Eine Möglichkeit, die 1,5 % Steuerbelastung zu vermeiden, ist die steuerliche Organschaft.
Wie funktioniert eine Organschaft?
Bei einer Organschaft werden Holdinggesellschaft und operative Gesellschaft steuerlich als Einheit behandelt.
Die Holding fungiert als Organträger, während die operative Gesellschaft als Organgesellschaft tätig wird.
Die Gewinne der operativen Gesellschaft werden dabei unmittelbar der Holding zugerechnet. Eine klassische Gewinnausschüttung ist hierfür nicht erforderlich.
Dadurch entfällt auch die zusätzliche Besteuerung der Ausschüttung.
Der Nachteil der Organschaft
Die Organschaft setzt einen Ergebnisabführungsvertrag voraus.
Dieser muss für mindestens fünf Jahre abgeschlossen und im Handelsregister eingetragen werden.
Der entscheidende Punkt dabei: Es werden nicht nur Gewinne abgeführt, sondern auch Verluste übernommen.
Dadurch haftet die Holding wirtschaftlich für die operative Gesellschaft. Der gewünschte Schutz des Vermögens innerhalb der Holding wird damit deutlich eingeschränkt.
Die steuerliche Ersparnis muss daher immer gegen das zusätzliche wirtschaftliche Risiko abgewogen werden.