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GmbH gründen: Diese Klauseln müssen in den Gesellschaftsvertrag – für weniger Steuern und mehr Gestaltungsspielraum
- Teile das Stammkapital in viele Anteile – das spart später Kosten bei Umstrukturierungen.
- Sichere deine GmbH ab: mit Ehevertragsregel, Abfindungsklausel und Liquidationsregeln.
- Ermögliche inkongruente Gewinnausschüttungen – sie bieten maximale steuerliche Flexibilität.
Wenn du eine GmbH gründest, entscheidet nicht nur die Geschäftsidee über deinen Erfolg – sondern auch der Gesellschaftsvertrag. Viele steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und spätere Umstrukturierungen hängen davon ab, was von Anfang an geregelt ist. In diesem Beitrag erklärt dir Jonas Brüdern, Steuerberater für Immobilienunternehmer, welche Klauseln im Gesellschaftsvertrag unbedingt enthalten sein sollten, damit du langfristig Steuern und Kosten sparen kannst.
1. Geschäftsanteile: 25.000 Anteile à 1 Euro
Warum?
- Flexibilität für spätere Verkäufe, Schenkungen oder Einbringungen
- Kein teurer und aufwendiger Teilungsvorgang nachträglich nötig
2. Ehevertragspflicht und Güterstandsklausel
Warum?
- Schutz der Gesellschaft bei Scheidung oder Erbfall eines Gesellschafters
- Keine ungewollte Beteiligung fremder Personen
- Vermeidung existenzbedrohender Zugewinnausgleiche
3. Regelung für Liquidation: Geschäftsführer = Liquidator
Warum?
- Rechtssichere Abwicklung bei Projekt-GmbHs
- Kein späterer Zusatzaufwand beim Notar oder Registergericht
4. Ausscheiden von Gesellschaftern: Vorkaufsrecht und Abfindungsregel
Warum?
- Geregelt, wie und zu welchem Wert ein Gesellschafter ausscheiden kann
- Fünf Punkte zur Gestaltung:
- Bewertungsverfahren (z. B. Ertragswert, Substanzwert)
- Gutachterbestellung
- Kostentragung
- Abschläge je nach Ausscheidensgrund
- Ratenzahlung bei hoher Bewertung
5. Inkongruente Gewinnausschüttung
Warum?
- Ausschüttungen flexibel steuern – z. B. an Holding statt an Privatperson
- Reagieren auf individuelle Steuerbelastung oder Liquiditätsbedarf
- Nur möglich, wenn ausdrücklich im Gesellschaftsvertrag erlaubt
Vom BFH anerkannt, Finanzverwaltung hat sich angeschlossen – nutzbar nur mit sauberer Formulierung!
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