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Eine Person hält einen Stift über ein Modellhaus, mit den Texten "ImmoTAX" und "Stiftung gründen".
ARTIKEL | 4 Min.

Steuerbescheid falsch? So reagierst du richtig und vermeidest teure Fehler

  • Steuerbescheide können Fehler enthalten – schnelle Prüfung ist entscheidend, da nur ein Monat Einspruchsfrist gilt.
  • Zuerst klären, ob ein Schätzbescheid vorliegt oder der Bescheid auf der eigenen Steuererklärung basiert.
  • Abweichungen systematisch durch Vergleich aller Positionen erkennen und bewerten.
  • Bei fehlerhaften Bescheiden: Einspruch einlegen und zusätzlich Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Was tun, wenn der Steuerbescheid falsch ist?

Ein Steuerbescheid kann fehlerhafte Berechnungen, unerwartete Nachzahlungen oder unklare Abweichungen enthalten. Wichtig ist in solchen Fällen vor allem eines: Ruhe bewahren und rechtzeitig handeln. Die Frist von einem Monat lässt wenig Zeit — wer zu lange wartet, verliert wertvolle Rechte.
Im Folgenden erfährst du Schritt für Schritt, wie du falsch berechnete Bescheide erkennst, richtig einordnest und wirksam widersprichst.

1. Zunächst prüfen: Schätzbescheid oder regulärer Steuerbescheid?

Der erste Blick sollte den Erläuterungen am Ende des Bescheids gelten. Dort steht, ob:
  • ein Schätzbescheid vorliegt, weil keine Steuererklärung abgegeben wurde, oder
  • der Bescheid auf Grundlage der eingereichten Steuererklärung ergangen ist.
Schätzbescheid erkannt – was jetzt?
Ein Schätzbescheid basiert nicht auf tatsächlichen Daten, sondern auf Annahmen der Finanzverwaltung. Das führt oft zu deutlich höheren Steuerbeträgen.
In diesem Fall:
  1. Steuererklärung schnell nachreichen
  2. Selbst berechnen, was tatsächlich herauskommt
  3. Einspruch einlegen
  4. Aussetzung der Vollziehung beantragen, damit die geschätzten Steuern nicht sofort fällig werden

2. Bescheid weicht von der eigenen Erklärung ab

Wenn bereits eine Steuererklärung abgegeben wurde, aber der Bescheid trotzdem anders ausfällt, besteht Handlungsbedarf.
Vergleiche dazu folgende Punkte Zeile für Zeile:
  • Einkünfte (z. B. aus Vermietung, Gewerbe, nichtselbständiger Arbeit)
  • Werbungskosten und Betriebsausgaben
  • Sonderausgaben
  • Steuerermäßigungen
  • Anrechenbare Vorauszahlungen
So lässt sich exakt erkennen, an welcher Stelle die Abweichung entstanden ist.
3. Warum wurde abgewichen? Hintergrund klären
Oft stehen die Gründe direkt in den Bescheid-Erläuterungen. Falls nicht, hilft ein kurzer Anruf beim Finanzamt, um zu klären:
  • Wurde etwas korrigiert?
  • Wurde etwas nicht anerkannt?
  • Fehlen dem Finanzamt Nachweise?
Erst wenn klar ist, warum der Bescheid abweicht, kann entschieden werden, ob die Abweichung korrekt ist oder nicht.
4. Falscher Bescheid? Einspruch einlegen
Ist der Bescheid sachlich falsch, folgt der nächste Schritt:
Einspruch schriftlich übermitteln
  • am besten über ELSTER, um einen sicheren Nachweis zu haben
  • innerhalb der Ein-Monats-Frist
Der Einspruch sollte genau erläutern, welche Position falsch ist und warum die Korrektur erforderlich ist.
Wichtig: Aussetzung der Vollziehung
Der Einspruch stoppt die Zahlungsverpflichtung nicht automatisch. Wenn der Bescheid eine hohe Nachzahlung enthält, unbedingt zusätzlich beantragen:
➡️ Aussetzung der Vollziehung (AdV)
So musst du bis zur Klärung keine Zahlungen leisten.
5. Nach dem Einspruch: Wie geht es weiter?
Das Finanzamt prüft den Sachverhalt und erlässt anschließend:
  • einen korrigierten Steuerbescheid oder
  • eine Einspruchsentscheidung (Ablehnung)
Wird der Einspruch abgelehnt?
Dann besteht die Möglichkeit, Klage beim Finanzgericht einzureichen — ebenfalls innerhalb eines Monats.
Die Klage sollte in der Regel durch einen spezialisierten Berater begleitet werden, da formale und fachliche Anforderungen hoch sind.

Praxisbeispiel: Falsche Werbungskosten gestrichen

Ein Vermieter reicht seine Steuererklärung ein und macht darin 12.000 € Zinsen als Werbungskosten geltend. Der Steuerbescheid setzt jedoch nur 6.000 € an – ohne Begründung.
Vorgehen:
  1. Bescheid prüfen → Abweichung bei den Werbungskosten
  2. Erläuterungen lesen → kein Hinweis
  3. Finanzamt anrufen → Zinsen wurden versehentlich nur zur Hälfte erfasst
  4. Einspruch einreichen und korrekten Nachweis erneut beilegen
  5. Finanzamt erlässt korrigierten Bescheid
Ergebnis: Steuerersparnis gesichert – ohne Fristverlust und ohne unnötige Nachzahlung.

FAQ – Häufige Fragen zum fehlerhaften Steuerbescheid

Wie lange habe ich Zeit, Einspruch einzulegen?

Ein Monat ab Bekanntgabe des Steuerbescheids.

Stoppt der Einspruch die Zahlungspflicht?

Nein. Deshalb zusätzlich Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Wie erfahre ich, warum der Bescheid abweicht?

Über die Erläuterungen im Bescheid oder durch Rückfrage beim Finanzamt.

Was mache ich bei einem Schätzbescheid?

Sofort die tatsächliche Steuererklärung nachreichen, Einspruch einlegen und AdV beantragen.

Lohnt sich ein Einspruch immer?

Nur wenn der Bescheid tatsächlich objektiv falsch ist. Bei korrekten Korrekturen bringt ein Einspruch nichts.
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