10 Jahre: Jahresabschlüsse
Jahresabschlüsse müssen aktuell zehn Jahre lang im Original aufbewahrt werden.
8 Jahre: Buchungsbelege
Buchungsbelege unterliegen einer achtjährigen Aufbewahrungspflicht. Dazu gehören vor allem Rechnungen, die verschickt oder empfangen werden.
6 Jahre: Sonstige Handelsbriefe
Alle übrigen Handelsbriefe müssen sechs Jahre aufbewahrt werden. Darunter fallen beispielsweise Angebote oder Lieferscheine.
2 Jahre: Arbeitszeitnachweise
Arbeitszeitnachweise sind im Arbeitszeitgesetz geregelt und müssen zwei Jahre lang aufbewahrt werden.