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Eine Person hält einen Stift über ein Modellhaus, mit den Texten "ImmoTAX" und "Stiftung gründen".
ARTIKEL | 4 Min.

Kleinunternehmerregelung: Wann sie hilft – und wann sie teuer wird

  • Die Kleinunternehmerregelung betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer, nicht Einkommen- oder Gewerbesteuer.
  • Voraussetzung sind Umsatzgrenzen: 25.000 Euro im Vorjahr und voraussichtlich 100.000 Euro im laufenden Jahr; bestimmte Umsätze zählen dabei nicht mit.
  • Ob sich die Regelung lohnt, hängt vor allem von Kundengruppe (privat oder unternehmerisch) und der Höhe der Investitionen ab.
  • Nachteil: Als Kleinunternehmer gibt es keinen Vorsteuerabzug; bei hohen Investitionen oder schnellem Wachstum kann das wirtschaftlich schaden.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche und bürokratische Erleichterung für kleinere Unternehmen. Sie gilt nur im Bereich der Umsatzsteuer. Entscheidend ist also, ob auf eine Leistung Umsatzsteuer aufgeschlagen werden muss oder nicht. Wer als Kleinunternehmer gilt, stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und spart sich in der Regel auch die laufenden Umsatzsteuervoranmeldungen. Die Regelung kann unabhängig von der Rechtsform genutzt werden – also als Selbständiger, Freelancer, Einzelunternehmer, aber auch über eine GmbH, GbR oder andere Rechtsformen.
Wichtig ist dabei: Wer als natürliche Person Kleinunternehmer ist, kann das nicht nur für einzelne Tätigkeiten nutzen. Alle umsatzsteuerpflichtigen Aktivitäten dieser Person werden zusammengefasst. Eine Trennung ist nur möglich, wenn unterschiedliche Tätigkeiten über verschiedene Rechtsformen geführt werden.

Voraussetzungen: Diese Umsatzgrenzen gelten

Die Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Genannt werden:
  • 25.000 Euro Umsatz im letzten Jahr
  • voraussichtlich 100.000 Euro Umsatz im aktuellen Jahr
Welche Umsätze zählen nicht mit?
Nicht jeder Umsatz fließt in diese Grenzen ein. Nicht mitzuzählen sind insbesondere:
  • steuerfreie Umsätze, zum Beispiel aus Immobilienverkäufen oder aus der Vermietung von Immobilien
  • Verkäufe von Anlagevermögen, etwa der Verkauf einer Immobilie, eines Autos oder einer Maschine aus dem Betriebsvermögen
Das bedeutet: Auch wenn ein Immobilienunternehmen durch Vermietung oder Immobilienverkäufe wirtschaftlich deutlich über 25.000 Euro liegt, kann es umsatzsteuerlich trotzdem Kleinunternehmer sein, sofern die relevanten umsatzsteuerpflichtigen Umsätze unter den Grenzen bleiben. Das ist vor allem dann interessant, wenn daneben nur kleinere, grundsätzlich umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbracht werden, etwa kurzfristige Vermietungen.

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Ob die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist, hängt laut Transkript vor allem von drei Fragen ab: Was ist das Geschäftsmodell? Wer sind die Kunden? Wie hoch sind die Investitionen?keine Grunderwerbsteuer auszulösen
Privatkunden als Zielgruppe
Wenn sich ein Angebot an Privatkunden richtet, macht es einen spürbaren Unterschied, ob 19 Prozent Umsatzsteuer aufgeschlagen werden müssen oder nicht. Ohne Umsatzsteuer kann eine Leistung günstiger angeboten werden, was die Wettbewerbsfähigkeit verbessert.
Unternehmenskunden als Zielgruppe
Für Unternehmenskunden ist es in der Regel egal, ob eine Rechnung 100 Euro netto plus Umsatzsteuer oder 100 Euro ohne Umsatzsteuer lautet, weil sie die Umsatzsteuer meist als Vorsteuer zurückholen können. In solchen Fällen ist die Kleinunternehmerregelung häufig weniger vorteilhaft. Als Ausnahme werden Unternehmer genannt, die selbst keinen Vorsteuerabzug haben, etwa Ärzte.
Wann kann die Kleinunternehmerregelung schaden?
Der Hauptnachteil ist der fehlende Vorsteuerabzug. Wer Kleinunternehmer ist, zahlt Umsatzsteuer auf Eingangsleistungen ganz normal, kann sie aber nicht vom Finanzamt zurückfordern. Das wird besonders relevant, wenn größere Investitionen oder hohe Wareneinkäufe geplant sind. Dann kann der Verzicht auf Vorsteuererstattung einen spürbaren finanziellen Nachteil bedeuten.
Ein weiterer Punkt ist das geplante Wachstum. Wenn ein Unternehmen schnell über die Umsatzgrenzen hinauswächst und zugleich hohe Anfangsinvestitionen hatte, kann es sinnvoll sein, von Beginn an auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und direkt in die Regelbesteuerung zu gehen.
Schließlich wird auch die Außenwirkung angesprochen: Bei Geschäften mit Firmenkunden kann eine Rechnung ohne Umsatzsteuer mit Hinweis auf Kleinunternehmerregelung als weniger professionell wahrgenommen werden. Auch das kann je nach Geschäftsmodell die Entscheidung beeinflussen.

Praxisbeispiel: Entscheidung nach Kundengruppe und Investitionsplanung

Ein Selbständiger bietet neben einem größeren Immobilienbestand noch zusätzliche kleine Dienstleistungen an, die grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig wären. Seine Mieteinnahmen und Immobilienverkäufe sind zwar hoch, zählen aber nicht in die Umsatzgrenzen hinein. Da er seine Zusatzleistungen überwiegend an Privatkunden erbringt und nur geringe Investitionen plant, kann die Kleinunternehmerregelung dazu führen, dass seine Leistungen günstiger wirken und er weniger Bürokratie hat.
Würde derselbe Selbständige hingegen primär Unternehmenskunden bedienen und gleichzeitig größere Investitionen oder hohe laufende Einkäufe planen, wäre die Regelung nach den genannten Kriterien eher nachteilig, weil der Vorsteuerabzug fehlt und die Kunden die Umsatzsteuer ohnehin nicht belastet.

FAQ zur Kleinunternehmerregelung

Gilt die Kleinunternehmerregelung für alle Steuerarten?

Nein. Sie bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuer.

Kann ich nur für eine Tätigkeit Kleinunternehmer sein und für eine andere nicht?

Als natürliche Person gilt die Regelung für alle Tätigkeiten zusammen. Eine Trennung ist nur über verschiedene Rechtsformen möglich.

Welche Umsätze zählen nicht in die Umsatzgrenzen hinein?

Steuerfreie Umsätze wie Immobilienverkäufe oder Immobilienvermietung sowie Verkäufe von Anlagevermögen zählen nicht mit.

Wann ist die Regelung besonders vorteilhaft?

Vor allem bei Privatkunden als Zielgruppe und wenn nur geringe Investitionen anfallen.

Wann ist sie eher ein Fehler?

Bei hohen Investitionen, großem Wareneinkauf oder wenn überwiegend Unternehmenskunden bedient werden und schnelles Wachstum geplant ist.
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