Die Grunderwerbsteuer kann je nach Bundesland bis zu 6,5 % des Kaufpreises betragen – und sie wird in der Regel nicht finanziert, sondern muss aus eigener Tasche gezahlt werden.
Der entscheidende Punkt: Grunderwerbsteuer fällt nur auf Grundstücke an, nicht jedoch auf bewegliche Wirtschaftsgüter wie z. B.
Tipp: Diese Gegenstände sollten im Kaufvertrag separat ausgewiesen und mit einem realistischen, nachvollziehbaren (und möglichst hohen) Wert angesetzt werden. Dadurch sinkt die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer – und du sparst sofort bares Geld.