Trennung von Haftung und Vermögen
Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass die Haftung in einer separaten Haftungs-GmbH gebündelt wird.
Die Gewinne fließen dagegen in eine andere GmbH, die nicht für die operativen Risiken haftet. Dadurch werden Vermögensaufbau und Haftungsrisiken voneinander getrennt.
Keine zusätzliche Besteuerung der Gewinnverlagerung
Im Gegensatz zur klassischen Holdingstruktur gelangen die Gewinne in die beteiligte GmbH, ohne dass hierfür eine Gewinnausschüttung erforderlich ist.
Dadurch entfällt die zusätzliche Besteuerung von 1,5 %, die bei einer Ausschüttung an eine Holding normalerweise entsteht.
Gewerbesteuerfreibetrag nutzen
Die KG verfügt über einen jährlichen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro.
Dadurch entsteht – abhängig vom Gewerbesteuerhebesatz – ein jährlicher steuerlicher Vorteil, der nach den dargestellten Berechnungen bereits einen erheblichen Teil der laufenden Strukturkosten ausgleichen kann.
Mehrere Projekte innerhalb einer Struktur
Die Gestaltung lässt sich auf mehrere Projektgesellschaften erweitern.
Dabei können mehrere Projekt-KGs mit einer zentralen Haftungs-GmbH und einer persönlichen Beteiligungs-GmbH verbunden werden. Aufgrund dieser Anordnung wird die Struktur als „sternförmig“ bezeichnet.
Geringerer Verwaltungsaufwand
Ein weiterer Vorteil betrifft die Gründung der KG.
Während der Gesellschaftsvertrag einer GmbH notariell beurkundet werden muss, kann eine KG privatschriftlich gegründet und später auch wieder beendet werden. Dadurch reduzieren sich die Verwaltungskosten.