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Gewerbesteuer in der GmbH kürzen: So zahlst du nur 15 % statt 30 %
  • Gewerbesteuerkürzung nutzen: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können von der Gewerbesteuer befreit werden.
  • Richtige Unternehmensstruktur: Keine Vermietung an eigene Gesellschafter oder verbundene Unternehmen.
  • Erlaubte Tätigkeiten beachten: Reine Vermietung ist begünstigt, Immobilienhandel oder gewerbliche Tätigkeiten verhindern die Kürzung.
  • Steuerliche Planung notwendig: Nur mit der richtigen Struktur sind 15 % statt 30 % Steuerlast möglich.
Gewerbesteuer in der GmbH kürzen: So zahlst du nur 15 % statt 30 %
Viele Immobilieninvestoren nutzen eine GmbH, um ihre Objekte zu verwalten. Doch dabei entsteht oft ein Problem: Die GmbH ist gewerbesteuerpflichtig, wodurch eine Gesamtsteuerlast von ca. 30% entsteht. Mit der richtigen Gestaltung kannst du jedoch die Gewerbesteuer kürzen und nur noch 15% Steuern zahlen. Hier erfährst du, wie das funktioniert.

1. Wie funktioniert die Gewerbesteuerkürzung?
Das Gewerbesteuergesetz (GewStG) ermöglicht eine Kürzung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Das bedeutet, dass Mieteinnahmen nicht gewerbesteuerpflichtig sein müssen – wenn die Struktur richtig gestaltet ist.
Wichtige Voraussetzung:
- Die GmbH darf nur vermieten, aber keine gewerblichen Tätigkeiten ausführen.
- Die Mieter dürfen keine verbundenen Unternehmen oder Gesellschafter sein.
- Die Immobilien dürfen nicht an eigene GmbHs oder Gesellschafter vermietet werden.

2. Welche Strukturen sind steuerlich optimal?
Nicht möglich:
- Vermietung zwischen Holding und Tochter-GmbH (führt zu gewerblicher Prägung und verhindert die Kürzung).
- Vermietung an Gesellschafter oder deren Unternehmen (führt ebenfalls zum Ausschluss der Kürzung).
Möglich:
- Vermietung an externe Mieter → Die Kürzung ist uneingeschränkt möglich.
- Vermietung zwischen Schwester-GmbHs → Die vermietende Gesellschaft kann die Gewerbesteuer kürzen.

3. Worauf musst du bei Beteiligungen achten?
- Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) ist unschädlich.
- Beteiligung an einer Personengesellschaft (z. B. GbR, KG) kann gefährlich sein, wenn diese gewerblich tätig ist.

4. Welche Tätigkeiten sind erlaubt?
- Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien ist steuerlich begünstigt.
- Kapitalanlagen in Aktien oder andere GmbHs sind erlaubt, aber diese Erträge unterliegen nicht der Kürzung.
- Immobilienverwaltung ist zulässig, solange sie keine gewerblichen Tätigkeiten umfasst.
- Immobilienhandel ist nicht zulässig, da dies die Kürzung für die gesamte GmbH verhindert.

5. Fazit: Lohnt sich die Gewerbesteuerkürzung für dich?
Die richtige Struktur ist entscheidend, um nur 15 % statt 30 % Steuerlast zu zahlen. Eine optimale Planung ist erforderlich, um Fehler zu vermeiden und von der Gewerbesteuerkürzung zu profitieren.

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