Blogbeitrag
Stiftung als Unternehmer nutzen: 3 Strategien für mehr Steuereffizienz und Vermögensschutz
ARTIKEL | 4 Min.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Unternehmer können eine Stiftung auf drei unterschiedliche Arten in ihre Unternehmensstruktur integrieren.
- Die Stiftung kann selbst unternehmerisch tätig sein, als Holding fungieren oder neben dem Unternehmen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten schaffen.
- Je nach Struktur lassen sich steuerliche Vorteile, Vermögensschutz und flexible Ausschüttungsmöglichkeiten kombinieren.
- Welche Variante sinnvoll ist, hängt von der individuellen Ausgangssituation und den langfristigen Zielen ab.
Warum Unternehmer über eine Stiftung nachdenken sollten
Viele Unternehmer beschäftigen sich irgendwann mit der Frage, wie sie ihre Steuerbelastung reduzieren, Vermögen langfristig sichern und ihre Unternehmensstruktur strategisch weiterentwickeln können.
Eine Stiftung kann dabei ein interessantes Instrument sein. Anders als häufig angenommen, gibt es nicht nur einen Weg, eine Stiftung in die eigene Struktur einzubinden. Vielmehr existieren verschiedene Gestaltungsansätze mit unterschiedlichen steuerlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen.
Grundsätzlich lassen sich drei Varianten unterscheiden.
Variante 1: Die Stiftung betreibt das Unternehmen selbst
Die erste Möglichkeit besteht darin, dass die Stiftung selbst unternehmerisch tätig wird.
In diesem Fall wird das Unternehmen nicht mehr als Einzelunternehmen oder GmbH geführt, sondern unmittelbar durch die Stiftung betrieben.
Steuerliche Behandlung
Steuerlich wird die Stiftung ähnlich wie eine GmbH behandelt.
Als Körperschaft unterliegt sie:
- 15 % Körperschaftsteuer
- rund 15 % Gewerbesteuer
Insgesamt ergibt sich damit eine Steuerbelastung von etwa 30 %.
Darüber hinaus kann die Stiftung:
- Gewinne ausschütten
- Gehälter zahlen
- Darlehen vergeben
Vorteile gegenüber einer GmbH
Ein wesentlicher Unterschied zur klassischen GmbH liegt bei den Ausschüttungen.
Während Gewinnausschüttungen einer GmbH ausschließlich an die Gesellschafter erfolgen können, sind bei einer Stiftung Ausschüttungen auch an weitere zuvor festgelegte Personen möglich.
Dadurch können beispielsweise Kinder als Destinatäre berücksichtigt werden. Laut den dargestellten Ausführungen können dabei steuerliche Freibeträge von rund 10.000 Euro pro Kind und Jahr genutzt werden.
Ein weiterer Vorteil betrifft den Vermögensschutz.
Da die Stiftung keinen Gesellschafter und keinen Eigentümer besitzt, ist das Stiftungsvermögen rechtlich von der privaten Vermögenssphäre getrennt. Private Risiken betreffen das Vermögen der Stiftung daher nicht unmittelbar.
Nachteil dieser Struktur
Wird das operative Unternehmen direkt in der Stiftung geführt, befindet sich auch das unternehmerische Risiko unmittelbar innerhalb der Stiftung.
Damit sind Vermögen und operative Tätigkeit nicht voneinander getrennt.
Variante 2: Die Stiftung als Holdinggesellschaft
Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass die Stiftung nicht selbst operativ tätig wird, sondern eine Tochtergesellschaft hält.
Typischerweise handelt es sich dabei um eine GmbH.
Die Stiftung übernimmt damit die Rolle einer Holdinggesellschaft.
Trennung von Vermögen und Haftung
In dieser Struktur liegt das operative Geschäft in der GmbH.
Die Haftungsrisiken verbleiben damit in der Tochtergesellschaft, während die Stiftung als übergeordnete Ebene fungiert.
Diese Trennung sorgt dafür, dass das Vermögen innerhalb der Stiftung nicht unmittelbar den operativen Geschäftsrisiken ausgesetzt ist.
Steuerliche Vorteile bei Ausschüttungen
Die Gewinne werden zunächst auf Ebene der GmbH versteuert.
Anschließend können sie an die Stiftung ausgeschüttet werden.
Nach den dargestellten Ausführungen beträgt die steuerliche Belastung dieser Ausschüttung lediglich 0,75 %.
Dadurch können Gewinne vergleichsweise effizient aus dem operativen Unternehmen in die Stiftung übertragen werden.
Vermögensaufbau innerhalb der Stiftung
Sobald die Gewinne in der Stiftung angekommen sind, können sie für den weiteren Vermögensaufbau eingesetzt werden.
Dabei nennt das Transkript insbesondere:
- Immobilieninvestitionen
- Kapitaleinkünfte
- sonstige Mieteinkünfte
Diese Einkünfte können innerhalb der Stiftung mit lediglich 15 % Körperschaftsteuer belastet werden.
