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Stiftung gründen als Immobilienunternehmer – so geht’s ohne hohes Startkapital
- Stiftung als Immobilienunternehmer gründen – auch ohne hohes Startkapital möglich
- Steuerliche Vorteile: z. B. steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren, nur 15 % Steuern auf Mieterträge
- Drei erprobte Methoden: Bargründung, GmbH‒Anteile/Immobilien einbringen, Umwandlung von Unternehmen
- So findest du die passende Variante für deinen Vermögensaufbau und steueroptimierte Struktur
Eine eigene Stiftung kann für Immobilienunternehmer enorme steuerliche Vorteile bringen – zum Beispiel den steuerfreien Verkauf nach 10 Jahren oder nur 15 % Steuern auf Mieterträge.
Doch viele glauben, dass man dafür Hunderttausende Euro aufbringen muss. Die gute Nachricht: Das stimmt nicht.
Es gibt gleich drei Möglichkeiten, eine Stiftung steueroptimiert zu gründen – teilweise sogar ohne einen einzigen Euro Eigenkapital.
1. Bargründung mit Bargeld
Die einfachste Variante: Du zahlst einen Betrag in die Stiftung ein – zum Beispiel 50.000 €.
Vorteile:
- Schneller Gründungsprozess
- Keine Unternehmensbewertung notwendig
- Kein Notartermin erforderlich
Nachteil: Du musst die Liquidität aufbringen.
2. Gründung mit GmbH-Anteilen
Falls du bereits eine GmbH besitzt, kannst du Anteile an der GmbH in die Stiftung einbringen.
Wichtig:
- Die GmbH muss vorab bewertet werden.
- Der Wert sollte innerhalb der Schenkungssteuerfreibeträge liegen, damit keine Steuer bei der Gründung anfällt.
- Falls der Wert zu hoch ist, kann auch nur ein Teil der Anteile übertragen werden.
Diese Variante erfordert einen Notar, kann aber günstiger sein als eine hohe Bareinzahlung.
3. Umwandlung eines Einzelunternehmens und anschließende Einlage
Wenn du ein Einzelunternehmen führst, kannst du es steuerneutral in eine GmbH umwandeln – und dann GmbH-Anteile in die Stiftung einlegen.
Achtung: Einfach eine neue GmbH gründen und dein Geschäft dorthin „verschieben“ führt zu einem steuerpflichtigen Verkauf – das wird teuer.
Mit einer professionell geplanten Umwandlung ist die Gründung ohne Bargeld möglich.
4. Einbringung von Immobilien
Auch Immobilien können für die Stiftungsgründung genutzt werden – unabhängig davon, ob sie:
- lastenfrei sind,
- mit Grundschulden belastet sind,
- oder ein Nießbrauchrecht besteht.
Entscheidend ist der Wert nach Abzug der Belastungen. Dieser wird für die Stiftungsgründung angesetzt.
Welche Variante passt zu dir?
- Schnell und unkompliziert: Bargründung mit Bargeld
- Liquidität schonen: Einlage von GmbH-Anteilen oder Immobilien
- Mit Einzelunternehmen: Erst Umwandlung in GmbH, dann Einlage
Am Ende kommt es immer auf deine individuelle Situation an.
Eine falsche Gestaltung kann zu unnötigen Steuern führen – die richtige Struktur spart dagegen oft sechsstellige Beträge.
Fazit:
Eine steueroptimierte Stiftung ist auch mit wenig Eigenkapital möglich – entscheidend ist die richtige Vorgehensweise.
Lass deine Möglichkeiten prüfen, bevor du startest.
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