Blogbeitrag zum YouTube Video
Geld aus der operativen GmbH in die Holding holen – 3 Wege im Vergleich
  • Ausschüttung: Einfachste Variante mit 1,5 % Steuer Freistellungsbescheinigung spart Liquidität
  • Organschaft: Gewinne und Verluste direkt in die Holding aber mit Haftungsdurchgriff und Bindung
  • Management‒Holding: Gewinnverlagerung durch echte Leistung mit Umsatzsteuer und mehr Aufwand
Du hast bereits eine Holdingstruktur oder planst, eine aufzubauen? Dann stellt sich früher oder später die Frage:
Wie kommt das Geld aus der operativen GmbH steuerlich optimal in die Holdinggesellschaft?
In diesem Beitrag zeige ich dir die drei gebräuchlichsten Wege – mit Vorteilen, Risiken und steuerlichen Stolperfallen.

1. Klassische Gewinnausschüttung an die Holding (mit Freistellungsbescheinigung)
Die einfachste und häufigste Lösung ist eine Gewinnausschüttung von der Tochter-GmbH an die Holding.
So funktioniert’s:
  • Gewinn der Tochter wird ausgeschüttet
  • Die Holding erhält die Ausschüttung zu 95 % steuerfrei
  • Die Kapitalertragsteuer (25 %) kann vermieden werden, wenn eine Freistellungsbescheinigung vorliegt
Vorteile
  • Steuerlich effizient: Nur 1,5 % pauschale Mindestbesteuerung
  • Keine laufenden Verpflichtungen
  • Haftung bleibt getrennt – Kapital ist nach der Ausschüttung außerhalb der operativen Risiken
Wichtig: Ohne Freistellungsbescheinigung muss die Tochter Kapitalertragsteuer einbehalten, die sich die Holding später zurückholen muss → unnötiger Liquiditätsverlust.

2. Holdingstruktur mit Organschaft (Ergebnisabführungsvertrag)
Bei der ertragsteuerlichen Organschaft wird die operative GmbH vollständig in die Holding integriert – steuerlich wie wirtschaftlich.
So funktioniert’s:
  • Gewinn (und Verlust) der Tochter wird vollständig zur Holding „hochgeschleust“
  • Besteuerung erfolgt direkt auf Ebene der Holding
Vorteile:
  • Keine Kapitalertragsteuer, keine 1,5 % Mindestbesteuerung
  • Verlustverrechnung zwischen verbundenen Gesellschaften möglich
  • Zinsverrechnungen über Holdingstruktur möglich (z. B. bei konzerninterner Finanzierung)
Nachteile:
  • Fünf Jahre Bindung
  • Haftung greift durch: Die Holding haftet auch für Verluste der Tochter
  • Nur bei gewerblichen Holdings zulässig (nicht bei vermögensverwaltender GmbH)

3. Management-Holding mit Leistungsbeziehungen
Bei dieser Gestaltung erbringt die Holding aktiv Leistungen an die operative GmbH – z. B. Management, Strategie, Beratung oder Geschäftsführung.
So funktioniert’s:
  • Die Holding stellt Leistungen in Rechnung (z. B. über Geschäftsführergehalt oder Dienstleistungsvertrag)
  • Diese Zahlungen sind bei der Tochter GmbH Betriebsausgaben und mindern den Gewinn
  • In der Holding entsteht ein operativer Gewinn – der regulär besteuert wird
Vorteile:
  • Holding wird umsatzsteuerlich aktiv → Vorsteuerabzug möglich
  • Gewinnverlagerung erfolgt über echte Leistungsverrechnung – nicht über Ausschüttung
  • Keine Kapitalertragsteuer, keine Mindestbesteuerung
Nachteile:
  • Mehr Verwaltungsaufwand: Laufende Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Vertragsbeziehungen müssen marktüblich und dokumentiert sein
  • Steuerprüfungssicher nur bei realem Leistungsinhalt und klarer Abgrenzung

Fazit: Die richtige Methode hängt von deiner Struktur ab

Zusammenfassend:
  • Die klassische Ausschüttung mit Freistellungsbescheinigung ist einfach, sauber und haftungssicher
  • Die Organschaft lohnt sich bei mehreren Gesellschaften, Verlustverrechnungen oder interner Finanzierung
  • Die Management-Holding eignet sich für aktive Unternehmerstrukturen mit operativer Tätigkeit in der Holding
Weitere hilfreiche Blogartikel
Nachfolgend findest du spannende Blogartikel zur Immobilienbesteuerung.
ARTIKEL | 5 min.
Vorteile einer Holding GmbH
Wie du als Immobilienunternehmer von einer Holding profitieren kannst!
ARTIKEL | 4 MIN.
Steuerfreier Verkauf mit der § 6b Rücklage
Immobilien aus dem Betriebsvermögen steuerfrei verkaufen.
ARTIKEL | 5 MIN.
Umwandlung Einzelunternehmen in GmbH
Worauf du steuerlich achten musst um maximal zu profitieren.
Schau dir auch unsere anderen YouTube Videos an!
Auf unserem YouTube Kanal stellen wir dir spannende Steuergestaltungen aus den Bereichen Immobilien- und Unternehmensbesteuerung vor.
Zum YouTube Kanal:
Wann lohnt sich als Immobilienunternehmer eine Umwandlung vom Einzelunternehmen in GmbH?
Als Unternehmer eine Stiftung mit 0€ gründen
Stiftung oder VV GmbH: Die beste Wahl für Immobilieninvestoren!
Steuerberater klärt auf: Wann eine Holding Sinn macht
Einzelunternehmen vs. GmbH: Warum die GmbH oft im Vorteil ist!
4 Strategien zur Umwandlung deines Einzelunternehmens in eine GmbH – So geht's richtig!
Optimiere deine Steuerstruktur
Kontaktiere uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung zu deiner Situation und zu deinem Optimierungspotential. Lass uns gemeinsam prüfen, ob wir bei dir Gestaltungen implementieren können, die dir einen wesentlichen steuerlichen Mehrwert bieten!
Kontakt
bps ImmoTAX GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Weißer Gasse 2b
56068 Koblenz