Auch wenn die 15 %-Grenze eingehalten wird, können Renovierungen dennoch als Herstellungskosten gelten.
Ein wichtiger Punkt ist die sogenannte Standardhebung. Werden innerhalb von fünf Jahren mehrere zentrale Gewerke modernisiert – etwa Heizung, Elektro, Sanitär oder Fenster – und dadurch der Wohnstandard deutlich verbessert, kann dies unabhängig von der 15 %-Grenze zu Herstellungskosten führen.
Ebenso problematisch sind Maßnahmen, die eine Immobilie überhaupt erst nutzbar machen. Wenn eine Immobilie beispielsweise von Gewerbe in Wohnraum umgebaut wird oder grundlegende Umbauten erforderlich sind, um sie vermieten zu können, gelten diese Kosten häufig ebenfalls als Herstellungskosten.