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Fix & Flip: Steuern sparen trotz Einzelunternehmen
- Hohe Steuerlast im Einzelunternehmen gezielt reduzieren
- Gewinne steueroptimiert in eine Stiftung verlagern
- Betriebsausgaben senken direkt die Steuer im Einzelunternehmen
- Stiftung versteuert Erträge nur mit 15 %
Ausgangssituation: Hohe Steuerlast im Einzelunternehmen
Ein Immobilienunternehmer betrieb sein Fix-&-Flip-Geschäft bewusst als Einzelunternehmen. Der Grund dafür lag nicht in steuerlichen Vorteilen, sondern in strategischen Überlegungen: keine Veröffentlichungspflichten, flexibleres Auftreten gegenüber Verkäufern und keine Einschränkungen im Kaufprozess.
Der Nachteil dieser Struktur zeigte sich jedoch deutlich bei der Besteuerung. Mit jährlichen Gewinnen zwischen 250.000 € und 300.000 € fiel er in den Spitzensteuersatz. Das bedeutete eine Steuerbelastung von über 42 % – ein erheblicher Abfluss von Liquidität.
Gleichzeitig bestand der Wunsch, Gewinne nicht vollständig zu konsumieren, sondern gezielt für den Vermögensaufbau zu nutzen, insbesondere im Bereich Wertpapiere.
Herausforderung: Steuern senken ohne Strukturwechsel
Ein Wechsel in eine GmbH kam für den Mandanten nicht infrage, da er weiterhin als Einzelunternehmer auftreten wollte. Auch eine vollständige Verlagerung des Geschäfts in eine Stiftung war keine Option, da diese weder ein Einzelunternehmen führen noch die gewünschte Außenwirkung erfüllen kann.
Die Lösung musste also zwei Dinge gleichzeitig ermöglichen:
Die bestehende Struktur erhalten und dennoch die Steuerlast deutlich reduzieren.
Lösung: Stiftung gezielt in die Struktur integrieren
Im ersten Schritt wurde ein umfassender Strukturcheck durchgeführt. Dabei wurden die aktuelle steuerliche Situation, die Einkommensströme sowie die persönlichen und unternehmerischen Ziele analysiert.
Auf dieser Basis wurde eine Gestaltung entwickelt, bei der ein Teil der Gewinne aus dem Einzelunternehmen in eine Stiftung verlagert wird – ohne das operative Geschäft zu verändern.
Der entscheidende Mechanismus: Diese Gewinnverlagerung wird im Einzelunternehmen als Betriebsausgabe berücksichtigt. Dadurch reduziert sich der steuerpflichtige Gewinn direkt und es entsteht eine Steuerersparnis zum persönlichen Steuersatz.
Der Hebel: Steuersatzdifferenz nutzen
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht den Effekt:
Werden im Einzelunternehmen 50.000 € als Betriebsausgabe angesetzt, reduziert sich die Steuerlast bei einem Steuersatz von 42 % um über 20.000 €.
Diese 50.000 € fließen gleichzeitig als Einnahme in die Stiftung. Dort werden sie jedoch nur mit 15 % besteuert. Die Steuerbelastung liegt somit bei lediglich 7.500 €.
Allein durch diese Differenz entsteht eine jährliche Steuerersparnis von über 10.000 €.
Umsetzung: Stille Beteiligung als Schlüssel
Die technische Umsetzung erfolgt über eine stille Beteiligung. Dabei beteiligt sich die Stiftung am Einzelunternehmen und stellt Kapital zur Verfügung.
Im Gegenzug erhält sie eine gewinnabhängige Vergütung. Genau dieser Gewinnanteil wird im Einzelunternehmen als Betriebsausgabe behandelt und mindert dort die Steuerlast.
In der Stiftung hingegen handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen, die lediglich mit 15 % Körperschaftsteuer belastet werden.
So entsteht eine klare und legale Struktur, die gezielt die Unterschiede in der Besteuerung nutzt.
Praxisbeispiel
Ein Immobilienunternehmer erzielt jährlich rund 300.000 € Gewinn im Fix-&-Flip-Geschäft. Durch die Integration einer Stiftung über eine stille Beteiligung werden 50.000 € Gewinn verlagert.
Im Einzelunternehmen reduziert sich dadurch die Steuerlast um über 20.000 €. In der Stiftung fallen auf diesen Betrag lediglich 7.500 € Steuern an.
Das Ergebnis: Eine jährliche Steuerersparnis von mehr als 10.000 €, ohne dass die operative Struktur verändert werden muss.
FAQ
Warum bleibt das Einzelunternehmen bestehen?
Weil der Mandant bewusst nicht als GmbH auftreten möchte und die Vorteile der bestehenden Struktur nutzen will.
Warum wird eine Stiftung eingesetzt?
Weil sie bestimmte Einkünfte nur mit 15 % besteuert und damit einen deutlichen Steuervorteil bietet.
Wie funktioniert die Gewinnverlagerung konkret?
Über eine stille Beteiligung, bei der die Stiftung am Unternehmen beteiligt ist und Gewinnanteile erhält.
Warum ist das im Einzelunternehmen absetzbar?
Weil die Gewinnbeteiligung der Stiftung als Betriebsausgabe behandelt wird und den steuerpflichtigen Gewinn reduziert.
Ist diese Gestaltung für jeden geeignet?
Nein, sie hängt stark von der individuellen Situation, den Zielen und der bestehenden Struktur ab.
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