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Warum du eine Betriebsaufspaltung unbedingt vermeiden solltest

  • Eine Betriebsaufspaltung entsteht, wenn du gleichzeitig Kontrolle über Immobilie und Betrieb ausübst und die Immobilie als wesentliche Betriebsgrundlage überlässt.
  • Die akute Steuergefahr tritt beim Ende der Betriebsaufspaltung auf – dann werden stille Reserven von Immobilie und GmbH-Anteilen aufgedeckt und sofort besteuert.
  • Schon kleine Änderungen, wie ein neuer Gesellschafter oder der Umzug in andere Räumlichkeiten, können die Betriebsaufspaltung beenden und damit erhebliche Steuerlast auslösen.
  • Durch geschickte Strukturierung – etwa geänderte Stimmrechte, eine GbR oder eine Schwester-GmbH – lässt sich die Betriebsaufspaltung wirksam vermeiden.
Was eine Betriebsaufspaltung auslöst – und warum sie so gefährlich ist
Viele Unternehmer überlassen ihrer eigenen GmbH eine Immobilie, die sie privat besitzen. Auf den ersten Blick wirkt das harmlos: Die GmbH zahlt Miete, die Immobilie bleibt im Privatvermögen. Doch genau hier entsteht eine der riskantesten steuerlichen Konstellationen überhaupt – die Betriebsaufspaltung.
Sie entsteht immer dann, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
  1. Sachliche Verflechtung: Du überlässt deiner Firma eine wesentliche Betriebsgrundlage – häufig eine Immobilie.
  2. Personelle Verflechtung: Du hast sowohl bei der Immobilie als auch bei der GmbH die Mehrheit der Stimmrechte.
Sind beide Kriterien erfüllt, sagt das Finanzamt: „Das ist ein einheitlicher Betrieb.“
Das führt dazu, dass sowohl die Immobilie als auch deine GmbH-Anteile plötzlich steuerliches Betriebsvermögen werden – auch wenn sie zuvor privat waren.
Solange die Struktur besteht, hat das meist keine unmittelbaren Folgen. Die wahren Probleme beginnen erst, wenn die Betriebsaufspaltung endet.
Was passiert, wenn die Betriebsaufspaltung endet
Die Risiken liegen nicht im Beginn der Betriebsaufspaltung, sondern im Moment ihres Endes. Und dieser Moment kommt oft schneller und unerwarteter, als man denkt – etwa durch:
  • den Verkauf von GmbH-Anteilen
  • die Aufnahme eines Mitgesellschafters
  • den Umzug der Firma in ein anderes Gebäude
  • den Verkauf oder die Beendigung der Vermietung der Immobilie
In all diesen Fällen gilt: Die Immobilie und die GmbH-Anteile kehren ins Privatvermögen zurück.
Das Problem: Die Rückkehr erfolgt zum aktuellen Verkehrswert. Und genau dort entsteht die Steuerfalle.
Auf die Differenz zwischen dem heutigen Marktwert und dem ursprünglichen Buchwert müssen Steuern gezahlt werden. Bei Immobilien geht es um die fortgeführten Anschaffungskosten. Bei GmbH-Anteilen ist der Buchwert oft minimal – häufig nur das Stammkapital von 25.000 €. Das macht die steuerliche Belastung enorm.
Besonders dramatisch: Du musst Steuern zahlen, obwohl du keinen Cent Liquidität erhalten hast.
Wie du eine Betriebsaufspaltung vermeiden kannst
Um diese massiven Risiken zu umgehen, ist es entscheidend, die Struktur frühzeitig richtig aufzusetzen. Dafür gibt es verschiedene Lösungswege – je nachdem, ob du Stimmrechte, Eigentumsverhältnisse oder Gesellschaftsformen anpassen möchtest.
1. Stimmrechte in der GmbH reduzieren
Theoretisch könntest du einem anderen Gesellschafter die Mehrheit an der GmbH geben. Dadurch entfällt die personelle Verflechtung. Praktisch führt das aber häufig zu einem ungewollten Nebeneffekt: Du könntest sozialversicherungspflichtig werden.
Für viele Unternehmer ist das keine attraktive Option.
