Blogbeitrag

Immobilie verkaufen und Steuern sparen: So bleibt der Gewinn bei dir
Eine Person hält einen Stift über ein Modellhaus, mit den Texten "ImmoTAX" und "Stiftung gründen".
ARTIKEL | 4 Min.

Die wichtigsten Erkenntnisse für Immobilienverkäufer

  • Der Verkauf privater Immobilien ist nach zehn Jahren Haltedauer vollständig steuerfrei.
  • Auch vor Ablauf der Zehnjahresfrist kann ein steuerfreier Verkauf möglich sein, etwa bei Selbstnutzung.
  • Nicht jeder Immobilienverkauf führt automatisch zu einem steuerpflichtigen Gewinn.
  • Mit der richtigen Planung lässt sich die Steuerlast beim Immobilienverkauf deutlich reduzieren oder ganz vermeiden.

Wann fällt beim Immobilienverkauf überhaupt Steuer an?

Beim Verkauf einer Immobilie denken viele sofort an die sogenannte Spekulationssteuer. Dabei handelt es sich um Einkommensteuer auf private Veräußerungsgewinne. Steuerpflichtig ist grundsätzlich der Gewinn aus dem Verkauf, also die Differenz zwischen Verkaufs- und Anschaffungskosten zuzüglich bestimmter Nebenkosten. Entscheidend ist jedoch, ob überhaupt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vorliegt. Genau hier greifen mehrere Ausnahmen, die Immobilieneigentümer unbedingt kennen sollten.

Die wichtigste Regel: Die Zehnjahresfrist

Die bekannteste und zugleich wichtigste Ausnahme ist die Zehnjahresfrist. Wurde eine Immobilie im Privatvermögen länger als zehn Jahre gehalten, kann sie anschließend vollständig steuerfrei verkauft werden. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung oder den Grundbucheintrag an, sondern auf das Datum der notariellen Kaufverträge. Die Frist beginnt mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Erwerb und endet mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Verkauf. Ist diese Frist überschritten, bleibt der gesamte Verkaufsgewinn steuerfrei – unabhängig von dessen Höhe.

Kein Gewinn, keine Steuer

Eine weitere einfache, aber oft übersehene Ausnahme: Entsteht beim Verkauf kein Gewinn, fällt auch keine Steuer an. Wird die Immobilie zum gleichen oder zu einem niedrigeren Preis verkauft als sie angeschafft wurde, gibt es keine steuerliche Belastung – selbst wenn die Zehnjahresfrist noch nicht abgelaufen ist.

Selbstnutzung als Steuerschutz

Besonders relevant ist die Ausnahme für selbstgenutzte Immobilien. Eine Immobilie, die ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, kann jederzeit steuerfrei verkauft werden – ganz unabhängig von der Haltedauer. Komplexer wird es, wenn die Immobilie zunächst vermietet und später selbst genutzt wurde. In diesem Fall greift die sogenannte Drei-Jahres-Regel. Die Immobilie muss im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst genutzt worden sein. Dabei müssen keine vollständigen Kalenderjahre vorliegen. Entscheidend ist, dass in diesen Jahren jeweils zumindest zeitweise eine Selbstnutzung stattgefunden hat. Wichtig ist außerdem, dass die Immobilie im Verkaufsjahr nicht mehr vermietet ist. Eine zwischenzeitliche Vermietung kann die Steuerfreiheit gefährigen.

Mehrere selbst genutzte Immobilien – geht das?

Auch das ist möglich. Es ist steuerlich zulässig, mehrere Immobilien selbst zu nutzen, etwa eine Hauptwohnung und eine weitere Wohnung am Arbeitsort oder eine Ferienwohnung. Entscheidend ist, dass die jeweilige Immobilie tatsächlich selbst genutzt wird und nicht zeitweise vermietet ist. Eine reine Anmeldung reicht hierfür nicht aus. Im Zweifel sollten zusätzliche Nachweise vorliegen, etwa laufende Strom- oder Nebenkostenabrechnungen, die die tatsächliche Nutzung belegen.

Praxisbeispiel: Steuerfreier Verkauf trotz kurzer Haltedauer

Ein Eigentümer kauft eine Wohnung und vermietet sie zunächst. Nach einigen Jahren zieht er selbst ein und nutzt die Wohnung als Hauptwohnsitz. Drei Kalenderjahre später verkauft er die Immobilie mit Gewinn. Obwohl die Zehnjahresfrist noch nicht abgelaufen ist, bleibt der Verkauf steuerfrei. Durch die rechtzeitige Selbstnutzung erfüllt der Eigentümer die Voraussetzungen der Drei-Jahres-Regel und vermeidet so die Besteuerung des Veräußerungsgewinns vollständig.

