Blogbeitrag
Fix & Flip als Einzelunternehmer: So wurde die Steuerlast erheblich reduziert
ARTIKEL | 4 Min.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Mandant betrieb gewerblichen Immobilienhandel (Fix & Flip) als Einzelunternehmer.
- Aufgrund hoher Gewinne lag seine Steuerbelastung im Spitzensteuersatzbereich.
- Ein Wechsel in eine GmbH kam für ihn aus strategischen Gründen nicht infrage.
- Durch die Einbindung einer Stiftung und einer stillen Beteiligung konnten Gewinne steueroptimiert verlagert werden.
- Die Gestaltung führte zu jährlichen Steuerersparnissen im fünfstelligen Bereich.
Die Ausgangssituation
Der Mandant war als Fix-&-Flip-Investor tätig und erzielte seine Einkünfte über ein Einzelunternehmen. Die Gewinne lagen regelmäßig zwischen 250.000 und 300.000 Euro pro Jahr.
Dadurch unterlagen große Teile der Gewinne dem Spitzensteuersatz. Ein erheblicher Anteil der erwirtschafteten Erträge floss jedes Jahr direkt an das Finanzamt.
Trotz der hohen Steuerbelastung wollte der Mandant bewusst keine klassische GmbH-Struktur nutzen.
Warum keine GmbH?
Für viele Immobilienhändler erscheint die GmbH zunächst als naheliegende Lösung. Im konkreten Fall sprachen jedoch mehrere praktische Gründe dagegen.
Der Mandant wollte:
- keine Offenlegungspflichten für Jahresabschlüsse,
- weiterhin als natürliche Person auftreten,
- keine gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten bei Immobilienankäufen berücksichtigen,
- flexibel und diskret am Markt agieren.
Die Lösung musste daher innerhalb der bestehenden Struktur funktionieren.
Der erste Schritt: Strukturanalyse
Vor jeder Gestaltung wurde zunächst die gesamte Situation analysiert.
Dabei wurden unter anderem folgende Fragen betrachtet:
- Wie hoch sind die laufenden Gewinne?
- Welche privaten Entnahmen werden benötigt?
- Welche Vermögenswerte sollen langfristig aufgebaut werden?
- Welche Ziele bestehen für die nächsten Jahre?
- Welche familiären und unternehmerischen Rahmenbedingungen liegen vor?
Erst auf Basis dieser Analyse konnte eine passende Strategie entwickelt werden.
Das Ziel der Gestaltung
Der Mandant wollte einen Teil seiner Gewinne nicht privat verbrauchen, sondern langfristig investieren.
Sein Fokus lag insbesondere auf:
- Aktien
- Wertpapieren
- Optionsstrategien
- weiterem Vermögensaufbau
Genau hier entstand die Möglichkeit, eine Stiftung sinnvoll einzubinden.
Die steuerliche Herausforderung
Im Einzelunternehmen werden Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Bei hohen Gewinnen kann die Steuerbelastung schnell über 42 Prozent liegen.
Das bedeutet:
Bei 50.000 Euro zusätzlichem Gewinn verbleibt oft deutlich weniger als die Hälfte tatsächlich für den Vermögensaufbau.
Die Frage lautete daher:
Wie kann Kapital aus dem Einzelunternehmen in eine Struktur verlagert werden, die deutlich niedriger besteuert wird?
Die Lösung: Eine Stiftung als stiller Gesellschafter
Die gewählte Lösung bestand darin, die Stiftung als stillen Gesellschafter am operativen Geschäft zu beteiligen.
Eine stille Beteiligung ermöglicht es, Kapital zur Verfügung zu stellen und im Gegenzug eine gewinnabhängige Vergütung zu erhalten.
Die Stiftung beteiligt sich dabei nicht sichtbar am Außenauftritt des Unternehmens.
Der Mandant konnte somit weiterhin sein Einzelunternehmen unverändert fortführen.
So funktioniert die Gestaltung
Die Stiftung stellt dem Unternehmen Kapital zur Verfügung.
