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Erbschaft- und Schenkungssteuer vermeiden

Wie Sie Vermögen frühzeitig übertragen, Freibeträge optimal nutzen und die steuerliche Belastung Ihrer Nachfolge gezielt reduzieren.
Kurz erklärt
Erbschaft- und Schenkungssteuer können bei größeren Vermögen schnell zu einer erheblichen Belastung werden. Mit frühzeitiger Planung lassen sich jedoch Freibeträge, Nießbrauch, Wohnrechte und weitere Steuerbefreiungen gezielt nutzen.
Ziel ist es, Vermögen strukturiert auf die nächste Generation zu übertragen und die steuerliche Belastung dabei möglichst gering zu halten.
Eine frühzeitige Planung kann die Steuerlast senken, wobei Freibeträge, Nießbrauch und weitere Befreiungen im Zusammenspiel betrachtet werden sollten, damit die Vermögensübertragung zur familiären und finanziellen Situation passt.
In diesem Artikel erfahren Sie
  • Welche Freibeträge Sie bei Schenkungen und Erbschaften nutzen können.
  • Wie Nießbrauch und Wohnrechte die steuerliche Belastung reduzieren können.
  • Welche Steuerbefreiungen bei der Übertragung von Vermögen infrage kommen.
  • Wie sich Vermögen frühzeitig und strukturiert übertragen lässt.
  • Welche Gestaltungsmöglichkeiten bei größeren Vermögen besonders interessant sein können.
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Freibeträge gezielt nutzen

Ein zentraler Hebel, um die Erbschaft- und Schenkungssteuer zu reduzieren, sind die persönlichen Freibeträge. Sie stehen je nach Verwandtschaftsverhältnis in unterschiedlicher Höhe zur Verfügung und können bei Schenkungen grundsätzlich alle zehn Jahre erneut genutzt werden.
Gerade bei größeren Vermögen kann es deshalb sinnvoll sein, eine Übertragung frühzeitig zu planen und nicht erst auf den Erbfall zu warten.
Vermögen schrittweise übertragen
Statt ein größeres Vermögen auf einmal zu übertragen, kann die Übertragung über mehrere Zeiträume verteilt werden. So lassen sich die persönlichen Freibeträge mehrfach ausschöpfen.
Beispiel
400.000 € → Freibetrag pro Elternteil und Kind Bei zwei Elternteilen und zwei Kindern können damit insgesamt 1,6 Mio. € übertragen werden, ohne dass dieser Betrag aufgrund des persönlichen Freibetrags der Schenkungsteuer unterliegt. Nach Ablauf von zehn Jahren können die Freibeträge erneut genutzt werden.
Wichtig
Je früher die Vermögensnachfolge geplant wird, desto häufiger können Freibeträge genutzt werden.
Gerade bei Immobilien und größeren Vermögen sollte deshalb frühzeitig geprüft werden, welche Vermögenswerte wann und an wen übertragen werden können.
02

Nießbrauch: Vermögen übertragen und trotzdem abgesichert bleiben

Ein Nießbrauch kann bei der Übertragung von Immobilien ein wichtiger Baustein sein. Die Immobilie wird dabei bereits auf die nächste Generation übertragen, während sich der bisherige Eigentümer die Nutzung oder die Erträge aus der Immobilie vorbehält.
Bei einer vermieteten Immobilie können beispielsweise die Mieteinnahmen weiterhin beim Nießbraucher verbleiben.
Steuerlicher Effekt
Der Wert des vorbehaltenen Nießbrauchs kann bei der Bewertung der Schenkung berücksichtigt werden. Dadurch kann sich der steuerlich relevante Wert der übertragenen Immobilie reduzieren.
Das kann insbesondere bei wertvollen Immobilien interessant sein, wenn der persönliche Freibetrag möglichst effizient genutzt werden soll.
Die Immobilie wird übertragen die wirtschaftliche Nutzung kann trotzdem beim bisherigen Eigentümer bleiben.
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Welche Steuerbefreiungen können genutzt werden?

Neben den persönlichen Freibeträgen gibt es weitere Steuerbefreiungen, die bei der Übertragung von Vermögen relevant sein können. Welche Befreiung greift, hängt insbesondere davon ab, welches Vermögen übertragen wird und wie es genutzt wird.
Familienheim
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Übertragung eines selbst genutzten Familienheims zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern steuerfrei möglich sein. Auch für Kinder bestehen unter bestimmten Voraussetzungen besondere Regelungen.
Betriebsvermögen
Auch bei der Übertragung von Betriebsvermögen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Verschonungsregelungen greifen. Gerade bei größeren Unternehmens- oder Immobilienvermögen sollte deshalb geprüft werden, ob und in welchem Umfang diese Regelungen anwendbar sind.
Weitere Befreiungen
Daneben gibt es weitere gesetzliche Befreiungen, die je nach Vermögensart und persönlicher Situation berücksichtigt werden können.
Nicht jede Übertragung wird ausschließlich über den persönlichen Freibetrag besteuert. Je nach Vermögen können zusätzliche Steuerbefreiungen die steuerliche Belastung deutlich beeinflussen.
04

Vermögen zwischen Ehepartnern steuerfrei ausgleichen

Bei der Nachfolgeplanung ist das Vermögen innerhalb einer Familie häufig nicht gleichmäßig verteilt. Das kann problematisch werden, wenn später beide Ehepartner ihre persönlichen Freibeträge optimal für die Übertragung auf die nächste Generation nutzen möchten.
Hier können besondere Gestaltungen helfen.
Familienheimschaukel
Das selbst genutzte Familienheim kann unter den entsprechenden Voraussetzungen steuerfrei zwischen Ehepartnern übertragen werden. So lässt sich Vermögen zwischen den Ehepartnern verschieben, ohne dass dafür Schenkungsteuer anfällt.
Dadurch kann anschließend das Vermögen gleichmäßiger zwischen beiden Elternteilen verteilt sein und beide können ihre jeweiligen Freibeträge gegenüber den Kindern nutzen.
Zugewinnausgleich
Eine weitere Möglichkeit ist der steuerfreie Zugewinnausgleich. Wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft beendet, kann das während der Ehe aufgebaute Vermögen steuerfrei ausgeglichen werden. Auch dadurch lässt sich eine ungleiche Vermögensverteilung zwischen den Ehepartnern ausgleichen.
Wichtig
Wer die Freibeträge beider Elternteile nutzen möchte, sollte zunächst prüfen, ob das Vermögen zwischen den Ehepartnern sinnvoll verteilt ist.
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Sachliche Steuerbefreiungen gezielt nutzen

Neben den persönlichen Freibeträgen gibt es weitere steuerliche Vergünstigungen, die den steuerpflichtigen Wert einer Vermögensübertragung reduzieren können. Dabei kommt es darauf an, welche Art von Vermögen übertragen wird.
Vermietete Immobilien
Bei fremdvermieteten Immobilien sieht das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht eine pauschale Steuerbefreiung von 10 % vor. Dadurch wird nur ein Teil des Immobilienwerts steuerlich berücksichtigt.
Begünstigtes Betriebsvermögen
Noch weiter gehen die Begünstigungen bei begünstigtem Betriebsvermögen. Unter bestimmten Voraussetzungen können 85 % oder sogar 100 % des begünstigten Vermögens steuerfrei übertragen werden.
Dabei gelten allerdings konkrete Voraussetzungen, unter anderem hinsichtlich der betrieblichen Struktur und der Einhaltung bestimmter Behaltens- und Lohnsummenregelungen.
Wichtig
Die Art des Vermögens kann damit einen erheblichen Unterschied für die Höhe der Erbschaft- oder Schenkungsteuer machen.
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Stiftung als langfristige Nachfolgelösung

Bei sehr großen Vermögen kann eine Stiftung eine interessante Möglichkeit sein, die Vermögensnachfolge langfristig zu strukturieren. Das Vermögen wird dabei aus dem privaten Nachlass herausgelöst und von der Stiftung nach den Vorgaben der Stiftungssatzung verwaltet.
Was ist der Vorteil?
Eine Stiftung hat keine klassischen Anteilseigner. Das eingebrachte Vermögen gehört damit nicht mehr dem Stifter persönlich, sondern der Stiftung. Dadurch kann das Vermögen langfristig gebündelt und nach den festgelegten Regeln für die Familie erhalten werden.
Auch die Erbersatzsteuer ist planbar: Sie fällt bei einer Familienstiftung grundsätzlich alle 30 Jahre an. Dieser lange Zeitraum kann genutzt werden, um das Stiftungsvermögen entsprechend zu strukturieren.
Wichtig
Eine Stiftung ist nicht automatisch steuerlich günstiger. Entscheidend ist, welches Vermögen eingebracht wird und wie es steuerlich eingeordnet wird. Gerade bei Immobilien sollte die Übertragung deshalb vorab detailliert geplant werden.
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Praxisbeispiel: Vermögen steueroptimiert in der Familie sichern

