Eine interessante Gestaltungsmöglichkeit ergibt sich aus dem Zeitpunkt der Anschaffung.
Die steuerliche Anschaffung beginnt nicht mit:
Entscheidend ist der Zeitpunkt des Besitzübergangs, also der Moment, in dem Nutzen und Lasten auf den Käufer übergehen.
Dieser Zeitpunkt wird im Kaufvertrag festgelegt und liegt häufig bei der Kaufpreiszahlung.
Renovierungen, die vor diesem Besitzübergang stattfinden, können außerhalb der 15 %-Grenze liegen.
In der Praxis kann deshalb vereinbart werden, dass der Käufer bereits vor dem offiziellen Besitzübergang mit Renovierungen beginnt, während der endgültige Eigentumsübergang erst später erfolgt.