Das Reverse-Charge-Verfahren sorgt bei vielen Bauunternehmen und Projektentwicklern für Unsicherheit. Gerade in der Praxis kommt es häufig zu Fehlern, die später zu erheblichen Steuernachzahlungen führen. Reverse Charge – die Umkehr der Steuerschuld – greift immer dann ein, wenn Bauleistungen zwischen zwei Bauunternehmern erbracht werden.
Damit ändern sich die Zuständigkeiten: Nicht mehr der Rechnungssteller schuldet die Umsatzsteuer, sondern der Leistungsempfänger.
Für Immobilienunternehmer, Handwerker, Architekten oder Projektentwickler ist daher entscheidend zu wissen, wann Reverse Charge greift, wie Rechnungen korrekt ausgestellt werden und welche Nachweise unbedingt vorhanden sein müssen.