Blogbeitrag

Eine Person hält einen Stift über ein Modellhaus, mit den Texten "ImmoTAX" und "Stiftung gründen".
ARTIKEL | 4 Min.

Steuervorteile und Sicherheit durch Immobilien in der Stiftung

  • Immobilien in der Stiftung werden nur mit 15 % Körperschaftsteuer belastet – künftig sogar nur 10 %
  • Mieteinnahmen und Gewinne aus Immobilienverkäufen profitieren gleichermaßen
  • Nach 10 Jahren können Immobilien auch in der Stiftung steuerfrei veräußert werden
  • Durch die Verselbstständigung des Vermögens entstehen Vorteile bei Erbschaft und Vermögensschutz

Immobilien in der Stiftung – ein starker steuerlicher Hebel

Niedrige Steuern auf Miete und Verkauf Statt hoher Einkommensteuer werden Gewinne aus Vermietung und Verkauf mit 15 Prozent bzw. in Zukunft 10 Prozent besteuert. Steuerfreiheit bei Veräußerung nach 10 Jahren Auch in der Stiftung bleibt die 10-Jahres-Frist für den steuerfreien Verkauf bestehen. Schutz vor Erbschaftsteuer Vermögen in der Stiftung ist vom privaten Erbfall losgelöst. Verstirbt die stiftende Person, wird das Stiftungsvermögen nicht der Erbschaftsteuer unterworfen. Allerdings fällt für Stiftungen eine sogenannte Erbersatzsteuer an – alle 30 Jahre. Sie ist jedoch planbar und es gelten doppelte Freibeträge, sodass diese erst ab einem Nettovermögen von 800.000 Euro relevant wird. Vermögensschutz und Sicherheit Das gestiftete Vermögen bleibt dauerhaft von privaten Risiken getrennt.

Immobilien in die Stiftung übertragen – diese Steuern spielen eine Rolle

Viele Immobilien sind bereits im Privatvermögen vorhanden. Bei einer Übertragung in die Stiftung müssen drei Steuerarten beachtet werden:
  • Einkommensteuer Nach Ablauf von 10 Jahren Haltedauer kann steuerfrei an die Stiftung verkauft werden. Vor Ablauf dieser Frist entsteht Einkommensteuer auf den Gewinn.
  • Grunderwerbsteuer Beim Verkauf an die Stiftung fällt regelmäßig Grunderwerbsteuer an.
  • Schenkungssteuer Bei einer unentgeltlichen Übertragung (Schenkung) fällt keine Grunderwerbsteuer an – jedoch können Schenkungssteuern entstehen.
Bei Schenkungen gelten Freibeträge. Soll die Stiftung alle Nachkommen in gerader Linie begünstigen, liegt der Freibetrag bei 100.000 Euro. Darüber hinaus greift ein progressiver Steuersatz ab 7 Prozent.

Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

In der Praxis lassen sich Verkauf und Schenkung kombinieren, um gleichzeitig:
  • keine Grunderwerbsteuer auszulösen
  • keine Schenkungsteuer entstehen zu lassen
Dies erfordert jedoch eine sorgfältige mehrstufige Strukturierung des Immobilienvermögens, da jede Immobilie und Finanzierungssituation anders ist.

Praxisbeispiel: Wohnimmobilie im Privatvermögen

Ein Investor hält eine Wohnimmobilie bereits länger als 10 Jahre privat. Die Mieteinnahmen führen zu hohen Steuerzahlungen. Durch den steuerfreien Verkauf der Immobilie an die Stiftung werden:
  • keine Einkommensteuer auf den Verkauf ausgelöst
  • die Mieteinkünfte künftig mit nur 15 Prozent (zukünftig 10 Prozent) besteuert
  • Gewinne langfristig im Stiftungskonstrukt gesichert
Damit erhöht sich die Liquidität für neue Investitionen erheblich.

FAQ – Häufige Fragen

Gilt die 10-Jahres-Frist für den steuerfreien Verkauf auch in der Stiftung?

Ja. Immobilien können nach 10 Jahren steuerfrei veräußert werden.

Werden Mieteinnahmen in der Stiftung niedriger besteuert?

Ja, statt bis zu 42 Prozent Einkommensteuer fallen nur 15 Prozent bzw. zukünftig 10 Prozent Körperschaftsteuer an.

Entsteht Erbschaftsteuer, wenn der Stifter verstirbt?

Nein. Das Vermögen in der Stiftung bleibt vom privaten Erbfall unberührt.

Kann die Übertragung der Immobilie Steuern auslösen?

Ja. Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer und Schenkungssteuer müssen geprüft werden.

Gibt es Modelle zur steueroptimierten Übertragung?

Ja, insbesondere über eine Kombination aus Verkauf und Schenkung in mehreren Schritten.
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