Wer Immobilien privat, als Einzelunternehmer oder in einer Personengesellschaft (GbR, KG, GmbH & Co. KG) hält, zahlt auf laufende Gewinne und Immobilienverkäufe bis zu 42 %, teilweise sogar 45 % Einkommensteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG, AG oder Genossenschaften unterliegen hingegen der Körperschaftsteuer und in der Regel auch der Gewerbesteuer. Aktuell beträgt die Steuerlast hier zusammen etwa 30 %. Ab 2032 sinkt die Körperschaftsteuer auf nur noch 10 %, sodass die Gesamtbelastung bei gewerblich tätigen Gesellschaften im Schnitt bei ca. 25 % liegt. Vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften (z. B. reine Immobilienvermietung) zahlen künftig sogar nur 10 %.