Viele Unternehmer überlassen ihrer eigenen GmbH eine Immobilie, die sie privat besitzen. Auf den ersten Blick wirkt das harmlos: Die GmbH zahlt Miete, die Immobilie bleibt im Privatvermögen. Doch genau hier entsteht eine der riskantesten steuerlichen Konstellationen überhaupt – die Betriebsaufspaltung.
Sie entsteht immer dann, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
Sachliche Verflechtung:
Du überlässt deiner Firma eine wesentliche Betriebsgrundlage – häufig eine Immobilie.
Personelle Verflechtung:
Du hast sowohl bei der Immobilie als auch bei der GmbH die Mehrheit der Stimmrechte.
Sind beide Kriterien erfüllt, sagt das Finanzamt:
„Das ist ein einheitlicher Betrieb.“
Das führt dazu, dass sowohl die Immobilie als auch deine GmbH-Anteile plötzlich steuerliches Betriebsvermögen werden – auch wenn sie zuvor privat waren.
Solange die Struktur besteht, hat das meist keine unmittelbaren Folgen. Die wahren Probleme beginnen erst, wenn die Betriebsaufspaltung endet.