Genossenschaft als Steuertrick? Warum du aufpassen solltest!
Immer wieder hört man von Steuertricks, mit denen sich private Ausgaben von der Steuer absetzen lassen – sei es der Urlaub, das Eigenheim oder sogar Essenseinkäufe. Besonders häufig wird dabei die Genossenschaft als Lösung angepriesen. Doch funktioniert das wirklich? Oder drohen hier steuerliche Risiken? In diesem Artikel räumen wir mit den Mythen auf.
1. Warum wird die Genossenschaft als Steuertrick beworben?
Einige "Steuerexperten" behaupten, dass sich mit einer Genossenschaft nahezu alle privaten Kosten steuerlich absetzen lassen. Dazu zählen:
- Keine Erbschaftssteuer durch niedrige Bewertung von Genossenschaftsanteilen
- Privatausgaben steuerlich absetzbar, da die Genossenschaft „Mitglieder fördert“
- Keine 1-%-Regelung für Firmenwagen
Diese Versprechungen klingen verlockend, doch sie sind in vielen Fällen rechtlich nicht haltbar.
2. Funktioniert die Genossenschaft wirklich als Steuersparmodell?
Keine Erbschaftssteuer?
Die Idee: Da Genossenschaftsanteile nur mit dem Nennwert bewertet werden, falle keine Erbschaftssteuer an.
Das Problem: Laut Bewertungsgesetz (§ 12 BewG) gibt es eine Ausnahme, wenn "besondere Umstände" einen höheren Wert begründen. Ohne klare Rechtsprechung droht hier ein steuerliches Risiko.
Private Kosten steuerlich absetzbar?
Das Argument: Genossenschaften sollen ihre Mitglieder fördern – also könnten private Kosten als betriebliche Ausgaben angesetzt werden.
Die Realität: Laut Steuerrecht sind private Kosten keine Betriebsausgaben. Das Finanzamt wertet solche Gestaltungen oft als verdeckte Gewinnausschüttung, was zu Nachzahlungen und Strafsteuern führen kann.
Umgehung der 1-%-Regelung beim Firmenwagen?
Hierbei wird argumentiert, dass der Firmenwagen „gemeinschaftlich“ genutzt wird und so keine Privatnutzung besteuert werden müsse.
Das Problem: Die Finanzverwaltung erkennt diese Konstruktion nicht an. Stattdessen drohen Nachversteuerungen und mögliche Strafen.
Anstatt sich auf unsichere Steuertricks zu verlassen, gibt es legale Möglichkeiten zur Steueroptimierung:
- Holding- oder GmbH-Strukturen nutzen, um Gewinne steuerlich optimal zu verteilen
- Steuerfreie Ausschüttungen durch Investitionsabzugsbeträge (IAB) oder Verlustverrechnungen
- Familienstiftungen oder vermögensverwaltende Strukturen, die langfristige Steuervorteile bieten
Fazit: Genossenschaft mit Vorsicht genießen!
Während eine Genossenschaft in bestimmten Fällen sinnvoll sein kann, ist sie kein Allheilmittel zur Steuervermeidung. Die Gefahr von Nachzahlungen, verdeckten Gewinnausschüttungen und sogar strafrechtlichen Konsequenzen ist hoch.
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