Grundstücksverkauf und Umsatzsteuer: Wie du 38.000 Euro sparst
Beim Verkauf von Grundstücken fällt grundsätzlich keine Umsatzsteuer an. Das Problem: Dadurch kannst du die Vorsteuer aus eingekauften Leistungen nicht geltend machen und zahlst effektiv mehr. Mit der richtigen Strategie lässt sich das jedoch optimieren. Eine mögliche Lösung ist die umsatzsteuerliche Organschaft.
1. Das Problem: Keine Umsatzsteuer, kein Vorsteuerabzug
Ein Beispiel: Ein Bauträger verkauft ein Grundstück für 1 Million Euro. Er hatte ursprünglich 500.000 Euro dafür gezahlt und 300.000 Euro in Handwerksleistungen investiert. Da der Verkauf umsatzsteuerfrei ist, kann er die auf die Handwerksleistungen gezahlte Vorsteuer von 57.000 Euro nicht zurückerhalten. Diese Kosten sind verloren.
2. Die Lösung: Umsatzsteuerliche Organschaft
Durch eine umsatzsteuerliche Organschaft kann die steuerliche Belastung optimiert werden. Dabei werden mehrere Unternehmen unter einer wirtschaftlichen Leitung zusammengefasst, sodass innerbetriebliche Leistungen nicht mehr der Umsatzsteuer unterliegen.
Dafür sind drei Voraussetzungen erforderlich:
- Die Unternehmen müssen finanziell, organisatorisch und wirtschaftlich eng miteinander verbunden sein.
- Eine gemeinsame Führung durch eine zentrale Stelle (z. B. eine Holding oder ein Mehrheitsgesellschafter).
- Alle Unternehmen müssen in Deutschland steuerpflichtig sein.
3. Der Vorteil: 38.000 Euro Steuerersparnis
Durch die Organschaft fallen keine 57.000 Euro Umsatzsteuer auf die Handwerkerleistungen an. Gleichzeitig kann die Vorsteuer aus externen Kosten zwar nicht mehr abgezogen werden, aber in der Summe bleibt eine Steuerersparnis von 38.000 Euro. Diese Ersparnis fällt bei jedem weiteren Grundstücksverkauf erneut an. (Details hierzu im Video).
Fazit: Umsatzsteuer optimieren und Steuern sparen
Die umsatzsteuerliche Organschaft ist eine effektive Möglichkeit, um beim Grundstücksverkauf die Steuerbelastung zu senken. Immobilienunternehmer sollten ihre Strukturen prüfen und gegebenenfalls anpassen, um langfristig von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
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