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Einzelunternehmen oder GbR in eine GmbH umwandeln: So sicherst du dir echte Steuervorteile

  • Einzelunternehmen und GbR werden mit dem persönlichen Steuersatz von bis zu 42 % und mehr besteuert – Gewinne landen direkt bei dir.
  • In der GmbH bleiben Gewinne im Unternehmen und werden mit rund 30 % besteuert; du kannst thesaurieren und deine Privatentnahme steuern.
  • Wer „einfach zumacht und mit GmbH weitermacht“, riskiert eine teure fiktive Entnahmebesteuerung auf Basis des Unternehmenswerts.
  • Mit Sachgründung, Ausgliederung, gezieltem Verkauf oder einem Antrag auf Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft lässt sich die Umwandlung steueroptimiert gestalten – auf Wunsch später ergänzt um eine Holdingstruktur.
Warum die Umwandlung in eine GmbH überhaupt Sinn machen kann
Viele Immobilienunternehmer starten als Einzelunternehmen oder in einer GbR. Das ist unkompliziert, schnell eingerichtet und erlaubt, zügig die ersten Umsätze und Gewinne zu erzielen. Spätestens wenn diese Gewinne größer werden und die Steuerlast spürbar steigt, taucht die Frage auf: Muss das so teuer sein – oder geht es auch steueroptimiert?
Im Einzelunternehmen oder in der Personengesellschaft landen alle Gewinne automatisch in voller Höhe bei dir persönlich. Besteuert wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz – der kann bis zu 42 % und darüber hinaus betragen. Eine echte Thesaurierung im Unternehmen ist kaum möglich.
In der GmbH sieht das anders aus: Gewinne bleiben zunächst in der Gesellschaft und werden dort mit insgesamt rund 30 % (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) belastet. Du kannst dann bewusst steuern, wie viel du dir als Gehalt oder in anderer Form entnehmen möchtest, und entsprechende Gehaltsbestandteile steueroptimiert gestalten. Entscheidend ist, dass in der GmbH überhaupt etwas übrig bleibt, was im Unternehmen verbleiben und für Wachstum genutzt werden kann.
Genau an dieser Stelle setzt die Überlegung an, ein bestehendes Einzelunternehmen oder eine GbR in eine GmbH zu überführen.
Die große Steuerfalle: einfach schließen und mit GmbH weitermachen
Was viele unterschätzen: Eine Umstellung nach dem Motto „Einzelunternehmen abmelden, GmbH gründen und alles wie bisher weiterführen“ kann steuerlich sehr teuer werden.
Hintergrund ist, dass das Finanzamt in einem solchen Vorgehen eine verdeckte Sacheinlage erkennen kann. Vereinfacht gesagt passiert dann Folgendes:
  • Das Einzelunternehmen wird zunächst so behandelt, als würdest du es in dein Privatvermögen entnehmen.
  • Diese Entnahme erfolgt zum aktuellen Unternehmenswert.
  • Anschließend wird es von dort in die GmbH eingelegt.
Der kritische Punkt ist die Entnahme ins Privatvermögen. Sie führt zu einem fiktiven Veräußerungsgewinn, obwohl dir kein Geld zufließt. Der Unternehmenswert wird dabei – schematisch – aus den durchschnittlichen Gewinnen der letzten drei Jahre ermittelt und mit einem Faktor (hier 13,75) multipliziert. Davon werden die Buchwerte abgezogen, die Differenz gilt als Gewinn und wird mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.
So entsteht schnell ein fünf- oder sechsstelliger Steuerbetrag – ohne dass du auch nur einen Euro zusätzliche Liquidität erhalten hättest. Genau deshalb ist es wichtig, die Umwandlung nicht formlos, sondern gesteuert und mit den passenden Instrumenten durchzuführen.
Steuerschonende Varianten der Umwandlung
Um das zu vermeiden, gibt es verschiedene Wege, ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft steueroptimiert in eine GmbH zu überführen.
Sachgründung der GmbH mit dem bisherigen Unternehmen
Eine Möglichkeit besteht darin, die neue GmbH nicht mit Bargeld, sondern mit den Werten des bisherigen Einzelunternehmens zu gründen. Im Einzelunternehmen befinden sich typischerweise:
  • Fahrzeuge
  • Büroausstattung
  • Bankguthaben und weitere Vermögenswerte
Übersteigen diese Werte das Mindeststammkapital von 25.000 €, kann die GmbH als sogenannte Sachgründung errichtet werden: Die Vermögenswerte des Einzelunternehmens werden als Sacheinlage eingebracht und bilden das Stammkapital.
