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Erbersatzsteuer bei der Stiftung vermeiden: So geht’s
  • Erbersatzsteuer wird alle 30 Jahre fällig, aber lässt sich gezielt minimieren oder vermeiden.
  • Stiftung bietet steuerliche Vorteile wie höhere Freibeträge und planbare Steuerlast.
  • Strategien zur Steuervermeidung: Immobilienbewertung optimieren, Betriebsvermögen nutzen, steuerfreie Verkäufe planen.
  • Langfristige Gestaltung möglich: Durch gezielte Umschichtungen oder zweite Stiftung.
Erbersatzsteuer bei der Stiftung vermeiden: So geht’s
Viele Immobilienunternehmer überlegen, eine Stiftung zu gründen, um ihren Immobilienbestand steueroptimiert aufzubauen. Doch oft besteht Unsicherheit bezüglich der Erbersatzsteuer. Hier erfährst du, wie du trotz hohem Immobilienvermögen in der Stiftung die Erbersatzsteuer minimieren oder sogar ganz vermeiden kannst.

1. Was ist die Erbersatzsteuer?
Die Erbersatzsteuer wird alle 30 Jahre fällig, weil eine Stiftung kein privates Erbe hat. Der deutsche Staat tut so, als ob das Stiftungsvermögen in die nächste Generation übergeht, und erhebt darauf eine Steuer. Im Vergleich zur Erbschaftsteuer im Privatvermögen gibt es jedoch erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten.

2. Vorteile der Stiftung gegenüber privatem Vermögen
- Die Steuerlast kann exakt geplant werden, da der Besteuerungszeitpunkt bekannt ist.
- Stiftungen erhalten einen doppelt so hohen Freibetrag wie Privatpersonen.
- Der Steuersatz wird auf nur die Hälfte des Vermögens berechnet.
- Die Steuer kann über 30 Jahre in Raten gezahlt werden.

3. Strategien zur Vermeidung der Erbersatzsteuer
- Bewertungsabschläge nutzen: Immobilien in der Stiftung werden niedriger bewertet, wenn sie mit Bankdarlehen oder unter Nießbrauchsvorbehalt eingebracht werden. Auch für vermietete Wohnimmobilien gibt es pauschale Abschläge.
- Betriebsvermögen aufbauen: Große Immobilienbestände (ab ca. 300 Wohneinheiten) gelten als Wohnungsunternehmen und erhalten bis zu 100 % Steuerbefreiung.
- Immobilien rechtzeitig verkaufen: Nach 10 Jahren sind Verkäufe in der Stiftung steuerfrei. Der Erlös kann in begünstigtes Betriebsvermögen wie Photovoltaikanlagen reinvestiert werden.
- Zweite Stiftung gründen: Nach 10 bis 20 Jahren eine zweite Stiftung gründen und Vermögen zwischen beiden Stiftungen transferieren, um den Steuerzeitpunkt zu optimieren.

Fazit: Stiftung als langfristige Steuerstrategie
Die Erbersatzsteuer ist kein Hindernis für eine Stiftung, wenn die Gestaltung gut geplant ist. Durch strategische Maßnahmen kann die Steuerlast erheblich gesenkt oder sogar vollständig vermieden werden. Gleichzeitig profitieren Immobilieninvestoren von weiteren Vorteilen wie steuerfreien Verkäufen und nur 15 % Steuer auf Mieteinnahmen.

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