Blogbeitrag zum YouTube Video
Von der GbR zur GmbH: So sparst du Steuern durch Umfirmierung oder Option nach § 1a KStG
  • Durch die Umfirmierung von der GbR in die GmbH kannst du jährlich fünfstellige Steuern sparen je nach Reinvestitionsquote.
  • Die Einbringung kann mit Buchwertansatz steuerneutral gestaltet werden wichtig ist die korrekte Antragstellung.
  • Alternativ kannst du durch die Körperschaftsteuer‒Option (§ 1a KStG) wie eine GmbH besteuert werden ganz ohne Formwechsel.
Viele Immobilienunternehmer starten mit einer GbR – oft aus pragmatischen Gründen. Doch aus steuerlicher Sicht kann es sehr sinnvoll sein, rechtzeitig in eine GmbH zu wechseln. In diesem Beitrag erklärt Jonas Brüdern, Steuerberater für Immobilienunternehmer, wie du durch die Umwandlung oder Option auf Körperschaftsbesteuerung erhebliche Steuerersparnisse erzielen kannst – und welche Fehler du vermeiden solltest.

Warum die Umfirmierung zur GmbH Steuervorteile bringt
GbR-Besteuerung:
  • Gewerbesteuer auf Ebene der GbR (rund 15 %)
  • Der gesamte Gewinn wird den Gesellschaftern zugerechnet und mit bis zu 45 % Einkommensteuer versteuert (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer)
  • Gewerbesteuer wird nur bei natürlichen Personen angerechnet, nicht bei beteiligten Kapitalgesellschaften

GmbH-Besteuerung:
  • Die GmbH zahlt pauschal rund 30 % auf ihren Gewinn
  • Sie kann ein Gehalt an die Gesellschafter zahlen, das den Gewinn mindert
  • Was nicht ausgeschüttet wird, bleibt steuerlich günstig in der GmbH – ideal zum Reinvestieren
Steuerlicher Effekt im Beispiel:
  • Gewinn: 200.000 €
  • Privater Kapitalbedarf: 80.000 €
  • Steuerlast in der GbR: ca. 84.000 €
  • Steuerlast in der GmbH: ca. 62.000 €
  • Ergebnis: 22.000 € Steuerersparnis pro Jahr

Wege von der GbR zur GmbH – zivil- und steuerrechtlich
Seit dem MoPeG (01.01.2024) ist die GbR erstmals selbst umwandlungsfähig nach dem Umwandlungsgesetz.

Zivilrechtliche Wege:
  • Formwechsel
  • Verschmelzung
  • Spaltung

Steuerlich immer relevant:
Einbringung der Mitunternehmeranteile nach dem Umwandlungssteuergesetz (§ 24 UmwStG).
Regulär erfolgt die Einbringung zum gemeinen Wert (= Verkauf mit Steuerfolge).
Gestaltungstipp: Mit einem Buchwertantrag (§ 20 UmwStG) kann die Einbringung steuerneutral erfolgen – es entstehen keine stillen Reserven, also keine Veräußerungsgewinne.

Alternative: Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG
Du willst weiter als GbR auftreten, aber wie eine GmbH besteuert werden?
Dann kannst du die GbR „fiktiv“ in eine Kapitalgesellschaft umwandeln – nur steuerlich, ohne rechtliche Formänderung.
Vorteile:
  • Kein Pflicht zur Offenlegung im Unternehmensregister wie bei der GmbH
  • Außenauftritt bleibt unverändert (z. B. Visitenkarten, Verträge)
  • Steuerliche Trennung von Gesellschaft und Gesellschaftern

Wichtig:
Auch hier liegt steuerlich eine Einbringung vor – die gleichen Anträge, Fristen und Voraussetzungen wie bei der echten Umwandlung müssen beachtet werden.

Zusätzlicher Punkt:
Vor der Option sollte der Gesellschaftsvertrag angepasst werden (z. B. zur Gehaltsregelung, Gewinnverwendung, Kapitalrücklagen), damit die GbR steuerlich sauber als „fiktive GmbH“ behandelt werden kann.

Zusammenfassung
  • Durch die Umfirmierung von der GbR in die GmbH kannst du jährlich fünfstellige Steuern sparen – je nach Reinvestitionsquote.
  • Die Einbringung kann mit Buchwertansatz steuerneutral gestaltet werden – wichtig ist die korrekte Antragstellung.
  • Alternativ kannst du durch die Körperschaftsteuer-Option (§ 1a KStG) wie eine GmbH besteuert werden – ganz ohne Formwechsel.
Weitere hilfreiche Blogartikel
Nachfolgend findest du spannende Blogartikel zur Immobilienbesteuerung.
ARTIKEL | 5 min.
Vorteile einer Holding GmbH
Wie du als Immobilienunternehmer von einer Holding profitieren kannst!
ARTIKEL | 4 MIN.
Steuerfreier Verkauf mit der § 6b Rücklage
Immobilien aus dem Betriebsvermögen steuerfrei verkaufen.
ARTIKEL | 5 MIN.
Umwandlung Einzelunternehmen in GmbH
Worauf du steuerlich achten musst um maximal zu profitieren.
Schau dir auch unsere anderen YouTube Videos an!
Auf unserem YouTube Kanal stellen wir dir spannende Steuergestaltungen aus den Bereichen Immobilien- und Unternehmensbesteuerung vor.
Zum YouTube Kanal:
Wann lohnt sich als Immobilienunternehmer eine Umwandlung vom Einzelunternehmen in GmbH?
Als Unternehmer eine Stiftung mit 0€ gründen
Stiftung oder VV GmbH: Die beste Wahl für Immobilieninvestoren!
Steuerberater klärt auf: Wann eine Holding Sinn macht
Einzelunternehmen vs. GmbH: Warum die GmbH oft im Vorteil ist!
4 Strategien zur Umwandlung deines Einzelunternehmens in eine GmbH – So geht's richtig!
Optimiere deine Steuerstruktur
Kontaktiere uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung zu deiner Situation und zu deinem Optimierungspotential. Lass uns gemeinsam prüfen, ob wir bei dir Gestaltungen implementieren können, die dir einen wesentlichen steuerlichen Mehrwert bieten!
Kontakt
bps ImmoTAX GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Weißer Gasse 2b
56068 Koblenz