Stellt der Prüfer Auffälligkeiten fest, werden zunächst vorläufige Ergebnisse kommuniziert. Unternehmen haben die Möglichkeit:
In der Schlussbesprechung wird verhandelt, welche Punkte tatsächlich in den Prüfungsbericht aufgenommen werden.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung:
Letztere betreffen im Immobilienbereich häufig halbfertige Arbeiten oder Rückstellungen. Hier lassen sich praktikable Lösungen erreichen.
Nach Abschluss der Prüfung werden die Steuerbescheide geändert. Gegen diese Änderungen kann weiterhin Einspruch eingelegt oder geklagt werden – die Ergebnisse sind also nicht endgültig.