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Eine Person hält einen Stift über ein Modellhaus, mit den Texten "ImmoTAX" und "Stiftung gründen".
ARTIKEL | 4 Min.

Steuerliche Erfassung beim Finanzamt für Immobilienunternehmer – So gehst du vor

  • Warum die steuerliche Erfassung beim Finanzamt entscheidend ist, um handlungsfähig zu sein
  • Worauf Immobilienunternehmer beim Ausfüllen des Fragebogens besonders achten müssen
  • Typische Fehler, die zu unnötigen Steuervorauszahlungen oder Problemen mit der Umsatzsteuer führen
  • Praxis-Tipps, um die Steuernummer schnell zu erhalten und Liquidität zu sichern
Die steuerliche Erfassung beim Finanzamt ist einer der ersten und wichtigsten Schritte nach der Gründung eines Unternehmens – insbesondere für Immobilienunternehmer. Ohne Steuernummer bist du weder gegenüber Notaren, Banken noch Geschäftspartnern voll handlungsfähig. In diesem Beitrag erfährst du, wie du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung korrekt ausfüllst, welche Angaben besonders kritisch sind und wie du vermeidest, unnötig hohe Vorauszahlungen oder Liquiditätsengpässe zu riskieren.

1. Warum die steuerliche Erfassung so wichtig ist

Sobald du eine Gesellschaft gründest – egal ob Einzelunternehmen, GmbH oder Personengesellschaft – verlangt das Finanzamt den ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Erst danach wird dir eine Steuernummer zugeteilt.
Diese Steuernummer brauchst du z. B. für:
  • Immobilienkäufe – Notare melden Kaufverträge ans Finanzamt (Grunderwerbsteuer) und benötigen die Steuernummer deiner Gesellschaft.
  • Ausschüttungen – z. B. aus deiner GmbH an dich oder deine Holding.
  • Lohnabrechnungen – wenn du Mitarbeiter oder dich selbst als Geschäftsführer anstellst.
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen – um Vorsteuer aus Investitionen zurückzuholen.
Ohne Steuernummer verzögert sich nicht nur der operative Start, sondern es können auch Fristen versäumt werden.

2. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – wo du ihn findest

Der Fragebogen kann online über das ELSTER-Portal unter „Alle Formulare“ abgerufen werden. Relevante Varianten sind:
  • Einzelunternehmen – wenn du privat ein Gewerbe anmeldest
  • Kapitalgesellschaft – z. B. GmbH oder UG
  • Personengesellschaft – z. B. GbR, KG
Nach Auswahl der passenden Variante beantragst du eine neue Steuernummer beim zuständigen Finanzamt.

3. Wichtige Punkte beim Ausfüllen

a) Grundangaben
  • Ort der Geschäftsleitung und ggf. abweichende Betriebsstätte angeben.
  • Gesetzliche Vertreter (Geschäftsführer) eintragen.
  • Bankverbindung für Steuererstattungen – wichtig, um z. B. Vorsteuer schnell erstattet zu bekommen.

b) Gesellschaftsdaten
  • Datum der Gründung und Höhe des Stammkapitals angeben.
  • Gesellschafter und Beteiligungsquoten eintragen.
  • Hinweis, ob Bargründung oder Sacheinlage.

c) Vorauszahlungen
Hier passieren die meisten Fehler. Wer zu optimistisch hohe Gewinne einträgt, muss sofort hohe Vorauszahlungen leisten – oft bevor überhaupt Einnahmen vorhanden sind.
Praxis-Tipp:
Trage für das erste Jahr nur einen minimalen Gewinn (z. B. 1.000 €) ein. Vorauszahlungen können später angepasst werden, wenn sich höhere Gewinne realisieren.

d) Lohnsteuer
Nur angeben, wenn du ab sofort Mitarbeiter oder dich selbst als Geschäftsführer anstellen willst. Andernfalls erwartet das Finanzamt monatliche Meldungen und kann bei fehlender Abgabe Verspätungszuschläge verhängen.

e) Umsatzsteuer
  • Prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) sinnvoll ist.
  • Bei hohen Investitionen meist besser auf Vorsteuerabzug setzen.
  • Istversteuerung beantragen, um Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang abführen zu müssen (bis 800.000 € Umsatz).

4. Typische Fehler vermeiden

  • Zu hohe Gewinnschätzungen → unnötige Vorauszahlungen.
  • Lohnsteuer-Anmeldung ohne tatsächliche Mitarbeiter → unnötige Meldungsverpflichtungen.
  • Kein Antrag auf Istversteuerung → Liquiditätsengpässe.

Praxisbeispiel

Ein Immobilienunternehmer gründet im Januar eine Fix-und-Flip-GmbH. Im Fragebogen trägt er einen geplanten Gewinn von 120.000 € ein. Folge: Das Finanzamt setzt vierteljährliche Körperschaft- und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen von zusammen ca. 9.000 € fest – noch bevor das erste Projekt verkauft ist.
Mit einer konservativen Gewinnschätzung von 1.000 € hätte er zunächst null Vorauszahlungen leisten müssen und erst später angepasst.

FAQ – Steuerliche Erfassung beim Finanzamt

Wie lange dauert es, bis ich eine Steuernummer erhalte?

In der Regel 1–4 Wochen, abhängig vom Finanzamt und der Vollständigkeit deiner Angaben.

Kann ich die Vorauszahlungen nachträglich ändern?

Ja, bei abweichender Gewinnentwicklung kannst du jederzeit eine Anpassung beantragen.

Was passiert, wenn ich keine Steuernummer habe, aber bereits kaufe?

Der Notar kann den Kaufvertrag zwar beurkunden, aber die Meldung an das Finanzamt wird ohne Steuernummer problematisch – das kann zu Verzögerungen führen.

Ist die Kleinunternehmerregelung für Immobilienunternehmer sinnvoll?

Oft schon, da Immobilienumsätze ohnehin umsatzsteuerfrei sind und somit die ürbiogen Umsätze auch umsatzsteuerfrei sien können.

Warum sollte ich Istversteuerung beantragen?

Weil du Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt zahlst, wenn dein Kunde dich tatsächlich bezahlt hat – das schont deine Liquidität.
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