Die 6b Rücklage ermöglicht es, den Gewinn aus dem Verkauf bestimmter Wirtschaftsgüter – darunter auch Immobilien im Betriebsvermögen – steuerfrei auf neue Anschaffungen zu übertragen.
Das heißt: Statt sofort Einkommen- oder Körperschaftsteuer zu zahlen, kannst du den vollen Verkaufserlös (bzw. Gewinn) reinvestieren.
Vorteil: Die Steuer wird nicht erlassen, sondern gestundet. Das verschafft dir Zeit und Liquidität, um neue Projekte zu finanzieren.