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Eine Person hält einen Stift über ein Modellhaus, mit den Texten "ImmoTAX" und "Stiftung gründen".
ARTIKEL | 4 Min.

Steuerfreier Immobilienverkauf: 10-Jahres-Regel, Selbstnutzung & Sonderfälle einfach erklärt

  • 10‒Jahres‒Regel als wichtigste Steuerbefreiung beim Immobilienverkauf
  • Selbstnutzungstrick: So funktioniert die Steuerfreiheit auch ohne 10 Jahre
  • Sonderfälle bei Erbschaft, Schenkung, Ferien‒ und Dienstwohnung
  • Wichtige Fristen und wer als „Selbstnutzer“ zählt
Beim Verkauf einer Immobilie kann schnell eine erhebliche Steuerlast entstehen – es sei denn, du erfüllst bestimmte Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung. In diesem Beitrag erfährst du, welche Möglichkeiten es gibt, deine Immobilie steuerfrei zu verkaufen, welche Fristen gelten und wie du auch ohne die 10-Jahres-Regel steuerlich profitieren kannst.

1. Die 10-Jahres-Regel – der Klassiker für Steuerfreiheit

Die bekannteste Regel besagt: Verkaufst du eine Immobilie erst 10 Jahre nach dem Kauf (maßgeblich ist das Datum des Notarvertrags), ist der Gewinn steuerfrei. Wichtig: Der Zeitraum wird von Kaufvertrag zu Kaufvertrag gerechnet.
Besonderheit bei Erbschaft & Schenkung:
Hast du die Immobilie geschenkt bekommen oder geerbt, übernimmt man das ursprüngliche Kaufdatum des Schenkers oder Erblassers. Liegt dieses über 10 Jahre zurück, kannst du sofort steuerfrei verkaufen.

2. Selbstnutzungstrick – Steuerfreiheit ohne 10 Jahre

Auch wenn die 10 Jahre noch nicht abgelaufen sind, kannst du steuerfrei verkaufen, wenn du die Immobilie selbst genutzt hast. Dabei gibt es zwei Fälle:
Fall 1: Direkt nach Kauf selbst eingezogen → Verkauf jederzeit steuerfrei möglich.
Fall 2: Erst vermietet, dann selbst genutzt → Steuerfreiheit nur, wenn
  • im Verkaufsjahr selbst bewohnt
  • zusätzlich an zwei vorangehenden Silvestern ebenfalls bewohnt (Es müssen keine vollen Jahre sein – entscheidend sind die Stichtage.)

3. Was gilt als „Selbstnutzung“?

  • Selbstnutzung ist nur bei Immobilien mit Wohnmöglichkeit möglich.
  • Ferien- und Dienstwohnungen können ebenfalls unter die Regel fallen, wenn sie ausschließlich selbst genutzt werden.
  • Keine Steuerbefreiung bei Nutzung durch Ehepartner ohne eigenen Wohnsitz dort oder durch Eltern/Geschwister.
  • Nutzung durch kindergeldberechtigte Kinder zählt als Selbstnutzung.

4. Wichtige Sonderfälle und Gestaltungen

  • Mehrere Immobilien gleichzeitig können selbst genutzt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Grundstücke ohne Wohngebäude fallen nicht unter die Selbstnutzung, wohl aber unter die 10-Jahres-Regel.
  • Bei leerem Grundstück mit Neubau gilt das Kaufdatum des Grundstücks für die 10-Jahres-Frist.

Praxisszenario

Ein Anleger kauft 2018 eine vermietete Wohnung, zieht 2023 selbst ein, wohnt dort Silvester 2023 und Silvester 2024 und verkauft im Frühjahr 2025. Ergebnis: Trotz nicht abgelaufener 10 Jahre ist der Verkauf steuerfrei.

Alternativen, wenn Steuerfreiheit nicht greift

  • Verkauf nach Ablauf der 10 Jahre
  • Umwandlung der Nutzung, um die Selbstnutzungsregel zu erfüllen
  • Steueroptimierung über Gesellschafts- oder Stiftungskonstruktionen

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FAQ zum steuerfreien Immobilienverkauf

Wie wird die 10-Jahres-Frist genau berechnet?

Vom Datum des notariellen Kaufvertrags bis zum Datum des notariellen Verkaufsvertrags.

Zählen Schenkung und Erbschaft auf die Frist an?

Ja, das ursprüngliche Kaufdatum des Schenkers/Erblassers wird übernommen.

Kann ich Ferienwohnungen steuerfrei verkaufen?

Ja, wenn sie ausschließlich selbst genutzt und nicht vermietet wurden.

Welche Personen gelten bei Selbstnutzung?

Der Eigentümer selbst oder kindergeldberechtigte Kinder.

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