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Einzelunternehmen in die eigene GmbH verkaufen: So funktioniert die Gestaltung

  • Investitionen im Einzelunternehmen können steuerliche Verluste erzeugen
  • Der Verkauf an die eigene GmbH ermöglicht erneute Abschreibungen
  • Durch Darlehensgestaltung sind Auszahlungen steuerfrei möglich
  • Die Fünftelregelung kann den Verkaufsgewinn stark begünstigen
Ausgangssituation: Aufbau im Einzelunternehmen
Viele Gründer starten als Einzelunternehmer. In der Anfangsphase werden häufig erhebliche Investitionen getätigt – in Marketing, Website, Prozesse, Technik oder Kundenaufbau. Steuerlich führen diese Ausgaben oft zu Verlusten, die mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Gleichzeitig entsteht durch diese Investitionen ein wirtschaftlicher Wert: eine Marke, ein Kundenstamm, digitale Infrastruktur oder betriebliche Ausstattung. Genau hier setzt die Gestaltung an.
Der Verkauf an die eigene GmbH
Wird später eine GmbH gegründet, kann das zuvor aufgebaute Einzelunternehmen an diese GmbH verkauft werden. Dabei verkauft der Unternehmer sein Einzelunternehmen zu einem marktgerechten Kaufpreis an seine eigene Gesellschaft. Die GmbH erwirbt damit Vermögenswerte wie Technik, Website, Kundenstamm oder sonstige betriebliche Strukturen. Diese Anschaffungskosten kann die GmbH steuerlich abschreiben. Die Abschreibungen mindern den Gewinn der GmbH und reduzieren damit deren Steuerbelastung. Der Effekt: Vermögenswerte, die im Einzelunternehmen bereits als Aufwand berücksichtigt wurden, wirken in der GmbH erneut steuermindernd.
Liquidität ohne sofortige Zahlung: Kaufpreis als Darlehen
Oft verfügt eine neu gegründete GmbH nicht über ausreichend Liquidität, um den Kaufpreis sofort zu zahlen. In solchen Fällen kann der Kaufpreis als Darlehen stehen bleiben. Das bedeutet: Die GmbH schuldet dem bisherigen Einzelunternehmer den Kaufpreis und tilgt diesen später. Die Rückzahlungen sind beim Verkäufer steuerfrei, da es sich lediglich um Darlehenstilgungen handelt – nicht um Gehalt oder Gewinnausschüttungen. Damit entsteht ein zusätzlicher Vorteil: Liquiditätszuflüsse ohne erneute Besteuerung.
Besteuerung des Verkaufsgewinns
Natürlich ist der Verkauf eines Einzelunternehmens grundsätzlich steuerpflichtig. Der entstehende Veräußerungsgewinn unterliegt der Einkommensteuer. Hier greift jedoch eine besondere gesetzliche Regelung – die sogenannte Fünftelregelung. Sie soll außergewöhnliche Einkünfte steuerlich abmildern. Wenn in einem Jahr neben dem Verkaufsgewinn keine weiteren wesentlichen Einkünfte erzielt werden, kann die Steuerbelastung erheblich reduziert werden. In bestimmten Konstellationen kann ein Verkaufsgewinn in Höhe von 50.000 Euro dadurch faktisch steuerfrei bleiben. Wichtig ist jedoch, dass der vereinbarte Kaufpreis dem tatsächlichen Unternehmenswert entspricht. Ein künstlich niedrig angesetzter Kaufpreis würde vom Finanzamt korrigiert.
Weitere Aspekte: Sozialversicherung
Neben der steuerlichen Betrachtung muss auch die Sozialversicherung geprüft werden. Insbesondere bei gesetzlich Versicherten kann ein hoher Verkaufsgewinn Auswirkungen auf Beiträge haben. Diese Aspekte müssen im Vorfeld sauber analysiert werden.
Für wen eignet sich diese Gestaltung?
Diese Struktur ist besonders interessant für Gründer, die zunächst als Einzelunternehmer starten und später eine GmbH-Struktur aufbauen möchten. Wer frühzeitig plant, kann beim Übergang erhebliche steuerliche Vorteile realisieren. Entscheidend ist dabei eine saubere Bewertung des Unternehmens, eine rechtlich klare Vertragsgestaltung und eine steuerlich korrekte Umsetzung.
Praxisbeispiel
Ein Unternehmer baut sein Geschäft zunächst als Einzelunternehmen auf und investiert stark in Marketing und Infrastruktur. Später gründet er eine GmbH und verkauft das aufgebaute Unternehmen zu einem marktgerechten Preis an die GmbH. Die GmbH schreibt die erworbenen Werte ab und reduziert dadurch ihre Steuerlast. Der Kaufpreis wird als Darlehen stehen gelassen und später steuerfrei zurückgezahlt.
FAQ
Ist der Verkauf an die eigene GmbH erlaubt?
Ja, sofern er zu marktüblichen Bedingungen erfolgt und sauber dokumentiert ist.
Warum spart die GmbH dadurch Steuern?
Weil sie die angeschafften Vermögenswerte abschreiben kann.
Ist der Verkaufsgewinn steuerfrei?
Grundsätzlich nicht, aber durch die Fünftelregelung kann die Steuer stark reduziert werden.
Warum sollte der Kaufpreis marktgerecht sein?
Das Finanzamt prüft solche Vorgänge genau und kann unrealistische Preise korrigieren.
Ist diese Gestaltung für jeden geeignet?
Nein. Sie eignet sich vor allem für Gründer, die einen strukturierten Wechsel zur GmbH planen.

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