Die Frage, was als „Original“ gilt, führt häufig zu Unsicherheiten:
Rechnungen per E-Mail
Die E-Mail selbst ist das Original.
Ein Ausdruck reicht nicht – du musst die digitale Form archivieren.
Papierrechnungen, die gescannt werden
Grundsätzlich ist das Papier das Original und muss aufbewahrt werden.
Eine digitale Kopie ersetzt das Original nicht.
Ausnahme: Ersetzendes Scannen
Mit einer Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen darfst du Papierbelege:
Voraussetzung ist eine präzise Dokumentation des Scan- und Archivierungsprozesses.