Ein Immobilienunternehmer besitzt eine GmbH, die Bauprojekte abwickelt. Zusätzlich hält er eine Immobilie, die an die GmbH vermietet wird. Da er 100 % der GmbH-Anteile und 100 % der Immobilie besitzt, liegt eine Betriebsaufspaltung vor.
Nach Jahren möchte er einen Mitgesellschafter aufnehmen und seine GmbH-Anteile zu 40 % verkaufen. Das Finanzamt wertet dies als Beendigung der Betriebsaufspaltung: Die GmbH-Anteile und die Immobilie gehen ins Privatvermögen über. Der Verkehrswert der GmbH liegt mittlerweile bei 2 Mio. €. Auf die Differenz zwischen Buchwert (25.000 €) und Verkehrswert entsteht ein hoher steuerpflichtiger Gewinn – obwohl kein Geld zugeflossen ist.
Mit einer vorher geplanten Struktur, z. B. einer Schwester-GmbH, hätte diese Steuerfalle vermieden werden können.