Macht eine Holding für Immobilienunternehmer Sinn? – Beispielrechnung und Steuervorteile
Mit einer Holding kannst du Gewinne zu niedrigeren Steuersätzen reinvestieren und schneller Vermögen aufbauen.
Ausschüttungen und Unternehmensverkäufe sind in der Holding nahezu steuerfrei – bei der Familienstiftung sogar noch günstiger.
Immobilienverkäufe nach 10 Jahren bleiben in der Stiftung komplett steuerfrei – ein steuerlicher Turbo für langfristige Strategien.
Die Holdingstruktur ist ein mächtiges Werkzeug für Unternehmer, die langfristig Vermögen aufbauen möchten – insbesondere Immobilienunternehmer können durch geschickte Strukturierung erhebliche Steuervorteile erzielen. In diesem Beitrag zeige ich dir anhand einer Beispielrechnung, wann und warum eine Holdingstruktur für dich sinnvoll sein kann.
1. Ausgangslage: Einzelunternehmen vs. GmbH
Ein Immobilienunternehmer erzielt jährlich 200.000 € Gewinn. Zum Leben benötigt er jedoch nur 80.000 €. Der verbleibende Überschuss von 120.000 € soll reinvestiert werden – zum Beispiel in Immobilien.
Im Einzelunternehmen wird der gesamte Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Ergebnis: 78.000 € Steuerlast, nur 42.000 € Investitionsvolumen verbleiben.
In der GmbH kann sich der Unternehmer ein Gehalt auszahlen und nur den verbleibenden Gewinn mit rund 30 % versteuern. Ergebnis: 61.000 € zur Reinvestition – also deutlich mehr Startkapital.
2. Hebelwirkung: Höheres Eigenkapital = mehr Vermögen
Wer mehr nach Steuern reinvestieren kann, hat auch mehr Eigenkapital – und kann dieses durch Bankdarlehen hebeln.
Schon im ersten Jahr ist der Unterschied gewaltig – und verstärkt sich Jahr für Jahr durch Zins- und Zinseszinseffekt.
3. Steuerbelastung auf Mieteinnahmen und Gewinne
Die Rechtsform entscheidet auch über die laufende Besteuerung von Immobiliengewinnen:
Struktur - Steuersatz auf Mieteinnahmen:
Privat / Einzelunternehmen - bis zu 42 % (plus Soli/KiSt)
GmbH (operativ) - ca. 30 %
Holding-GmbH - 15 %
Familienstiftung - 15 % (teilweise günstiger)
Besonders attraktiv: Die Trennung von operativem Geschäft und Vermögensverwaltung durch eine Holding – z. B. durch Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH oder Familienstiftung.
4. Holdingstruktur: Vorteile für Immobilienunternehmer
Eine Holding bringt mehrere steuerliche Vorteile mit sich:
Ausschüttungen von Tochtergesellschaften fast steuerfrei (1,5 % bei GmbH-Holding, nur 0,75 % bei Familienstiftung)
Immobiliengewinne in der Holding-GmbH nur mit 15 % besteuert
Verkäufe nach 10 Jahren bei der Familienstiftung komplett steuerfrei (0 %)
Kapitalerträge und Mieteinnahmen mit niedrigeren Sätzen als im Privatvermögen
Vermögenstrennung: operatives Risiko bleibt von Vermögensaufbau getrennt
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