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Blogbeitrag

Gewinnausschüttung aus der GmbH: So können Sie Steuern sparen
ARTIKEL | 4 Min.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • GmbH-Gesellschafter können sich über Gehalt, Darlehen oder Gewinnausschüttungen Geld aus der Gesellschaft auszahlen.
  • Das Teileinkünfteverfahren kann gegenüber der pauschalen Abgeltungsteuer steuerliche Vorteile bieten.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Verluste mit Gewinnausschüttungen verrechnet werden.
  • Eine individuelle Steuerstrategie hilft dabei, die passende Auszahlungsform zu wählen.

Welche Möglichkeiten gibt es, Geld aus der GmbH zu entnehmen?

Wer Gesellschafter einer GmbH ist, verfügt grundsätzlich über verschiedene Möglichkeiten, auf das Vermögen der Gesellschaft zuzugreifen. Je nach gewählter Auszahlungsform ergeben sich unterschiedliche steuerliche Folgen. Deshalb sollte nicht nur die Höhe der Auszahlung betrachtet werden, sondern auch deren steuerliche Behandlung. Gehalt als klassische Auszahlungsform Eine Möglichkeit besteht darin, sich als Geschäftsführer oder Gesellschafter ein Gehalt auszuzahlen. Das Gehalt unterliegt beim Empfänger grundsätzlich der Einkommensteuer. Gleichzeitig stellt es auf Ebene der GmbH eine Betriebsausgabe dar und mindert dort den steuerpflichtigen Gewinn. Nettolohnoptimierung nutzen Innerhalb der Gehaltsgestaltung bestehen häufig weitere Optimierungsmöglichkeiten. Bestimmte Sachbezüge und steuerlich begünstigte Zuschüsse können dazu beitragen, dass ein größerer Teil des Bruttogehalts als Netto beim Empfänger ankommt. Dadurch lässt sich die Gesamtsteuerbelastung in vielen Fällen reduzieren.

Darlehen der GmbH

Eine weitere Möglichkeit ist die Auszahlung eines Darlehens. Die Auszahlung eines Darlehens erfolgt zunächst steuerfrei. Allerdings bleibt das Geld wirtschaftlich Eigentum der GmbH und muss zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt werden. Daher handelt es sich nicht um eine endgültige Vermögensentnahme.

Die klassische Gewinnausschüttung

Erwirtschaftete Gewinne können auch über eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Regelmäßig unterliegen solche Ausschüttungen der Kapitalertragsteuer beziehungsweise Abgeltungsteuer. Je nach individueller Situation kann jedoch eine andere steuerliche Behandlung günstiger sein.

Das Teileinkünfteverfahren als Gestaltungsmöglichkeit

Unter bestimmten Voraussetzungen kann anstelle der pauschalen Abgeltungsteuer das Teileinkünfteverfahren gewählt werden. Dabei werden lediglich 60 % der Gewinnausschüttung der Einkommensteuer unterworfen. Die Besteuerung erfolgt anschließend mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Gerade hier können sich interessante Gestaltungsmöglichkeiten ergeben.

Verluste mit Gewinnausschüttungen verrechnen

Ein wesentlicher Vorteil des Teileinkünfteverfahrens besteht darin, dass steuerliche Verluste mit den steuerpflichtigen Teilen der Gewinnausschüttung verrechnet werden können. Dadurch kann sich die tatsächliche Steuerbelastung erheblich reduzieren. Immobilien als Verlustquelle Insbesondere Immobilieninvestoren verfügen häufig über Möglichkeiten, steuerliche Verluste zu erzielen. Diese können beispielsweise entstehen durch:
  • umfangreiche Renovierungsmaßnahmen,
  • hohe Abschreibungen,
  • Finanzierungskosten und Zinsen.
Werden solche Verluste steuerlich berücksichtigt, können sie im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens die Besteuerung der Gewinnausschüttung mindern.

Weitere Gestaltungsmöglichkeiten

Auch außerhalb des Immobilienbereichs können steuerliche Verluste entstehen. Dazu zählen beispielsweise:
  • Investitionsabzugsbeträge,
  • Sonderabschreibungen,
  • Anlaufverluste bei neuen unternehmerischen Tätigkeiten.
Auch diese Verluste können – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens steuerlich berücksichtigt werden.

Die passende Strategie hängt vom Einzelfall ab

Ob Gehalt, Darlehen oder Gewinnausschüttung die wirtschaftlich sinnvollste Lösung ist, hängt immer von der persönlichen Situation des Gesellschafters ab. Ebenso sollte geprüft werden, ob die Voraussetzungen für das Teileinkünfteverfahren vorliegen und welche steuerlichen Verlustpotenziale genutzt werden können. Erst die Kombination verschiedener Gestaltungsmöglichkeiten führt häufig zu einer dauerhaft optimierten Steuerbelastung.

Praxisbeispiel

Ein Immobilienunternehmer erzielt Gewinne über seine GmbH und plant gleichzeitig umfangreiche Renovierungsmaßnahmen an einem vermieteten Mehrfamilienhaus. Da durch die Renovierung steuerliche Verluste entstehen, wird geprüft, ob für eine geplante Gewinnausschüttung das Teileinkünfteverfahren sinnvoll ist. Durch die Verrechnung der Verluste mit den steuerpflichtigen Teilen der Ausschüttung kann sich die persönliche Steuerbelastung deutlich reduzieren.

FAQ

Welche Möglichkeiten gibt es, Geld aus einer GmbH zu entnehmen?

Grundsätzlich kommen Gehalt, Darlehen und Gewinnausschüttungen infrage. Welche Variante steuerlich sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab.

Was ist das Teileinkünfteverfahren?

Beim Teileinkünfteverfahren werden nur 60 % einer Gewinnausschüttung der Einkommensteuer unterworfen. Dadurch können sich gegenüber der pauschalen Abgeltungsteuer steuerliche Vorteile ergeben.

Können Immobilienverluste mit Gewinnausschüttungen verrechnet werden?

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können steuerliche Verluste aus Immobilien im Teileinkünfteverfahren berücksichtigt und mit den steuerpflichtigen Teilen der Gewinnausschüttung verrechnet werden.

Welche Verluste kommen außerdem infrage?

Neben Immobilienverlusten können beispielsweise Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen oder Anlaufverluste eine Rolle spielen.

Ist das Teileinkünfteverfahren immer günstiger?

Nein. Ob das Verfahren vorteilhaft ist, hängt von den persönlichen Einkünften, vorhandenen Verlusten und der gesamten steuerlichen Situation ab.
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