Wenn Vermögen vererbt oder verschenkt wird, greift der Staat zu. Je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögenshöhe fallen zwischen 7 % und 50 % Erbschaft- oder Schenkungssteuer an. Beides folgt denselben Regeln: gleiche Freibeträge, gleiche Steuersätze, gleiche Bemessungsgrundlage.
Entscheidend ist nicht, ob Steuer anfällt, sondern ob geplant wurde. Wer frühzeitig gestaltet, kann große Vermögen steuerfrei oder stark reduziert übertragen. Wer nicht plant, zahlt – oft deutlich mehr als nötig.