2. Die Stimmrechte an der Immobilie verändern
Statt an der GmbH lässt sich der Hebel oft besser bei der Immobilie ansetzen. Denkbar wäre ein Nießbrauch zugunsten einer anderen Person. Diese Person hätte dann das wirtschaftliche Nutzungsrecht und damit die Stimmrechte.
In der Praxis ist der Nießbrauch jedoch oft unvorteilhaft, weil:
  • die Abschreibung verloren geht
  • bei Ende des Nießbrauchs eine neue steuerliche Prüfung droht
  • die Struktur insgesamt kompliziert wird
Deshalb wird der Nießbrauch nur selten als nachhaltige Lösung empfohlen.
3. Übertragung der Immobilie oder der Stimmrechte an eine andere Person
Eine schlichte, aber wirksame Variante: Die Immobilie gehört nicht mehr dir allein, sondern einer anderen Person – beispielsweise dem Partner oder einem Familienmitglied.
Damit entfällt die personelle Verflechtung automatisch. Diese Lösung setzt natürlich großes Vertrauen voraus.
4. Nutzung einer GbR zur Entkopplung der Stimmrechte
Eine sehr elegante Gestaltungsmöglichkeit besteht darin, die Immobilie in eine GbR einzubringen. Eine zweite Person – auch mit 0 % Beteiligung am Vermögen – erhält Mitspracherechte. Wenn im Gesellschaftsvertrag festgelegt wird, dass Entscheidungen nur einstimmig getroffen werden dürfen, hast du nicht mehr die alleinige Kontrolle.
Damit liegt keine personelle Verflechtung mehr vor – und die Betriebsaufspaltung wird verhindert.
Du behältst gleichzeitig weiterhin 100 % des wirtschaftlichen Eigentums.
5. Die Immobilie einer Schwester-GmbH zuordnen
Alternativ kann die Immobilie in einer eigenen GmbH gehalten und an die operative GmbH vermietet werden. Nach aktueller Rechtsprechung entsteht dabei keine Betriebsaufspaltung.
Vorteile:
  • klare Trennung der Vermögen
  • nur 15 % Steuern auf Vermietungsgewinne der Immobilien-GmbH
Nachteil:
  • kein steuerfreier Verkauf der Immobilie mehr möglich
Die Abwägung zwischen laufender Steuerbelastung und steuerfreien Veräußerungsgewinnen ist hier entscheided.
Praxisbeispiel
Ein Immobilienunternehmer besitzt privat ein Mehrfamilienhaus und vermietet es an seine operative GmbH. Er hält 100 % der GmbH-Anteile. Ohne es zu bemerken, befindet er sich damit längst in einer Betriebsaufspaltung.
Jahre später verkauft er 30 % seiner GmbH-Anteile an einen neuen Partner. Damit verliert er die Mehrheit – die Betriebsaufspaltung endet.
Ergebnis:
  • Die Immobilie wird mit dem aktuellen Verkehrswert angesetzt – ein großer steuerpflichtiger Gewinn entsteht.
  • Die GmbH-Anteile werden ebenfalls mit dem aktuellen Wert bewertet – auch hier entsteht ein hoher Gewinn.
  • Es entstehen sechsstellige Steuern ohne jegliche Liquidität.
Eine frühzeitige Strukturierung hätte diese Katastrophe leicht verhindert.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Warum ist die Betriebsaufspaltung so gefährlich?
Weil ihre Auflösung zur sofortigen Besteuerung stiller Reserven führt – bei Immobilie und GmbH-Anteilen.
Wann entsteht eine Betriebsaufspaltung?
Immer dann, wenn du gleichzeitig Kontrolle über Immobilie und Betrieb hast und die Immobilie als wesentliche Betriebsgrundlage überlassen wird.
Kann ich eine bestehende Betriebsaufspaltung rückwirkend vermeiden?
Nein, aber du kannst verhindern, dass sie endet und dadurch Steuern auslöst. Besser ist eine rechtzeitige Gestaltung.
Welche Lösung ist am häufigsten sinnvoll?
In der Praxis wird oft mit einer GbR oder einer Schwester-GmbH gearbeitet, um die personelle Verflechtung zu vermeiden.
Gibt es Fälle, in denen eine Betriebsaufspaltung sinnvoll ist?
In der Regel die klassische Nutzung innerhalb der GmbH. Sie ist einfach, sauber und wirtschaftlich sinnvoll.

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