Wer Immobilienprojekte entwickelt und daraus Gewinne erzielt, muss diese Gewinne versteuern. Das ist selbstverständlich – aber die Höhe der Steuer hängt maßgeblich davon ab, in welcher Rechtsform das Projekt abgewickelt wird.
Viele machen den Fehler, Immobilienprojekte im Privatvermögen oder als Einzelunternehmer durchzuführen. Was sie dabei oft nicht bedenken: Die Gewinne werden dort mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet – und der kann sehr schnell sehr hoch werden.
Ein einziges erfolgreiches Projekt, das beispielsweise einen Gewinn von einer Million Euro erzielt, kann im Privatvermögen zu einer Steuerlast von über 43 % führen. Das bedeutet, dass von einer Million Euro Gewinn nur rund 570.000 € übrig bleiben. Die restlichen 430.000 € gehen direkt an den Staat.
Der BMF-Steuerrechner zeigt es eindrucksvoll: Schon bei einem zu versteuernden Einkommen von 500.000 € liegt die durchschnittliche Belastung bei über 43 % und der Grenzsteuersatz sogar bei 45 %. Jeder zusätzliche Euro wird also fast zur Hälfte besteuert.
Für Projektentwickler, die regelmäßig größere Gewinne erzielen, ist das ein enormer Wettbewerbsnachteil – insbesondere im Vergleich zu den Möglichkeiten, die Kapitalgesellschaften bieten.