Unternehmensverkauf mit steuerlichen Vorteilen
Ein weiterer Vorteil betrifft einen möglichen Unternehmensverkauf.
Veräußert die Stiftung die Anteile an ihrer Tochtergesellschaft, kann ein steuerlich begünstigter Share Deal genutzt werden.
Nach den dargestellten Ausführungen fällt auf den daraus entstehenden Gewinn lediglich eine Steuerbelastung von 0,75 % an.
Gerade für Unternehmer mit langfristiger Exit-Strategie kann dies ein wesentlicher Aspekt sein.
Variante 3: Die Stiftung neben dem Unternehmen
Die dritte Möglichkeit sieht vor, dass die Stiftung weder selbst Unternehmerin ist noch unmittelbar an der Gesellschaft beteiligt wird.
Stattdessen steht sie neben dem Unternehmen und erhält bestimmte Einkünfte.
Wie funktioniert dieses Modell?
Die Stiftung erhält beispielsweise:
- Mieteinnahmen
- Kapitaleinnahmen
- Managementerträge
Je nach Art der Einkünfte können diese innerhalb der Stiftung mit lediglich 15 % Körperschaftsteuer versteuert werden.
Gleichzeitig können die entsprechenden Zahlungen im operativen Unternehmen steuerlich berücksichtigt werden.
Nutzung von Steuersatzdifferenzen
Der zentrale Vorteil dieser Gestaltung besteht darin, dass bestimmte Einkünfte innerhalb der Stiftung mit 15 % versteuert werden können, während sie im operativen Unternehmen mit einem höheren Steuersatz wirken.
Dadurch entsteht eine steuerliche Differenz, die für die Gesamtstruktur vorteilhaft sein kann.
Im Gegensatz zur Holdinglösung erfolgt hierbei jedoch keine vollständige Gewinnverlagerung.
Welche Variante ist die richtige?
Die optimale Struktur hängt immer von den individuellen Zielen ab.
Entscheidende Fragen sind beispielsweise:
- Soll Vermögen langfristig geschützt werden?
- Ist ein Unternehmensverkauf geplant?
- Sollen Familienmitglieder eingebunden werden?
- Steht der Vermögensaufbau im Vordergrund?
- Soll die Stiftung aktiv oder passiv in die Unternehmensstruktur integriert werden?
Eine pauschale Lösung gibt es nicht. Jede Struktur muss auf die persönliche und unternehmerische Situation abgestimmt werden.
Praxisbeispiel
Ein Unternehmer erzielt laufend Gewinne aus seinem operativen Geschäft und möchte diese langfristig für den Vermögensaufbau nutzen.
Anstatt die Stiftung direkt als Unternehmerin einzusetzen, wird eine GmbH gegründet, die das operative Geschäft betreibt. Die Stiftung fungiert als Holdinggesellschaft und hält die Anteile an der GmbH.
Die Gewinne werden zunächst innerhalb der GmbH versteuert und anschließend an die Stiftung ausgeschüttet. Dort stehen die Mittel für weitere Investitionen zur Verfügung, beispielsweise für Immobilien oder andere Vermögenswerte.
Gleichzeitig bleibt das operative Haftungsrisiko in der GmbH, während die Stiftung den langfristigen Vermögensaufbau übernimmt.
Fazit
Eine Stiftung kann weit mehr sein als ein Instrument der Vermögensnachfolge. Für Unternehmer eröffnet sie verschiedene Möglichkeiten, Unternehmensstrukturen strategisch aufzubauen, Vermögen langfristig zu sichern und steuerliche Vorteile zu nutzen.
Ob die Stiftung selbst operativ tätig wird, als Holding fungiert oder ergänzend neben dem Unternehmen eingesetzt wird, hängt immer von den individuellen Zielen und Rahmenbedingungen ab.
Die richtige Struktur entsteht nicht durch Standardlösungen, sondern durch die Kombination aus steuerlicher Planung, Unternehmensstrategie und langfristiger Vermögensentwicklung.
FAQ
Kann eine Stiftung selbst ein Unternehmen betreiben?
Ja. Die Stiftung kann unmittelbar unternehmerisch tätig werden und das operative Geschäft selbst führen.
Welche Vorteile bietet eine Stiftung gegenüber einer GmbH?
Im Transkript werden insbesondere flexible Ausschüttungsmöglichkeiten sowie ein erhöhter Vermögensschutz genannt.
Kann eine Stiftung als Holding eingesetzt werden?
Ja. Die Stiftung kann Anteile an einer operativen GmbH halten und damit die Funktion einer Holdinggesellschaft übernehmen.
Können Familienmitglieder von einer Stiftung profitieren?
Ja. Über die Satzung können bestimmte Personen als Destinatäre festgelegt werden, an die Ausschüttungen erfolgen können.
Ist eine Stiftung für jeden Unternehmer sinnvoll?
Nein. Welche Struktur sinnvoll ist, hängt immer von der individuellen Situation, den Zielen und der bestehenden Unternehmensstruktur ab.
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