Nur noch 10 % Steuern auf Mieteinnahmen? So profitieren Immobilienunternehmer von der künftigen Körperschaftsteuer
Immobilien werden je nach Rechtsform sehr unterschiedlich besteuert: Privat- und Personengesellschaften zahlen bis zu 42–45 % Einkommensteuer, Kapitalgesellschaften deutlich weniger.
Kapitalgesellschaften unterliegen 15 % Körperschaftsteuer plus ggf. rund 15 % Gewerbesteuer – vermögensverwaltend oft nur 15 %.
Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer jährlich um 1 % und soll ab 2032 bei 10 % liegen – ein großer Hebel für Immobilieninvestments.
Wer in eine günstiger besteuerte Rechtsform wechseln will, muss rechtssicher umwandeln oder alternativ die Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG) nutzen.
Warum die Rechtsform bei Immobilien über deinen Steuersatz entscheidet
Die steuerliche Belastung von Immobilien hängt entscheidend davon ab, in welcher Rechtsform du investierst. Zwei Unternehmer können dieselbe Immobilie besitzen, denselben Gewinn erzielen – und trotzdem am Ende ganz unterschiedliche Steuerquoten zahlen.
Grundsätzlich lassen sich zwei Welten unterscheiden:
1. Privatvermögen und Personengesellschaften
Wer Immobilien privat hält oder über ein Einzelunternehmen bzw. eine Personengesellschaft agiert (z. B. GbR, GmbH & Co. KG, KG), wird über die persönliche Einkommensteuer belastet. Diese steigt schnell an und liegt bei hohen Einkünften bei bis zu 42 %, teilweise sogar 45 %, jeweils plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Das betrifft sowohl Mieteinkünfte als auch Immobiliengewinne – besonders dann, wenn Immobilien vor Ablauf von 10 Jahren verkauft werden.2,2Kapitalgesellschaften
2. Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG, AG, Genossenschaft oder Stiftung zahlen statt Einkommensteuer die Körperschaftsteuer. Zusätzlich fällt bei gewerblicher Tätigkeit Gewerbesteuer an – bei GmbHs grundsätzlich automatisch, weil sie bereits durch die Rechtsform gewerblich sind.
Aktuell bedeutet das:
15 % Körperschaftsteuer
Gewerbesteuer je nach Gemeinde, im Schnitt ca. 15 %
⇒ zusammen häufig rund 30 %.
Wird eine Kapitalgesellschaft vermögensverwaltend tätig, kann die Gewerbesteuer in bestimmten Fällen gekürzt werden – dann bleibt es bei 15 % Körperschaftsteuer.
Der Gamechanger ab 2028: Körperschaftsteuer sinkt auf 10 %
Die Besteuerung der Kapitalgesellschaften wird in den kommenden Jahren deutlich attraktiver. Es gibt ein Gesetz, das festlegt, dass ab 2028 die Körperschaftsteuer jährlich um 1 % sinkt:
2028: 14 %
schrittweise weiter fallend
2032: 10 % Körperschaftsteuer
Damit entsteht ein gewaltiger Unterschied:
Während Immobilien im Privatvermögen weiter mit hohen Einkommensteuersätzen belastet werden können, liegen Kapitalgesellschaften perspektivisch bei nur noch 10 % Körperschaftsteuer (bzw. bei operativer Tätigkeit bei etwa 25 % Gesamtsteuer aus Gewerbe- und Körperschaftsteuer).
Das verändert die Kalkulation von Investments enorm – vor allem für Unternehmer, die langfristig Vermögen aufbauen und reinvestieren möchten.
Umwandlungsmöglichkeiten je nach Startpunkt
1. Einzelunternehmen → GmbH
Für Einzelunternehmer gibt es die Möglichkeit, das Unternehmen in eine GmbH umzuwandeln.
Eine wichtige Variante ist die Ausgliederung zur Neugründung, insbesondere dann, wenn Grundstücke im Einzelunternehmen enthalten sind. So kann die Immobilie grunderwerbsteuerfrei in die neue Struktur überführt werden.
Weitere Wege sind z. B. die Ausgliederung auf eine bestehende GmbH mit Kapitalerhöhung oder in bestimmten Fällen ein Verkauf. Welche Variante sinnvoll ist, hängt immer vom Einzelfall ab.
2. Private Immobilien → GmbH, Stiftung, UG etc.
Wenn du keine operative Firma hast, sondern Immobilien privat hältst, gibt es ebenfalls Möglichkeiten zur Umstrukturierung in eine günstigere Rechtsform.
Dabei muss geprüft werden:
Ist die Umstrukturierung einkommensteuerfrei möglich?
Ist sie grunderwerbsteuerfrei möglich?
Funktioniert die gewünschte Behandlung bei der Umsatzsteuer?
Lohnt sich der Aufwand überhaupt?