Im Gegenzug erhält sie einen vertraglich vereinbarten Gewinnanteil.
Dieser Gewinnanteil führt zu zwei steuerlichen Effekten:
Im Einzelunternehmen
Die Gewinnbeteiligung stellt eine Betriebsausgabe dar.
Dadurch sinkt der steuerpflichtige Gewinn des Unternehmers.
Die Entlastung erfolgt zum persönlichen Grenzsteuersatz.
In der Stiftung
Die Stiftung versteuert die erhaltenen Erträge deutlich günstiger.
Kapitaleinkünfte unterliegen dort grundsätzlich lediglich der Körperschaftsteuer.
Dadurch entsteht eine erhebliche Steuersatzdifferenz.
Beispielhafte Wirkung
Angenommen, 50.000 Euro Gewinn werden über die stille Beteiligung an die Stiftung weitergeleitet.
Im Einzelunternehmen:
- 50.000 Euro Betriebsausgabe
- Steuerentlastung bei 42 Prozent: rund 21.000 Euro In der Stiftung:
- 50.000 Euro Einnahme
- Besteuerung mit 15 Prozent
- Steuerbelastung: rund 7.500 Euro Allein aus dieser Differenz ergibt sich ein erheblicher jährlicher Steuervorteil.
Warum die Stiftung besonders interessant war
Die Stiftung passte ideal zur langfristigen Strategie des Mandanten.
Das Kapital sollte nicht kurzfristig privat konsumiert werden, sondern dauerhaft investiert bleiben.
Dadurch konnten die Gewinne innerhalb der Stiftung weiter für:
- Wertpapierinvestments,
- Vermögensaufbau,
- Nachfolgeplanung,
- Vermögensschutz genutzt werden. Gerade bei Investoren, die Vermögen langfristig aufbauen möchten, kann dieser Ansatz besonders interessant sein.
Vorteile der gewählten Struktur
Die Gestaltung kombinierte mehrere Vorteile:
- Fortführung des bestehenden Einzelunternehmens
- Keine Änderung des Marktauftritts
- Steuerliche Entlastung im operativen Geschäft
- Niedrigere Besteuerung innerhalb der Stiftung
- Langfristiger Vermögensaufbau
- Zusätzlicher Vermögensschutz
- Flexible Nachfolgegestaltung
Fazit
Nicht jede steuerliche Optimierung erfordert einen vollständigen Wechsel der Unternehmensstruktur.
In diesem Praxisfall blieb das Einzelunternehmen vollständig erhalten. Gleichzeitig wurde eine Stiftung so eingebunden, dass ein Teil der Gewinne deutlich günstiger besteuert werden konnte.
Durch die stille Beteiligung entstand eine nachhaltige Struktur für Vermögensaufbau und Steueroptimierung, die dem Mandanten jedes Jahr Steuerersparnisse im fünfstelligen Bereich ermöglicht.
FAQ
Warum hat der Mandant keine GmbH gegründet?
Er wollte weiterhin als natürliche Person auftreten, keine Offenlegungspflichten erfüllen und möglichst flexibel am Immobilienmarkt agieren.
Was ist eine stille Beteiligung?
Bei einer stillen Beteiligung stellt ein Investor Kapital zur Verfügung und erhält dafür eine Beteiligung am Gewinn des Unternehmens.
Warum wurde eine Stiftung eingesetzt?
Die Stiftung ermöglicht eine günstigere Besteuerung bestimmter Einkünfte und eignet sich gleichzeitig für Vermögensschutz und Nachfolgeplanung.
Bleibt das Einzelunternehmen bestehen?
Ja. Die Gestaltung verändert den operativen Geschäftsbetrieb nicht. Das Einzelunternehmen bleibt vollständig erhalten.
Für wen kann eine solche Struktur interessant sein?
Neben einer niedrigeren laufenden Besteuerung können Vermögensschutz, Nachfolgeplanung und langfristiger Vermögensaufbau innerhalb einer Stiftung verbessert werden.
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