Der Übergang vom Einzelunternehmen zur GmbH ist einer der kritischsten Punkte.
Ein häufiger Fehler besteht darin, einfach eine GmbH zu gründen und das bisherige Einzelunternehmen faktisch in dieser GmbH „fortzuführen“. Steuerlich wird das so behandelt, als hättest du dein Einzelunternehmen an die GmbH verkauft. Auf diesen fiktiven Verkauf will das Finanzamt Steuern vom Unternehmenswert haben – eine Situation, die im Extremfall existenzbedrohend sein kann.
Stattdessen muss die Umwandlung professionell strukturiert werden, zum Beispiel:
durch eine Sachgründung, bei der das Einzelunternehmen als Sacheinlage in die GmbH eingebracht wird, oder
durch eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, wenn bereits eine GmbH besteht.
Wichtig ist dabei, die formalen Voraussetzungen einzuhalten und insbesondere einen Buchwertantrag zu stellen. Nur so kann die Übertragung steuerneutral erfolgen – also ohne Besteuerung der stillen Reserven im bisherigen Einzelunternehmen.