Eine weitere, oft übersehene Ausnahme:
Entsteht beim Verkauf kein Gewinn, fällt auch keine Steuer an. Wer eine Immobilie zum gleichen oder zu einem niedrigeren Preis verkauft, erzielt keinen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn.
In der Praxis ist das zwar seltener, kann aber bei bestimmten Markt- oder Sanierungssituationen relevant sein.