Besonders relevant ist die Ausnahme für selbstgenutzte Immobilien. Eine Immobilie, die ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, kann jederzeit steuerfrei verkauft werden – ganz unabhängig von der Haltedauer.
Komplexer wird es, wenn die Immobilie zunächst vermietet und später selbst genutzt wurde. In diesem Fall greift die sogenannte Drei-Jahres-Regel. Die Immobilie muss im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst genutzt worden sein. Dabei müssen keine vollständigen Kalenderjahre vorliegen. Entscheidend ist, dass in diesen Jahren jeweils zumindest zeitweise eine Selbstnutzung stattgefunden hat.
Wichtig ist außerdem, dass die Immobilie im Verkaufsjahr nicht mehr vermietet ist. Eine zwischenzeitliche Vermietung kann die Steuerfreiheit gefährigen.