Ein Unternehmer besitzt ein Immobilien- und Unternehmensvermögen von rund 5 Mio. €. Ohne frühzeitige Planung könnte bei einer späteren Vererbung eine erhebliche Erbschaftsteuer entstehen.
Stattdessen wird die Nachfolge frühzeitig strukturiert:
Das Ergebnis
Durch die Kombination verschiedener Gestaltungsinstrumente wird das Vermögen schrittweise auf die nächste Generation übertragen.
Gleichzeitig bleiben die laufenden Erträge zur Altersabsicherung verfügbar und die Familie kann die Vermögensstruktur langfristig planen.
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Fazit: Erbschaft- und Schenkungssteuer vermeiden

Erbschaft- und Schenkungssteuer lassen sich bei größeren Vermögen durch frühzeitige und strukturierte Nachfolgeplanung deutlich reduzieren. Entscheidend ist dabei nicht eine einzelne Maßnahme, sondern das Zusammenspiel verschiedener Gestaltungsmöglichkeiten.
Die wichtigsten Punkte
  • Freibeträge nutzen: Persönliche Freibeträge können bei Schenkungen alle zehn Jahre erneut eingesetzt werden.
  • Nießbrauch einsetzen: Immobilien können übertragen werden, während Nutzung oder Mieteinnahmen beim bisherigen Eigentümer bleiben.
  • Steuerbefreiungen prüfen: Je nach Vermögensart können zusätzliche Begünstigungen greifen.
  • Vermögen strukturieren: Gesellschaften oder Stiftungen können bei größeren Vermögen eine langfristige Lösung darstellen.
  • Frühzeitig planen: Je früher die Nachfolge beginnt, desto mehr Gestaltungsspielraum bleibt.
Wichtig
Wer Vermögen übertragen möchte, sollte nicht erst beim Erbfall handeln. Eine frühzeitige Planung kann entscheidend sein, um Freibeträge und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen.
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Häufig gestellte Fragen zur Erbschaft- und Schenkungssteuer

Wie hoch ist die Erbschaft- und Schenkungssteuer?
Die Steuer liegt je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Vermögens zwischen 7 % und 50 %. Maßgeblich ist der steuerpflichtige Erwerb nach Abzug von Freibeträgen und Schulden.
Wie oft können Freibeträge genutzt werden?
Persönliche Freibeträge können bei Schenkungen alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Dadurch lässt sich auch größeres Vermögen schrittweise übertragen.
Kann ich Vermögen übertragen und trotzdem die Erträge behalten?
Ja. Durch Nießbrauch oder Wohnrechte können beispielsweise Immobilien übertragen werden, während der Übertragende weiterhin die Immobilie nutzt oder die Erträge erhält. Gleichzeitig kann sich der steuerliche Wert der Schenkung reduzieren.
Sind Immobilien bei der Erbschaftsteuer begünstigt?
Fremdvermietete Immobilien profitieren von einer pauschalen Steuerbefreiung von 10 %. Zusätzlich können beispielsweise Nießbrauchrechte oder Schulden den steuerpflichtigen Wert reduzieren.
Kann Unternehmensvermögen steuerfrei übertragen werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann begünstigtes Betriebsvermögen zu 85 % oder sogar zu 100 % von der Erbschaft- und Schenkungssteuer befreit sein. Dafür müssen allerdings die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
Kann ich durch eine Schenkung die Erbschaftsteuer vollständig vermeiden?
Eine vollständige Steuerfreiheit kann möglich sein, wenn der steuerliche Wert innerhalb der persönlichen Freibeträge liegt oder zusätzliche Begünstigungen greifen. Ob das im Einzelfall möglich ist, hängt von der Vermögensart und der konkreten Gestaltung ab.
Wann ist eine Schenkung sinnvoller als eine Vererbung?
Eine Schenkung kann insbesondere dann interessant sein, wenn Freibeträge mehrfach genutzt und die Übertragung frühzeitig gestaltet werden soll. Welche Variante sinnvoller ist, hängt jedoch von der individuellen Vermögens- und Familiensituation ab.
Ist eine Familienstiftung eine Möglichkeit, Erbschaftsteuer zu reduzieren?
Bei größeren Vermögen kann eine Familienstiftung eine langfristige Nachfolgelösung sein. Das Vermögen gehört dann nicht mehr zum privaten Nachlass; stattdessen fällt grundsätzlich eine planbare Erbersatzsteuer in einem 30-Jahres-Turnus an.
Sollte die Nachfolge frühzeitig geplant werden?
Ja. Eine frühzeitige Planung schafft mehr Möglichkeiten, Freibeträge mehrfach zu nutzen, Vermögenswerte steuerlich zu reduzieren und passende Steuerbefreiungen einzusetzen.
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