Zivilrechtlich entsteht so eine ganz normale GmbH. Steuerlich ist es aber entscheidend, dass zusätzlich ein Buchwertantrag gestellt wird, damit die Übertragung zu Buchwerten und damit steuerneutral erfolgen kann.
Ausgliederung mit Gesamtrechtsnachfolge
Eine weitere Variante ist die Ausgliederung des Unternehmens in eine GmbH. Sie hat den Vorteil der Gesamtrechtsnachfolge: Verträge, Rechtspositionen und Verpflichtungen gehen automatisch auf die neue Rechtsform über.
Dafür wird das bisherige Einzelunternehmen zunächst in einen eingetragenen Kaufmann (e.K.) überführt. Anschließend kann der e.K. sein Unternehmen auf eine GmbH ausgliedern – entweder:
  • als Ausgliederung zur Neugründung, wenn die GmbH im Zuge dieses Vorgangs entsteht, oder
  • als Ausgliederung auf eine bereits bestehende GmbH, kombiniert mit einer Kapitalerhöhung.
Die Ausgliederung zur Neugründung ist insbesondere dann wichtig, wenn sich Immobilien im Einzelunternehmen befinden. Hier spielt die Grunderwerbsteuer eine Rolle. Über die Ausgliederung lässt sich eine grunderwerbsteuerfreie Übertragung auf die GmbH erreichen.
Wird auf eine bereits bestehende GmbH ausgegliedert, kann das über eine Kapitalerhöhung und Einlage des Einzelunternehmens – beispielsweise in die Kapitalrücklage – abgebildet werden.
Verkauf des Einzelunternehmens an die GmbH
Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit ist der Verkauf des Einzelunternehmens an eine GmbH. Diese Variante kann dann attraktiv sein, wenn der Unternehmenswert:
  • noch überschaubar ist,
  • sich gut bestimmen lässt,
  • und im Verkaufsjahr keine weiteren aktiven Einkünfte erzielt werden.
Liegt der Verkaufsgewinn unter 50.000 € und hast du im betreffenden Jahr keine weiteren Einkünfte, besteht die Möglichkeit, diesen Verkauf einkommensteuerfrei zu gestalten.
Zusätzlich bietet diese Variante zwei weitere Effekte:
  • Die GmbH kann den Kaufpreis abschreiben, mindert dadurch ihren Gewinn und spart bei rund 30 % Steuerbelastung erhebliche Beträge.
  • Der Kaufpreis wird dir geschuldet. Du kannst dir dieses Geld als Darlehensrückzahlung später steuerfrei aus der GmbH auszahlen lassen.
Gerade bei Neugründungen oder jungen Unternehmen kann diese Variante sehr spannend sein, wenn klar ist, welchen Wert das Unternehmen hat und das Risiko entsprechend gering ist.
GmbH-Vorteile nutzen, ohne die Firmierung zu ändern
Nicht immer ist es gewünscht, nach außen als GmbH aufzutreten. Für Personengesellschaften wie eine GbR oder eine GmbH & Co. KG gibt es daher die Möglichkeit, einen Antrag auf Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft zu stellen.
Die Wirkung:
Zivilrechtlich bleibst du Personengesellschaft, etwa GbR.
Für Geschäftspartner und Lieferanten ändert sich nach außen wenig.
Steuerlich wirst du jedoch wie eine GmbH behandelt – mit der entsprechenden günstigeren Besteuerung.
Für ein Einzelunternehmen ist dafür zunächst der Zwischenschritt in eine GbR notwendig. Erst dann kann der Antrag auf die günstigere Besteuerung gestellt werden. Auch hier gilt: Es sind bestimmte Formalien einzuhalten, Buchwertanträge nötig und die Umsetzung sollte professionell begleitet werden.
Ein zusätzlicher Vorteil: Themen wie Offenlegungspflichten können sich günstiger darstellen, wenn die äußere Rechtsform nicht in eine klassische GmbH geändert wird.
