Familiengenossenschaft: Steuertricks, Risiken und Realität
Gurus werben mit Familiengenossenschaften als Allheilmittel gegen Steuern
Versprechen: keine Erbschaftsteuer, private Ausgaben absetzbar
Gesetzeslage und Rechtsprechung widersprechen vielen dieser Aussagen
Hohe Risiken: Aberkennung durch Finanzamt, Nachzahlungen, Strafverfahren möglich
Im Internet werben selbsternannte Steuerexperten und Coaches mit der Familiengenossenschaft als ultimativem Steuersparmodell:
Keine Erbschaftsteuer, private Ausgaben absetzen, Firmenwagen ohne 1%-Regelung – und das alles völlig legal.
Doch wie viel davon stimmt wirklich?
1. Versprechen vs. Realität bei der Erbschaftsteuer
Befürworter der Familiengenossenschaft argumentieren:
Vermögenswerte gehören nicht dir persönlich, sondern der Genossenschaft.
In der Erbschaftsteuer werden Anteile nur mit dem Nennwert angesetzt – nicht mit dem tatsächlichen Verkehrswert.
Das Bewertungsgesetz (§ 12 BewG) sieht tatsächlich vor, Kapitalforderungen mit dem Nennwert zu bewerten – aber:
„Besondere Umstände“ können einen höheren Wert begründen.
Was besondere Umstände sind, ist gesetzlich nicht abschließend definiert.
Keine aktuelle Rechtsprechung oder verbindliche Verwaltungsanweisung zu diesem Punkt.
Wer hier plant, „gar keine Erbschaftsteuer“ zu zahlen, begibt sich auf unsicheres Terrain – und baut eine Nachfolgestrategie auf einer unbestätigten Rechtsauffassung auf.
2. Private Ausgaben über die Genossenschaft
Ein weiteres Versprechen: Privatausgaben wie Urlaub, Lebensmittel oder das Eigenheim sollen über die Genossenschaft absetzbar sein, wenn diese der „Förderung der Mitglieder“ dienen.
Problem:
Steuerrechtlich sind private Ausgaben keine Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5 EStG).
Ausgaben, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, gelten als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA).
Folge: Aberkennung der Ausgaben, Steuernachzahlung, Kapitalertragsteuer auf die vGA und im schlimmsten Fall Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.
3. Einschätzung der Finanzverwaltung
Das Finanzamt erkennt Familiengenossenschaften als Rechtsform grundsätzlich an –
aber: Die Finanzierung der privaten Lebensführung ist nicht zulässig und wird steuerlich nicht anerkannt.
Gerichtsurteile zu Boni und Vorteilen für Genossen bestätigen diese Sicht.
4. Warum Vorsicht geboten ist
Fehlende klare Rechtsprechung zu entscheidenden Punkten
Hohes Risiko bei Betriebsprüfungen
Gefahr von Steuernachzahlungen, Zinsen und Strafverfahren
Einseitige Beratung von Anbietern, die nur eine Rechtsform verkaufen
Fazit
Die Familiengenossenschaft kann in Einzelfällen sinnvoll sein – aber nicht als pauschales Steuersparmodell für jeden.
Wer auf die Versprechen von Gurus setzt, riskiert hohe Nachzahlungen und rechtliche Probleme.
Für eine rechtssichere und steueroptimierte Gestaltung sollten alle Optionen geprüft werden – nicht nur eine Rechtsform.
Wann kann eine Familiengenossenschaft sinnvoll sein?
Trotz der genannten Risiken gibt es Fälle, in denen eine Familiengenossenschaft rechtssicher genutzt werden kann:
Gemeinsame Verwaltung von Immobilien innerhalb der Familie, wenn keine privaten Ausgaben über die Genossenschaft laufen.
Einkaufsvorteile oder gemeinsame Projekte, die allen Mitgliedern zugutekommen.
Langfristige Sicherung bestimmter Vermögenswerte, wenn andere Rechtsformen weniger geeignet sind.
Wichtig: Der Zweck muss im Genossenschaftsregister klar formuliert sein und alle Aktivitäten müssen sich strikt im steuerlich zulässigen Rahmen bewegen.
Alternativen zur Familiengenossenschaft
Wer steueroptimiert und gleichzeitig rechtssicher gestalten will, sollte auch andere Rechtsformen prüfen:
Familienstiftung: Besonders interessant bei großem Immobilienvermögen und geplanter Vermögensnachfolge.
Holding-Struktur: Gut geeignet für Unternehmensbeteiligungen und die flexible Reinvestition von Gewinnen.
Vermögensverwaltende GmbH: 15 % Steuerbelastung auf Mieteinnahmen, steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren.
Diese Alternativen bieten oft klarere steuerliche Rahmenbedingungen und sind durch Rechtsprechung und BMF-Schreiben besser abgesichert.
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