Der Begriff „Stiftungsberater“ klingt zunächst nach einer hoch spezialisierten Expertenrolle. Tatsächlich ist er jedoch rechtlich nicht geschützt. Das bedeutet: Es gibt keine verbindlichen Anforderungen an Ausbildung, Studium oder Berufserfahrung. In vielen Fällen reicht ein kurzer Lehrgang mit Prüfung, um sich so zu nennen.
Das heißt nicht automatisch, dass ein Stiftungsberater schlechte Arbeit leistet. Es bedeutet aber, dass die fachliche Tiefe stark variieren kann – insbesondere dort, wo juristische oder steuerliche Fragestellungen berührt werden.