Vorteile: Steuervorteile in ganz bestimmten Fällen
1. Verkauf der operativen GmbH
Veräußert die Holding die operative GmbH, sind rund 98,5 % des Gewinns steuerfrei – die effektive Steuerbelastung beträgt ca. 1,5 %.
Bei einer Stiftung als Holding reduziert sich die Steuer sogar auf etwa 0,75 %.
Wichtig:
Der Vorteil wirkt nur, wenn der Verkaufserlös im Unternehmensverbund bleibt und weiter investiert wird.
Wird er privat entnommen, fallen auf die Ausschüttung wieder Steuern an.
2. Gewinnausschüttungen innerhalb der Unternehmensstruktur
Statt Gewinne mit rund 25 % an den Unternehmer auszuschütten, kann die operative GmbH diese an die Holding ausschütten – nur 1,5 % Steuerbelastung.
Auch hier entsteht der Vorteil nur, wenn: