Organschaft: Gewinne und Verluste direkt in die Holding – aber mit Haftungsdurchgriff und Bindung
Management‒Holding: Gewinnverlagerung durch echte Leistung – mit Umsatzsteuer und mehr Aufwand
Du hast bereits eine Holdingstruktur oder planst, eine aufzubauen? Dann stellt sich früher oder später die Frage:
Wie kommt das Geld aus der operativen GmbH steuerlich optimal in die Holdinggesellschaft?
In diesem Beitrag zeige ich dir die drei gebräuchlichsten Wege – mit Vorteilen, Risiken und steuerlichen Stolperfallen.
1. Klassische Gewinnausschüttung an die Holding (mit Freistellungsbescheinigung)
Die einfachste und häufigste Lösung ist eine Gewinnausschüttung von der Tochter-GmbH an die Holding.
So funktioniert’s:
Gewinn der Tochter wird ausgeschüttet
Die Holding erhält die Ausschüttung zu 95 % steuerfrei
Die Kapitalertragsteuer (25 %) kann vermieden werden, wenn eine Freistellungsbescheinigung vorliegt
Vorteile
Steuerlich effizient: Nur 1,5 % pauschale Mindestbesteuerung
Keine laufenden Verpflichtungen
Haftung bleibt getrennt – Kapital ist nach der Ausschüttung außerhalb der operativen Risiken
Wichtig: Ohne Freistellungsbescheinigung muss die Tochter Kapitalertragsteuer einbehalten, die sich die Holding später zurückholen muss → unnötiger Liquiditätsverlust.
2. Holdingstruktur mit Organschaft (Ergebnisabführungsvertrag)
Bei der ertragsteuerlichen Organschaft wird die operative GmbH vollständig in die Holding integriert – steuerlich wie wirtschaftlich.
So funktioniert’s:
Gewinn (und Verlust) der Tochter wird vollständig zur Holding „hochgeschleust“
Besteuerung erfolgt direkt auf Ebene der Holding
Vorteile:
Keine Kapitalertragsteuer, keine 1,5 % Mindestbesteuerung
Verlustverrechnung zwischen verbundenen Gesellschaften möglich
Zinsverrechnungen über Holdingstruktur möglich (z. B. bei konzerninterner Finanzierung)
Nachteile:
Fünf Jahre Bindung
Haftung greift durch: Die Holding haftet auch für Verluste der Tochter
Nur bei gewerblichen Holdings zulässig (nicht bei vermögensverwaltender GmbH)
3. Management-Holding mit Leistungsbeziehungen
Bei dieser Gestaltung erbringt die Holding aktiv Leistungen an die operative GmbH – z. B. Management, Strategie, Beratung oder Geschäftsführung.
So funktioniert’s:
Die Holding stellt Leistungen in Rechnung (z. B. über Geschäftsführergehalt oder Dienstleistungsvertrag)
Diese Zahlungen sind bei der Tochter GmbH Betriebsausgaben und mindern den Gewinn
In der Holding entsteht ein operativer Gewinn – der regulär besteuert wird
Vorteile:
Holding wird umsatzsteuerlich aktiv → Vorsteuerabzug möglich
Gewinnverlagerung erfolgt über echte Leistungsverrechnung – nicht über Ausschüttung
Keine Kapitalertragsteuer, keine Mindestbesteuerung
Nachteile:
Mehr Verwaltungsaufwand: Laufende Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen
Vertragsbeziehungen müssen marktüblich und dokumentiert sein
Steuerprüfungssicher nur bei realem Leistungsinhalt und klarer Abgrenzung
Fazit: Die richtige Methode hängt von deiner Struktur ab
Zusammenfassend:
Die klassische Ausschüttung mit Freistellungsbescheinigung ist einfach, sauber und haftungssicher
Die Organschaft lohnt sich bei mehreren Gesellschaften, Verlustverrechnungen oder interner Finanzierung
Die Management-Holding eignet sich für aktive Unternehmerstrukturen mit operativer Tätigkeit in der Holding
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