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Steuerfrei Geld aus der GmbH ausschütten – 5 legale Strategien
- Geldentnahme aus GmbH über Gehalt, Darlehen oder Ausschüttung möglich
- Gehalt steuerfrei mit Freibeträgen oder Nettolohnoptimierung
- Ausschüttung steuerfrei durch Verrechnung mit Verlusten oder Investitionen
- Weitere Strategien: Spenden, Immobilienverkauf an GmbH
Geld aus der GmbH zu entnehmen, ohne unnötig Steuern zu zahlen, ist möglich – wenn man die richtigen Wege kennt.
Neben der klassischen Gehaltszahlung gibt es auch Strategien, mit denen du Steuern deutlich senken oder sogar komplett vermeiden kannst.
1. Gehalt steuerfrei gestalten
Ein reguläres Gehalt wird mit bis zu 45 % versteuert.
Es gibt jedoch Fälle, in denen Gehaltsbestandteile steuerfrei sind:
- Nettolohnoptimierung: Steuerfreie Sachbezüge, Zuschüsse oder Übernahmen bestimmter Kosten.
- Anstellung von Familienmitgliedern (z. B. studierende Kinder): Bis zum Grundfreibetrag von rund 10.000 € jährlich steuerfrei – bei der GmbH Betriebsausgabe, beim Kind steuerfrei.
Achtung: Sozialversicherungsbeiträge beachten.
2. Darlehen statt Gehalt
Die GmbH kann dir ein Darlehen gewähren – steuerfrei, solange es verzinst wird und marktüblich gestaltet ist.
Vorteil: Du musst es zwar zurückzahlen, kannst das Kapital aber zwischenzeitlich für Investitionen nutzen.
3. Ausschüttung mit dem Teileinkünfteverfahren
Normalerweise fallen auf Ausschüttungen 25 % Kapitalertragsteuer an.
Mit dem Teileinkünfteverfahren sind nur 60 % steuerpflichtig – und diese lassen sich mit anderen Einkünften oder Verlusten verrechnen, z. B.:
- Renovierungen im Privatvermögen mit steuerlich abziehbaren Verlusten
- Investitionsabzugsbetrag für geplante gewerbliche Anschaffungen (bis zu 50 % der Kosten vorab steuerlich geltend machen)
So kann die Steuerlast auf die Ausschüttung auf 0 € sinken.
4. Spende an eine gemeinnützige Stiftung
Eine Spende mindert die Steuerlast – spendest du an eine eigene gemeinnützige Stiftung, kann diese dir das Geld später als Darlehen zurückgeben.
Vorteil: Du bleibst handlungsfähig, das Kapital kann z. B. als Eigenkapital für Immobilieninvestitionen dienen.
5. Immobilienverkauf an die eigene GmbH
Hast du eine Immobilie privat länger als 10 Jahre gehalten, kannst du sie steuerfrei verkaufen – auch an deine GmbH.
Die GmbH schuldet dir den Kaufpreis, du erhältst das Geld steuerfrei ins Privatvermögen.
Zu beachten: Grunderwerbsteuer, marktüblicher Kaufpreis und formale Voraussetzungen.
Praxisszenario: Kombination mehrerer Strategien
Ein Immobilienunternehmer möchte sich 150.000 € aus seiner GmbH auszahlen lassen.
- 20.000 € zahlt er sich als Gehalt an seine studierenden Kinder aus – steuerfrei für die Kinder, Betriebsausgabe für die GmbH.
- 60.000 € entnimmt er über das Teileinkünfteverfahren und verrechnet diese mit Renovierungsverlusten aus seinem Privatbestand.
- Die restlichen 70.000 € erhält er als Darlehen, das er für ein neues Projekt nutzt.
Ergebnis: Nahezu steuerfreie Entnahme von 150.000 €, rechtssicher gestaltet.
Alternativen zur direkten Entnahme
- Holding-Struktur: Gewinne bleiben in der Holding und werden erst später entnommen.
- Sachleistungen: Firmenwagen, IT-Equipment oder andere geldwerte Vorteile.
- Rücklagenbildung für spätere Investitionen.
FAQ – Häufige Fragen
Kann ich einfach beliebige private Kosten über die GmbH abrechnen?
Nein. Private Kosten sind keine Betriebsausgaben und führen oft zu verdeckten Gewinnausschüttungen.
Ist ein Darlehen von der GmbH immer steuerfrei?
Ja, sofern es marktüblich verzinst wird, klar dokumentiert ist und tatsächlich zurückgezahlt wird.
Lohnt sich der Immobilienverkauf an die eigene GmbH immer?
Nur, wenn die Immobilie im Privatvermögen bereits steuerfrei verkauft werden kann (mind. 10 Jahre Haltedauer) und die Steuererparnis die Grunderwerbsteuer übersteigt.
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