Blogbeitrag zum YouTube Video
Steuerfreier Immobilienverkauf: So funktioniert der Trick mit der Selbstnutzung
  • Immobilienverkäufe sind nach 10 Jahren steuerfrei bei Schenkung oder Erbschaft zählt die ursprüngliche Anschaffung.
  • Eigennutzung auch nach vorheriger Vermietung kann zur Steuerfreiheit führen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
  • Nur tatsächliche Selbstnutzung (eigene Nutzung oder durch kindergeldberechtigte Kinder) gilt steuerlich nicht durch Ehepartner oder Geschwister allein.
Ein Immobilienverkauf kann schnell teuer werden – mit über 40 % Steuerlast auf den Gewinn. Doch es gibt legale Wege, Immobilien komplett steuerfrei zu verkaufen. In diesem Beitrag erklärt dir Jonas Brüdern, Steuerberater für Immobilienunternehmer, wie die 10-Jahresfrist, Schenkungen, Erbschaften und vor allem die Selbstnutzung funktionieren – und worauf du achten musst, damit dein Verkauf wirklich steuerfrei bleibt.

Die drei Wege zum steuerfreien Immobilienverkauf
1. Nach 10 Jahren Haltedauer
Wenn du eine Immobilie privat erworben hast und mehr als 10 Jahre seit dem Datum des notariellen Kaufvertrags vergangen sind, kannst du diese in der Regel steuerfrei veräußern.
💡 Achtung: Bei Schenkung oder Erbschaft zählt die ursprüngliche Anschaffung durch den Schenker oder Erblasser mit!

2. Eigennutzung von Anfang an
Wenn du eine Immobilie ausschließlich selbst bewohnt hast – ohne sie zwischenzeitlich zu vermieten –, kannst du sie sofort steuerfrei verkaufen. Keine Fristen, keine Spekulationssteuer.

3. Nachträgliche Selbstnutzung
Wurde die Immobilie zunächst vermietet, kannst du sie trotzdem steuerfrei verkaufen, wenn du:
  1. im Verkaufsjahr selbst darin gewohnt hast
  2. mindestens zwei Silvester zuvor ebenfalls darin gewohnt hast
📌 Es zählen zwei Kalenderjahreswechsel, nicht zwei volle Jahre!

Weitere wichtige Hinweise zur Selbstnutzung
  • Nur selbst bewohnte Objekte zählen – eine Nutzung durch Ehepartner, Eltern oder Geschwister ist steuerlich nicht begünstigt.
  • Unentgeltliche Nutzung durch Kinder (wenn kindergeldberechtigt) ist anerkannt.
  • Nur bewohnbare Immobilien (mit Grundbucheintrag) sind begünstigt – unbebaute Grundstücke oder separate Flurstücke sind ausgeschlossen.
  • Auch Ferienwohnungen und Dienstwohnungen können steuerlich als selbst genutzt gelten – sofern sie ausschließlich dir zur Verfügung stehen.
  • Teilweise Untervermietung ist schädlich – dann droht anteilige Steuerpflicht beim Verkauf.

Fazit
Wer die Spielregeln kennt, kann Immobilien auch vor Ablauf der 10 Jahre steuerfrei verkaufen – besonders durch Selbstnutzung. Wichtig ist eine saubere Planung, Dokumentation und die richtige Einschätzung, welche Immobilien die Voraussetzungen erfüllen.
Weitere hilfreiche Blogartikel
Nachfolgend findest du spannende Blogartikel zur Immobilienbesteuerung.
ARTIKEL | 5 min.
Vorteile einer Holding GmbH
Wie du als Immobilienunternehmer von einer Holding profitieren kannst!
ARTIKEL | 4 MIN.
Steuerfreier Verkauf mit der § 6b Rücklage
Immobilien aus dem Betriebsvermögen steuerfrei verkaufen.
ARTIKEL | 5 MIN.
Umwandlung Einzelunternehmen in GmbH
Worauf du steuerlich achten musst um maximal zu profitieren.
Schau dir auch unsere anderen YouTube Videos an!
Auf unserem YouTube Kanal stellen wir dir spannende Steuergestaltungen aus den Bereichen Immobilien- und Unternehmensbesteuerung vor.
Zum YouTube Kanal:
Wann lohnt sich als Immobilienunternehmer eine Umwandlung vom Einzelunternehmen in GmbH?
Als Unternehmer eine Stiftung mit 0€ gründen
Stiftung oder VV GmbH: Die beste Wahl für Immobilieninvestoren!
Steuerberater klärt auf: Wann eine Holding Sinn macht
Einzelunternehmen vs. GmbH: Warum die GmbH oft im Vorteil ist!
4 Strategien zur Umwandlung deines Einzelunternehmens in eine GmbH – So geht's richtig!
Optimiere deine Steuerstruktur
Kontaktiere uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung zu deiner Situation und zu deinem Optimierungspotential. Lass uns gemeinsam prüfen, ob wir bei dir Gestaltungen implementieren können, die dir einen wesentlichen steuerlichen Mehrwert bieten!
Kontakt
bps ImmoTAX GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Weißer Gasse 2b
56068 Koblenz