Steuern bei Co-Investments optimieren: Die besten Gestaltungen im Vergleich
Rechnungen führen zu Umsatzsteuer, die beim Partner meist nicht abziehbar ist → teuer!
Gesellschaftsmodelle und Darlehen vermeiden Umsatzsteuer und senken die Ertragssteuer
Die Stiftung als Co‒Investor bringt die geringste Steuerlast – wenn die Struktur passt
Wenn du dich an einem Immobilienprojekt beteiligst oder Co-Investoren in dein Projekt holst, solltest du auf keinen Fall einfach „irgendeinen Deal“ machen. Denn:
Bei falscher Gestaltung verlangt das Finanzamt über 50 % Steuern auf deinen Gewinnanteil – allein durch Umsatzsteuer und Einkommensteuer.
In diesem Beitrag zeige ich dir 6 praxiserprobte Gestaltungsformen, mit denen du deine Steuerlast deutlich reduzieren kannst.
Ausgangssituation: 125.000 € Gewinnanteil – aber wie viel bleibt wirklich?
Ein Co-Investor beteiligt sich an einem Immobilienprojekt mit 250.000 € Gewinn, bekommt davon 50 % – also 125.000 €.
Je nach Strukturierung bleiben davon netto ganz unterschiedliche Beträge übrig. Wir zeigen dir, wie du Schritt für Schritt mehr rausholst:
1. Rechnung als Privatperson – die teuerste Variante
Co-Investor stellt eine Rechnung über 125.000 €
Enthalten sind rund 20.000 € Umsatzsteuer (nicht vorsteuerabzugsfähig!)
Verbleibender Nettobetrag: 105.000 €
Darauf: 42 % Einkommensteuer = 44.000 €
Fazit: Nur 61.000 € bleiben übrig → über 64.000 € Steuern
🔻 Nicht empfehlenswert!
2. Rechnung über GmbH – schon besser
Co-Investor nutzt seine eigene GmbH
Auch hier fallen 19 % Umsatzsteuer an → nicht abzugsfähig
Körperschaftsteuer: 30 % auf den Nettobetrag
Netto-Steuerlast: 51.000 €
Vorteil: Steuern geringer – aber Geld bleibt in der GmbH
✅ Gute Option bei Re-Investitionen aus der GmbH
3. Gemeinsame Gesellschaft (z. B. GbR oder atypisch stille Beteiligung)
Keine separate Rechnung → kein Leistungsaustausch
Gewinnanteil ist Teil des Gesellschafterbeitrags → keine Umsatzsteuer
Auf unserem YouTube Kanal stellen wir dir spannende Steuergestaltungen aus den Bereichen Immobilien- und Unternehmensbesteuerung vor.
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