Blogbeitrag zum YouTube Video
Steuern bei Co-Investments optimieren: Die besten Gestaltungen im Vergleich
  • Rechnungen führen zu Umsatzsteuer, die beim Partner meist nicht abziehbar ist teuer!
  • Gesellschaftsmodelle und Darlehen vermeiden Umsatzsteuer und senken die Ertragssteuer
  • Die Stiftung als Co‒Investor bringt die geringste Steuerlast wenn die Struktur passt
Wenn du dich an einem Immobilienprojekt beteiligst oder Co-Investoren in dein Projekt holst, solltest du auf keinen Fall einfach „irgendeinen Deal“ machen. Denn:
Bei falscher Gestaltung verlangt das Finanzamt über 50 % Steuern auf deinen Gewinnanteil – allein durch Umsatzsteuer und Einkommensteuer.
In diesem Beitrag zeige ich dir 6 praxiserprobte Gestaltungsformen, mit denen du deine Steuerlast deutlich reduzieren kannst.

Ausgangssituation: 125.000 € Gewinnanteil – aber wie viel bleibt wirklich?
Ein Co-Investor beteiligt sich an einem Immobilienprojekt mit 250.000 € Gewinn, bekommt davon 50 % – also 125.000 €.
Je nach Strukturierung bleiben davon netto ganz unterschiedliche Beträge übrig. Wir zeigen dir, wie du Schritt für Schritt mehr rausholst:

1. Rechnung als Privatperson – die teuerste Variante
  • Co-Investor stellt eine Rechnung über 125.000 €
  • Enthalten sind rund 20.000 € Umsatzsteuer (nicht vorsteuerabzugsfähig!)
  • Verbleibender Nettobetrag: 105.000 €
  • Darauf: 42 % Einkommensteuer = 44.000 €
Fazit: Nur 61.000 € bleiben übrig → über 64.000 € Steuern
🔻 Nicht empfehlenswert!

2. Rechnung über GmbH – schon besser
  • Co-Investor nutzt seine eigene GmbH
  • Auch hier fallen 19 % Umsatzsteuer an → nicht abzugsfähig
  • Körperschaftsteuer: 30 % auf den Nettobetrag
  • Netto-Steuerlast: 51.000 €
Vorteil: Steuern geringer – aber Geld bleibt in der GmbH
✅ Gute Option bei Re-Investitionen aus der GmbH

3. Gemeinsame Gesellschaft (z. B. GbR oder atypisch stille Beteiligung)
  • Keine separate Rechnung → kein Leistungsaustausch
  • Gewinnanteil ist Teil des Gesellschafterbeitrags → keine Umsatzsteuer
  • Privatperson: 42 % Einkommensteuer → 52.500 € Steuern
  • GmbH: 30 % auf Gewinn → 37.500 € Steuern
✅ Umsatzsteuer gespart – mehr Netto vom Brutto

4. Partiarisches Darlehen – steuerfrei und flexibel
  • Co-Investor gibt Kapital gegen Gewinnbeteiligung
  • Kein Leistungsaustausch → umsatzsteuerfrei
  • Private Beteiligung: Kapitaleinkünfte → 25 % Abgeltungsteuer
  • Steuerlast: 31.250 €
💡 Optimal für reine Kapitalgeber ohne operative Mitarbeit

5. Partiarisches Darlehen über eine Stiftung – Königsweg
  • Kapital wird über eine eigene Stiftung eingebracht
  • Kapitaleinkünfte in der Stiftung → nur 15 % Körperschaftsteuer
  • Steuerlast: unter 20.000 €
🏆 Maximale Steuerersparnis – ideal für Vermögensstrukturierer
Weitere hilfreiche Blogartikel
Nachfolgend findest du spannende Blogartikel zur Immobilienbesteuerung.
ARTIKEL | 5 min.
Vorteile einer Holding GmbH
Wie du als Immobilienunternehmer von einer Holding profitieren kannst!
ARTIKEL | 4 MIN.
Steuerfreier Verkauf mit der § 6b Rücklage
Immobilien aus dem Betriebsvermögen steuerfrei verkaufen.
ARTIKEL | 5 MIN.
Umwandlung Einzelunternehmen in GmbH
Worauf du steuerlich achten musst um maximal zu profitieren.
Schau dir auch unsere anderen YouTube Videos an!
Auf unserem YouTube Kanal stellen wir dir spannende Steuergestaltungen aus den Bereichen Immobilien- und Unternehmensbesteuerung vor.
Zum YouTube Kanal:
Wann lohnt sich als Immobilienunternehmer eine Umwandlung vom Einzelunternehmen in GmbH?
Als Unternehmer eine Stiftung mit 0€ gründen
Stiftung oder VV GmbH: Die beste Wahl für Immobilieninvestoren!
Steuerberater klärt auf: Wann eine Holding Sinn macht
Einzelunternehmen vs. GmbH: Warum die GmbH oft im Vorteil ist!
4 Strategien zur Umwandlung deines Einzelunternehmens in eine GmbH – So geht's richtig!
Optimiere deine Steuerstruktur
Kontaktiere uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung zu deiner Situation und zu deinem Optimierungspotential. Lass uns gemeinsam prüfen, ob wir bei dir Gestaltungen implementieren können, die dir einen wesentlichen steuerlichen Mehrwert bieten!
Kontakt
bps ImmoTAX GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Weißer Gasse 2b
56068 Koblenz