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Familienstiftung: Vorteile, Nachteile und steuerliche Besonderheiten
- Eine Familienstiftung gehört sich selbst und dient privaten Interessen
- Sie bietet steuerliche Vorteile bei Immobilien, Wertpapieren und Unternehmensvermögen
- Vermögen in der Stiftung ist vor privaten Risiken geschützt
- Die Gründung ist aufwendiger und benötigt höheres Startvermögen als eine GmbH
Was ist eine Familienstiftung?
Wenn von einer Stiftung gesprochen wird, denken viele zunächst an gemeinnützige Organisationen oder wohltätige Zwecke. In der steuerlichen Gestaltungsberatung spielt jedoch vor allem die sogenannte Familienstiftung eine wichtige Rolle.
Eine Familienstiftung ist eine eigenständige Körperschaft, die privaten Interessen dient. Sie kann wirtschaftlich tätig sein, Vermögen halten und Erträge erzielen. Anders als bei einer GmbH gehört die Stiftung allerdings niemandem – sie gehört sich selbst.
Trotzdem bleibt die Kontrolle über die Stiftung erhalten. Der Stifter kann als Vorstand tätig sein und bestimmen, wie das Vermögen verwaltet wird und wer von den Erträgen profitiert.
Die wichtigsten Nachteile einer Stiftung
Die Stiftung bietet viele Vorteile, bringt aber auch einige Besonderheiten mit sich.
Ein wesentlicher Nachteil ist die lange Gründungsdauer. Während eine GmbH oft innerhalb weniger Wochen gegründet werden kann, muss eine Stiftung von der zuständigen Stiftungsaufsicht genehmigt werden. Dieser Prozess kann mehrere Monate dauern.
Hinzu kommt der höhere Kapitalbedarf. Je nach Bundesland verlangen die Behörden ein Mindestvermögen zwischen 50.000 € und 250.000 €. Dieses Vermögen kann aus Bargeld, Wertpapieren, Immobilien oder Unternehmensanteilen bestehen.
Außerdem ist das ursprünglich eingebrachte Stiftungsvermögen grundsätzlich dauerhaft gebunden. Es soll langfristig erhalten bleiben und kann nicht einfach verkauft oder entnommen werden.
Warum die Stiftung trotzdem so beliebt ist
Gerade Unternehmer und Immobilieninvestoren nutzen Familienstiftungen wegen ihrer langfristigen steuerlichen und vermögensschützenden Vorteile.
Da das Vermögen nicht mehr dem Stifter persönlich gehört, zählt es im Erbfall grundsätzlich nicht zum privaten Nachlass. Gleichzeitig kann das Vermögen vor privaten Risiken wie Insolvenz, Scheidung oder Wegzugsbesteuerung geschützt werden.
Die Stiftung bietet außerdem flexible Möglichkeiten, Erträge innerhalb der Familie zu verteilen. Ausschüttungen können nicht nur an den Stifter erfolgen, sondern auch an Partner oder Kinder, sofern diese in der Satzung begünstigt sind.
Erbersatzsteuer statt klassischer Erbschaftsteuer
Anstelle einer klassischen Erbschaftsteuer fällt bei der Stiftung die sogenannte Erbersatzsteuer an.
Diese entsteht regelmäßig alle 30 Jahre. Dadurch wird die Besteuerung planbar und kann langfristig vorbereitet werden.
Die Stiftung profitiert dabei von Freibeträgen in Höhe von insgesamt 800.000 €. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Steuer über einen langen Zeitraum zu strecken.
Steuerliche Vorteile bei Wertpapieren
Ein großer Vorteil der Familienstiftung liegt in der Besteuerung von Kapitalvermögen.
Die Stiftung zahlt grundsätzlich nur 15 % Körperschaftsteuer. Gewerbesteuer fällt auf diese Kapitalerträge nicht an.
Besonders interessant wird dies bei Aktienverkäufen. Nach § 8b Körperschaftsteuergesetz sind solche Gewinne zu 95 % steuerfrei. Lediglich die verbleibenden 5 % werden mit Körperschaftsteuer belastet.
Dadurch ergibt sich effektiv eine sehr geringe Steuerbelastung auf Aktienverkäufe innerhalb der Stiftung.
Vorteile bei Immobilienvermögen
Auch bei Immobilien bietet die Stiftung interessante Gestaltungsmöglichkeiten.
Vermietungseinkünfte werden mit 15 % Körperschaftsteuer besteuert. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, vermietete Immobilien nach Ablauf von zehn Jahren steuerfrei zu verkaufen.
Zusätzlich können über die Stiftung weitere Vermögenswerte wie Fahrzeuge, Maschinen oder Markenrechte vermietet werden.
Gerade innerhalb von Unternehmensstrukturen entstehen dadurch interessante steuerliche Effekte: Während die Stiftung Einnahmen niedrig besteuert, können diese im operativen Unternehmen häufig mit deutlich höherem Steuersatz als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.
Praxisbeispiel
Ein Unternehmer gründet eine Familienstiftung und bringt Wertpapiervermögen sowie Beteiligungen ein.
Die Stiftung investiert langfristig und erzielt Kapitalerträge, die lediglich mit 15 % Körperschaftsteuer belastet werden. Aktienverkäufe profitieren zusätzlich von der steuerlichen Begünstigung nach § 8b KStG.
Gleichzeitig bleibt das Vermögen außerhalb des privaten Nachlasses und kann langfristig innerhalb der Familie gesteuert werden.
FAQ
Was ist eine Familienstiftung?
Eine Familienstiftung ist eine Stiftung, die privaten Interessen dient und Vermögen langfristig verwaltet.
Wie hoch ist das Mindestvermögen für eine Stiftung?
Je nach Bundesland liegt das notwendige Vermögen meist zwischen 50.000 € und 250.000 €.
Kann eine Stiftung Immobilien steuerfrei verkaufen?
Ja, vermietete Immobilien können nach Ablauf von zehn Jahren steuerfrei veräußert werden.
Welche Steuern zahlt eine Stiftung auf Wertpapiere?
Grundsätzlich fällt nur Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % an.
Ist das Vermögen der Stiftung vor privaten Risiken geschützt?
Ja, da das Vermögen der Stiftung nicht dem Stifter persönlich gehört.
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