Stiftung gründen: Der komplette Ablauf von der Planung bis zur Umsetzung
ARTIKEL | 4 Min.
Das solltest du vor der Stiftungsgründung wissen
Eine Stiftung ist langfristig angelegt und rechtlich kaum rückgängig zu machen
Die Satzung entscheidet darüber, wie flexibel die Stiftung über Jahrzehnte bleibt
Steuerliche Auswirkungen entstehen bereits bei der Gründung
Eine saubere Planung vermeidet teure Fehler und unnötige Steuern
Warum die Stiftungsgründung gut vorbereitet sein muss
Eine Stiftung ist kein kurzfristiges Steuersparmodell, sondern ein dauerhaftes Instrument zur Vermögenssicherung, Nachfolgeplanung und Strukturierung von Unternehmen und Immobilien. Genau deshalb prüft die Stiftungsaufsicht sehr genau, ob die Stiftung langfristig funktionsfähig ist und ob der Wille des Stifters klar, eindeutig und umsetzbar formuliert wurde.
Wer eine Stiftung gründet, entscheidet nicht nur für sich selbst, sondern häufig auch für kommende Generationen. Entsprechend sorgfältig sollte der gesamte Prozess geplant werden.
Schritt 1: Stiftungssatzung und Stiftungsgeschäft erstellen
Der erste und wichtigste Schritt ist die Ausarbeitung der Stiftungssatzung und des Stiftungsgeschäfts. Beide Dokumente bilden das rechtliche Fundament der Stiftung und werden der Stiftungsaufsicht zur Prüfung vorgelegt.
Im Stiftungsgeschäft wird festgehalten, wer die Stiftung errichtet, welches Vermögen eingebracht wird, welchen Zweck die Stiftung verfolgt und welche Organe vorgesehen sind. Die Satzung geht deutlich tiefer ins Detail. Sie regelt unter anderem die Organisation der Stiftung, Entscheidungsprozesse, Kontrollmechanismen und die langfristige Umsetzung des Stifterwillens.
Gerade die Satzung ist von zentraler Bedeutung, weil sie später nur sehr eingeschränkt geändert werden kann. Fehler oder Unklarheiten wirken sich daher über Jahrzehnte aus.
Organe der Stiftung richtig strukturieren
Im Mittelpunkt steht der Stiftungsvorstand. Häufig übernimmt der Stifter diese Rolle zunächst selbst. Gleichzeitig muss aber geregelt sein, was passiert, wenn der Stifter diese Aufgabe später nicht mehr wahrnehmen kann oder möchte.
Typische Fragen, die in der Satzung beantwortet werden müssen:
Wer bestellt den Vorstand?
Wie lange dauert eine Amtszeit?
Ist eine Wiederwahl möglich?
Was passiert bei Ausscheiden oder Tod?
Oft wird zusätzlich ein Stiftungsrat vorgesehen, der den Vorstand bestellt und überwacht. Auch hier sind Zusammensetzung, Wahlmodalitäten und Entscheidungsbefugnisse klar zu regeln – insbesondere, wenn mehrere Familienzweige oder Generationen eingebunden werden sollen.
Der Stiftungszweck und die Begünstigten
Der Zweck einer Familienstiftung ist in der Regel die Förderung und Unterstützung der Familie des Stifters. Entscheidend ist dabei, wer als begünstigt gilt. Denn hiervon hängt unmittelbar die steuerliche Behandlung der Stiftungsgründung ab.
Maßgeblich ist stets der entfernteste mögliche Begünstigte. Wird beispielsweise auch ein Geschwister oder ein entfernter Verwandter begünstigt, reduziert sich der steuerliche Freibetrag erheblich. Deshalb sollte der Kreis der Begünstigten bewusst und strategisch festgelegt werden.
Gleichzeitig prüft die Stiftungsaufsicht, ob das eingebrachte Vermögen ausreicht, um den Stiftungszweck dauerhaft zu erfüllen. Ein zu ambitionierter Zweck bei zu geringem Vermögen führt regelmäßig zur Ablehnung.
