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ARTIKEL | 4 Min.
Steuerberaterwechsel leicht gemacht – So läuft der Wechsel reibungslos ab
- Warum ein Steuerberaterwechsel oft unkomplizierter ist, als viele denken
- Welche Schritte zwischen altem und neuem Steuerberater ablaufen
- Worauf du achten solltest, um Doppelarbeit und unnötige Kosten zu vermeiden
- Wie ein neuer Berater frische Optimierungspotenziale erkennt
Ein Steuerberaterwechsel wirkt für viele Unternehmer zunächst wie ein bürokratisches Mammutprojekt – Papierkrieg, Stress und komplizierte Abstimmungen. Die gute Nachricht: In der Praxis ist der Wechsel oft viel einfacher und läuft weitgehend im Hintergrund ab. Dieser Beitrag zeigt dir Schritt für Schritt, wie der Wechsel abläuft, welche Punkte du klären solltest und warum sich ein Wechsel lohnen kann.
1. Der erste Schritt: Neuer Steuerberater und Erstgespräch
Der Wechsel beginnt mit der Auswahl eines neuen Steuerberaters. In einem Erstgespräch klärst du:
- Welche Leistungen du in Anspruch nehmen möchtest
- Wie die Zusammenarbeit abläuft
- Ob der Wechsel in deiner Situation sinnvoll ist
Passt die Chemie und die fachliche Ausrichtung, folgt die Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags und die Erteilung einer Vollmacht. Ab diesem Moment kann dein neuer Berater aktiv werden.
2. Kommunikation mit dem alten Steuerberater
Grundsätzlich kann dein neuer Steuerberater direkt mit dem bisherigen Berater sprechen und den Datenaustausch einleiten.
Trotzdem empfiehlt es sich, selbst kurz den Wechsel anzukündigen. Dabei klärst du:
- Bis zu welchem Datum übernimmt der alte Berater die Lohnabrechnung?
- Ab wann erstellt der neue Berater die Buchhaltung und Umsatzsteuervoranmeldungen?
- Welche Jahresabschlüsse und Steuererklärungen des Vorjahres werden noch vom alten Berater fertiggestellt?
So vermeidest du Doppelarbeit und offene Fristen.
3. Zeitpunkt des Wechsels festlegen
Ein Wechsel kann jederzeit erfolgen – auch unterjährig. Häufige Varianten:
- Löhne ab einem bestimmten Monat (z. B. ab Juli)
- Buchhaltung ab einem Folgemonat (z. B. ab Juni)
- Vorjahresabschlüsse je nach Bearbeitungsstand beim alten Berater
Falls noch keine Arbeiten begonnen wurden, kann der neue Steuerberater diese problemlos übernehmen.
4. Datenübertrag – technisch und fachlich
Mit der erteilten Vollmacht fordert der neue Steuerberater beim alten Berater alle relevanten Daten an.
- Bei DATEV-Nutzung: Fast vollautomatischer Übertrag ohne Medienbruch.
- Bei anderen Programmen: Nutzung von Schnittstellen oder Exportdateien.
Übertragen werden u. a.:
- Buchhaltungsdaten
- Lohnabrechnungen
- Steuererklärungen und Bescheide
- Offene Vorgänge (z. B. laufende Betriebsprüfungen oder Einsprüche)
Wichtig: Steuerberater sind berufsrechtlich zur Kollegialität verpflichtet – der Datenaustausch muss erfolgen, sofern keine offenen Honorarforderungen bestehen.
5. Vorteile eines Steuerberaterwechsels
Ein neuer Steuerberater bringt nicht nur fachliche Expertise mit, sondern auch eine unvoreingenommene Sicht auf deine steuerliche und organisatorische Situation. Häufig ergeben sich dadurch:
- Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten
- Erkennen und Minimieren von Risiken
- Verbesserte Prozesse durch Digitalisierung und Automatisierung
FAQ – Steuerberater wechseln
Kann ich meinen Steuerberater jederzeit wechseln?
Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen im Steuerberatungsvertrag sollten jedoch beachtet werden.
Kann der alte Steuerberater den Datenübertrag verweigern?
Nein, er ist berufsrechtlich verpflichtet, die relevanten Daten zu übergeben – außer es bestehen offene Honorarforderungen.
Muss ich meine laufenden Steuererklärungen beim alten Berater fertigstellen lassen?
Nicht zwingend. Du kannst den neuen Berater damit beauftragen, sofern noch keine Bearbeitung begonnen wurde.
Wie lange dauert ein Steuerberaterwechsel?
Oft nur wenige Tage, insbesondere wenn beide Berater mit DATEV arbeiten.
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