Es kommt darauf an.
Und zwar darauf, wie hoch Dein Einkommen ist. Denn die meisten Steuerberater vereinbaren keine pauschalen Honorare, sondern rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab, bei der sich die Honorare am Gegenstandswert (i.d.R. Dein Einkommen) bemessen.
In der StBVV gibt es zwar eine große Bandbreite an möglichen Gebührensätzen, allerdings haben wir festgestellt, dass ein Immobilienmakler mit 200.000 € Umsatz aus der Selbstständigkeit nach der StBVV ungefähr genauso viel zahlen müsste wie bei uns.
Wir haben uns dazu entschlossen, mit allen Mandanten pauschale Honorare zu vereinbaren, was von § 4 StBVV zwar ausdrücklich erlaubt ist, aber von den wenigsten Steuerberatern genutzt wird. So weißt Du genau, was auf Dich zu kommt. Und diese Transparenz ist für die meisten unserer Mandanten für sich genommen schon sehr viel Wert.