Vorabprüfung durch die Stiftungsaufsicht
Satzung und Stiftungsgeschäft werden zunächst im Entwurf bei der zuständigen Stiftungsaufsicht eingereicht. Diese prüft, ob die Stiftung rechtlich zulässig, dauerhaft tragfähig und klar strukturiert ist.
Je nach Bundesland kann diese Prüfung mehrere Monate dauern. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Stiftungsgründungen sind Bearbeitungszeiten von sechs bis zwölf Monaten keine Seltenheit. Deshalb sollte die Gründung frühzeitig angestoßen werden.
Nach Rückmeldungen der Behörde werden die Entwürfe angepasst, bis die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sind.
Anerkennung und formale Gründung der Stiftung
Nach der positiven Vorabprüfung werden die finalen Dokumente unterzeichnet und zur endgültigen Anerkennung eingereicht. Diese erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen.
Mit der Anerkennung ist die Stiftung rechtlich entstanden – allerdings zunächst nur „auf dem Papier“.
Schritt 2: Stiftung praktisch zum Leben erwecken
Nach der Anerkennung wird ein Bankkonto auf den Namen der Stiftung eröffnet. Dafür ist eine Vertretungsbescheinigung erforderlich, die bestätigt, wer die Stiftung nach außen vertritt.
Anschließend wird das Stiftungsvermögen eingebracht. Dies kann in Form von Geld, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen erfolgen. Bei Immobilien und GmbH-Anteilen ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Die Vermögensübertragung gilt steuerlich als Schenkung. Entsprechend wird eine Schenkungssteuererklärung erstellt, das Vermögen bewertet und die anfallende Steuer ermittelt. Je nach Struktur können Freibeträge genutzt oder Steuerbelastungen reduziert werden.
Steuerliche Erfassung und laufender Betrieb
Nach der Vermögensübertragung erfolgt die steuerliche Erfassung der Stiftung beim Finanzamt. Dabei wird festgelegt, welche Steuerarten relevant sind, ob Umsätze erzielt werden, Arbeitnehmer beschäftigt werden oder Kapitalanlagen geplant sind.
Zusätzlich sind Eintragungen im Transparenzregister erforderlich. Diese sind nicht öffentlich einsehbar, aber gesetzlich verpflichtend.
Ab diesem Zeitpunkt beginnt der laufende Betrieb der Stiftung: Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen und gegebenenfalls weitere Vermögensübertragungen oder Gestaltungen.
Praxisbeispiel: Familienstiftung mit Immobilienvermögen
Ein Unternehmer möchte mehrere Immobilien langfristig in der Familie halten und gleichzeitig Streitigkeiten zwischen den Kindern vermeiden. Er gründet eine Familienstiftung, bringt die Immobilien ein und bleibt selbst Vorstand.
Die Kinder werden als Begünstigte definiert, erhalten aber keine direkte Verfügungsgewalt über die Immobilien. Die Erträge werden nach klaren Regeln ausgeschüttet oder reinvestiert. Die Vermögenswerte fallen später nicht mehr in den persönlichen Nachlass und unterliegen nicht der klassischen Erbschaftsteuer.
FAQ – Stiftung gründen
Wie lange dauert eine Stiftungsgründung?
Je nach Bundesland und Komplexität zwischen sechs Monaten und über einem Jahr.
Kann ich eine Stiftung später wieder auflösen?
Nur unter sehr engen Voraussetzungen. Stiftungen sind grundsätzlich auf Dauer angelegt.
Ist die Stiftungsgründung steuerpflichtig?
Ja, die Vermögensübertragung gilt als Schenkung und unterliegt der Schenkungssteuer – mit möglichen Freibeträgen.
Kann ich Immobilien oder Unternehmen einbringen?
Ja, sowohl Immobilien als auch Unternehmensanteile können in eine Stiftung übertragen werden.
Brauche ich zwingend eine steuerliche Begleitung?
Dringend empfohlen. Fehler bei Satzung oder Vermögensübertragung können erhebliche steuerliche Folgen haben.
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