Warum Planung vor dem Verkauf entscheidend ist

Ob ein Immobilienverkauf steuerfrei ist oder nicht, hängt oft an Details: dem genauen Zeitpunkt, der Nutzung in einzelnen Kalenderjahren oder der Frage, ob tatsächlich ein Gewinn entsteht. Kleine Fehler können dazu führen, dass ein eigentlich vermeidbarer Steuerbetrag fällig wird. Deshalb sollte der steuerliche Rahmen immer vor dem Verkauf geprüft werden. In vielen Fällen lässt sich durch eine gezielte zeitliche Planung oder Nutzungsanpassung eine erhebliche Steuerersparnis erzielen.

FAQ – Steuern beim Immobilienverkauf

Wann ist der Verkauf einer Immobilie steuerfrei?

Nach zehn Jahren Haltedauer im Privatvermögen oder bei ausschließlicher Selbstnutzung – auch vor Ablauf der Zehnjahresfrist.

Wann beginnt und endet die Zehnjahresfrist?

Sie beginnt mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Erwerb und endet mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Verkauf.

Was gilt bei vermieteten Immobilien, die später selbst genutzt werden?

Die Immobilie muss im Verkaufsjahr und in den beiden vorherigen Kalenderjahren selbst genutzt worden sein.

Kann ich mehrere Immobilien steuerfrei verkaufen?

Ja, sofern sie jeweils die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit erfüllen, etwa durch tatsächliche Selbstnutzung.

Reicht eine Anmeldung zur Selbstnutzung aus?

Nein. Die Immobilie muss tatsächlich selbst genutzt werden. Im Zweifel sollten Belege vorliegen, die dies nachweisen.
Du möchtest die Gestaltungen direkt umsetzen?
Wir helfen dir durch professionelle Steuerberatung dabei, deine persönliche steuerliche Situation zu optimieren und die in unserem Blog vorgestellten Steuergestaltungen bei dir zu implementieren.
Weitere hilfreiche Blogartikel
Nachfolgend findest du spannende Blogartikel zur Immobilienbesteuerung.
Hände mit Stift über Modellhaus und Münzstapeln; Text: ImmoTAX, Vorteile einer Holding GmbH
ARTIKEL | 5 min.
Vorteile einer Holding GmbH
Wie du als Immobilienunternehmer von einer Holding profitieren kannst!
ImmoTAX: Steuerfreier Verkauf mit § 6b Rücklage, mit einem Modellhaus, Münzstapeln und einer Hand, die einen Stift hält.
ARTIKEL | 4 MIN.
Steuerfreier Verkauf mit der § 6b Rücklage
Immobilien aus dem Betriebsvermögen steuerfrei verkaufen.
Hände halten einen Stift über einem Modellhaus und Münzstapeln. Text: ImmoTAX, Umwandlung Einzelunternehmen in GmbH.
ARTIKEL | 5 MIN.
Umwandlung Einzelunternehmen in GmbH
Worauf du steuerlich achten musst um maximal zu profitieren.
Schau dir auch unsere YouTube Videos an!
Auf unserem YouTube Kanal stellen wir dir spannende Steuergestaltungen aus den Bereichen Immobilien- und Unternehmensbesteuerung vor.
Zu dem YouTube Kanal:
Wann lohnt sich als Immobilienunternehmer eine Umwandlung vom Einzelunternehmen in GmbH?
Als Unternehmer eine Stiftung mit 0€ gründen
Stiftung oder VV GmbH: Die beste Wahl für Immobilieninvestoren!
Steuerberater klärt auf: Wann eine Holding Sinn macht
Einzelunternehmen vs. GmbH: Warum die GmbH oft im Vorteil ist!
4 Strategien zur Umwandlung deines Einzelunternehmens in eine GmbH – So geht's richtig!
Optimiere deine Steuerstruktur
Kontaktiere uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung zu deiner Situation und zu deinem Optimierungspotential. Lass uns gemeinsam prüfen, ob wir bei dir Gestaltungen implementieren können, die dir einen wesentlichen steuerlichen Mehrwert bieten!
Kontakt
bps ImmoTAX GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Weißer Gasse 2b
56068 Koblenz