Die Holding als nächster Schritt
Ist die GmbH-Struktur einmal geschaffen, kann ein weiterer Baustein hinzukommen: die Holding-Gesellschaft. Sie sitzt „über“ der operativen GmbH und hält deren Anteile. Eine solche Holding bringt nicht automatisch Vorteile im Alltagsgeschäft, ist aber in bestimmten Situationen steuerlich hochinteressant.
Typische Fälle sind:
  • Ausschüttungen aus der operativen GmbH an die Holding: Statt 25 % bei einer Ausschüttung direkt an dich privat fallen in der Holding nur etwa 1,5 % Steuer an – vorausgesetzt, das Geld soll im Unternehmensverbund weiter investiert werden.
  • Risikotrennung: Gewinne können aus der operativen Gesellschaft heraus an die Holding ausgeschüttet und so aus der operativen Haftung herausgenommen werden, ohne direkt privat besteuert zu werden.
  • Verkauf des operativen Geschäfts: Erfolgt der Verkauf der GmbH-Anteile auf Ebene der Holding, kann auch hier eine extrem geringe Besteuerung von rund 1,5 % erreicht werden, sodass ein großer Teil des Veräußerungsgewinns in der Struktur verbleibt und für neue Projekte zur Verfügung steht.
Wichtig ist: Eine Holding lohnt sich vor allem dann, wenn Gewinne nicht vollständig ins Privatvermögen abfließen sollen, sondern innerhalb der Unternehmensstruktur weiterarbeiten.
Praxisbeispiel
Eine Immobilienunternehmerin betreibt ihr Makler- und Projektgeschäft seit einigen Jahren als Einzelunternehmen. Die Gewinne sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen, die Steuerlast liegt spürbar im Bereich des Spitzensteuersatzes. Gleichzeitig möchte sie das Unternehmen weiter ausbauen und nicht jedes Jahr fast alle Gewinne privat versteuern.
Gemeinsam mit ihrem Berater entscheidet sie sich für eine Ausgliederung zur Neugründung: Das Einzelunternehmen wird zunächst in einen eingetragenen Kaufmann überführt und danach auf eine neu gegründete GmbH ausgegliedert. Die Vermögenswerte gehen so steuerneutral und mit Gesamtrechtsnachfolge über. Da im Einzelunternehmen auch eine Immobilie gehalten wurde, ist die grunderwerbsteuerfreie Ausgestaltung besonders wertvoll.
Im nächsten Schritt wird eine Holding gegründet, die die Anteile an der operativen GmbH übernimmt. Künftige Gewinne werden in der GmbH thesauriert und nur in dem Umfang als Gehalt entnommen, wie es privat benötigt wird. Überschüsse werden an die Holding ausgeschüttet – hier nur mit etwa 1,5 % belastet – und stehen für weitere Projekte zur Verfügung.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Warum sollte ich mein Einzelunternehmen überhaupt in eine GmbH umwandeln?
Weil du in der GmbH Gewinne im Unternehmen halten und mit einem niedrigeren Steuersatz besteuern lassen kannst. Du bestimmst selbst, wie viel du dir privat auszahlen möchtest, und kannst so die Steuerlast besser steuern.
Was ist das Problem, wenn ich einfach „zumache“ und als GmbH weitermache?
Dann kann das Finanzamt eine fiktive Entnahme deines bisherigen Unternehmens ins Privatvermögen annehmen – zum aktuellen Unternehmenswert. Die Differenz zu den Buchwerten wird als Gewinn versteuert, obwohl du keine Liquidität erhältst.
Welche Varianten der steuerneutralen Umwandlung gibt es?
Je nach Situation kommen eine Sachgründung der GmbH, eine Ausgliederung mit Gesamtrechtsnachfolge oder ein gezielter Verkauf des Unternehmens an die GmbH in Betracht. Alle Varianten erfordern sorgfältige steuerliche Planung.
Kann ich die GmbH-Vorteile nutzen, ohne meinen Außenauftritt zu ändern?
Ja. Personengesellschaften wie eine GbR oder GmbH & Co. KG können einen Antrag auf Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft stellen. Nach außen bleibst du Personengesellschaft, steuerlich profitierst du von der günstigeren Besteuerung.
Wann lohnt sich eine Holding-Struktur zusätzlich?
Wenn du regelmäßig Gewinne erzielst, diese im Unternehmensverbund reinvestieren möchtest, Risiken trennen willst oder perspektivisch einen Unternehmensverkauf planst, kann eine Holding erhebliche Steuer- und Strukturvorteile bringen.

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