Besonders sinnvoll kann eine Umstrukturierung sein, wenn Immobilien schon lange gehalten wurden (z. B. rund 10 Jahre) und steuerliche Überschüsse erwirtschaften.
Machen Immobilien dagegen durch Abschreibungen, Zinsen oder Instandhaltung eher steuerliche Verluste, kann eine hochbesteuerte Rechtsform im Ergebnis sogar vorteilhaft bleiben.
Für Personengesellschaften gibt es einen Weg, die steuerlichen Vorteile einer Kapitalgesellschaft zu nutzen, ohne dass sich die Rechtsform nach außen ändert:
den Antrag auf Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a Körperschaftsteuergesetz.
Damit kann eine GbR, GmbH & Co. KG oder KG künftig wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden – inklusive der perspektivisch sinkenden Körperschaftsteuer – während du nach außen weiterhin in deiner bisherigen Struktur auftrittst. Auch dieser Schritt erfordert Formalien und eine genaue Prüfung, damit er steuerneutral gelingt.
Wichtiger Gegenpunkt: Steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren
Bei Privatvermögen und Personengesellschaften gibt es einen bedeutenden Vorteil, der in der Gesamtrechnung nicht vergessen werden darf:
Immobilien können nach 10 Jahren steuerfrei verkauft werden.
Diese Steuerfreiheit beim Verkauf kann die höhere laufende Besteuerung während der Vermietung teilweise ausgleichen – und macht die Abwägung zwischen „hoher Steuersatz heute“ und „steuerfreier Verkauf später“ extrem wichtig.
Auch unter den „günstig besteuerten“ Strukturen gibt es Rechtsformen, die einen steuerfreien Verkauf ermöglichen, etwa Stiftungen. Der Weg dorthin erfolgt aber nicht per Umwandlung, sondern über Schenkung oder Verkauf.
Praxisbeispiel
Eine Immobilienunternehmerin hält mehrere Objekte privat und erzielt daraus stabile Überschüsse. Ihre Mieteinnahmen werden aktuell mit einem hohen persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Da sie langfristig weiter investieren möchte und ein wachsendes Portfolio plant, prüft sie den Wechsel in eine Kapitalgesellschaft.
Durch den Wechsel in eine Kapitalgesellschaft kann sie künftig statt bis zu 42 % Einkommensteuer nur Körperschaftsteuer zahlen. Besonders interessant wird das, weil die Körperschaftsteuer ab 2028 stufenweise sinkt und ab 2032 bei 10 % liegen soll.
Die Entscheidung fällt jedoch erst nach einer individuellen Prüfung – inklusive der Frage, ob die Immobilien schon lange genug gehalten wurden, um steuerneutral umstrukturieren zu können.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Gilt der 10 %-Steuersatz automatisch für alle Immobilienbesitzer?
Nein. Der niedrigere Steuersatz betrifft die Körperschaftsteuer und damit Kapitalgesellschaften (oder Personengesellschaften, die zur Körperschaftsbesteuerung optieren).
Wann lohnt sich ein Wechsel in eine Kapitalgesellschaft besonders?
Vor allem dann, wenn Immobilien steuerliche Überschüsse erzielen und langfristig in größerem Umfang weiter investiert werden soll.
Was ist die Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG?
Ein Antrag, mit dem Personengesellschaften wie Kapitalgesellschaften besteuert werden können – ohne dass sich die Rechtsform nach außen ändert.
Warum ist eine Umwandlung ohne Planung riskant?
Weil das Finanzamt sonst eine steuerpflichtige Einlage zum aktuellen Unternehmenswert unterstellen kann – das kann teuer werden, obwohl keine Liquidität fließt.
Kann eine hochbesteuerte Rechtsform trotzdem sinnvoll sein?
Zusätzliche Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärungen, Bankkonto und IHK-Gebühren – typischerweise einige Tausend Euro pro Jahr.
Auf unserem YouTube Kanal stellen wir dir spannende Steuergestaltungen aus den Bereichen Immobilien- und Unternehmensbesteuerung vor.
Zum YouTube Kanal:
Wann lohnt sich als Immobilienunternehmer eine Umwandlung vom Einzelunternehmen in GmbH?
Als Unternehmer eine Stiftung mit 0€ gründen
Stiftung oder VV GmbH: Die beste Wahl für Immobilieninvestoren!
Steuerberater klärt auf: Wann eine Holding Sinn macht
Einzelunternehmen vs. GmbH: Warum die GmbH oft im Vorteil ist!
4 Strategien zur Umwandlung deines Einzelunternehmens in eine GmbH – So geht's richtig!
Optimiere deine Steuerstruktur
Kontaktiere uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung zu deiner Situation und zu deinem Optimierungspotential. Lass uns gemeinsam prüfen, ob wir bei dir Gestaltungen implementieren können, die dir einen wesentlichen steuerlichen Mehrwert bieten!